Erwerbsunfähigkeitsrente

Liebe/-r Experte/-in,

ab dem 01.03.2009 werde ich ALG1 beziehen. Zu 98% wird ein
Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt. Meine Frage:

BEKOMME ICH TROTZDEM VOLLES ALG1 oder muss ich Sozialhife
beantragen???

Hallo Rolf,

vorab brauch ich ein paar Infos:

zu 98 % wird ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt.

Den Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird von Ihnen gestellt, darum frage ich mich warum Sie sich nicht ganz sicher sind deswegen?

Stellen Sie einen Antrag auf volle Erwerbsminderung, oder teilweise Erwerbsminderung?

BEKOMME ICH TROTZDEM VOLLES ALG1 oder muss ich Sozialhife beantragen???

Der Knackpunkt ist folgender: Sind Sie erwerbsfähig, so bekommen Sie ALG 1 - darunter verstehen Sie das normale Arbeitslosengeld, oder Harzt VI? Das wird nämlich manchmal bei Anfragen verwechselt darum frage ich…

Also sind Sie nicht erwerbsfähig, so zahlt das Arbeitsamt prinzipiell nicht.

AUSNAHMEREGELUNG: Sie stellen den Erstantrag der Erwerbsminderungsrente.
Dann gilt nämlich folgendes:
Der Rententräger prüft Ihren Erstantrag und entscheidet darüber ob Sie überhaupt als erwerbsgemindert gelten, in des Rententrägers Augen.

Solange der Erstbescheid über den Erstantrag nicht vorliegt, ist das Verfahren der Berentung und somit die Erwerbsfähigkeit in Schwebe.

Solange es in Schwebe ist gilt die Regel, daß das Arbeitsamt erstmal zahlt, da es ja keinen offiziellen Bescheid hat, das Sie nicht erwerbsfähig sind. Also muß es Sie als erwerbsfähig oder rehabilitierbar einstufen.

Das ist so eine Sache ,die man so oder so auslegen kann und wenn Sie hartnäckig genug sind, dann kann man es zu Ihren Gunsten auslegen.

Keine Angst das Arbeitsamt wird dadurch nicht betrogen, denn ist Ihr Rentenantrag durch und Sie gelten als erwerbsgemindert, so bekommen Sie ab dem Zeitpunkt der Rentenstellung eine Rückzahlung.

Überschneidet sich der Zeitraum vom ALG1 und der Berentung so macht der Rententräger mit dem Arbeitsamt einen sogenannten Ausgleich.
Das heißt für die Monate in denen Ihnen das Arbeitsamt ALG 1 zahlte, für die Sie im Nachhinein schon berentet waren, zahlt der Rententräger die Summe von Ihrer Rentenrückzahlung an das Arbeitsamt zurück.

Das Arbeitsamt bekommt somit die Gelder zurück.

Für diese Variante gilt, das Sie sich beim Arbeitsamt als arbeitslos melden und gleichzeitig beim Rententräger der Erstantrag auf volle Erwerbsminderungsrente eingeben.

Ist Ihr ALG 1 Anspruch abgelaufen und Sie beziehen Hartz VI so müssen Sie erwerbsfähig sein. Sind Sie das nicht, so ist nach dem ALG1, falls Sie dann noch in der Schwebe des Verfahrens sind, das Sozialamt für Sie zuständig.

Da die Bearbeitung des Erstantrages der Erwerbsminderungsrente schon mal bis zu sechs Monaten dauern kann, sollten Sie wie gesagt ALG1 und Rente gleichzeitig in Angriff nehmen.

Bei weiteren Fragen schreiben.

Gruß Natascha

Hallo Rolf,

vorab brauch ich ein paar Infos:

zu 98 % wird ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente

gestellt.

Den Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird von Ihnen

gestellt,

darum frage ich mich warum Sie sich nicht ganz sicher

sind

deswegen?

Stellen Sie einen Antrag auf volle Erwerbsminderung,

oder

teilweise Erwerbsminderung?

BEKOMME ICH TROTZDEM VOLLES ALG1 oder muss ich

Sozialhife beantragen???

Der Knackpunkt ist folgender: Sind Sie erwerbsfähig,

so

bekommen Sie ALG 1 - darunter verstehen Sie das

normale

Arbeitslosengeld, oder Harzt VI? Das wird nämlich

manchmal bei

Anfragen verwechselt darum frage ich…

Also sind Sie nicht erwerbsfähig, so zahlt das

Arbeitsamt

prinzipiell nicht.

AUSNAHMEREGELUNG: Sie stellen den Erstantrag der
Erwerbsminderungsrente.
Dann gilt nämlich folgendes:
Der Rententräger prüft Ihren Erstantrag und

entscheidet

darüber ob Sie überhaupt als erwerbsgemindert gelten,

in des

Rententrägers Augen.

Solange der Erstbescheid über den Erstantrag nicht

vorliegt,

ist das Verfahren der Berentung und somit die

Erwerbsfähigkeit

in Schwebe.

Solange es in Schwebe ist gilt die Regel, daß das

Arbeitsamt

erstmal zahlt, da es ja keinen offiziellen Bescheid

hat, das

Sie nicht erwerbsfähig sind. Also muß es Sie als

erwerbsfähig

oder rehabilitierbar einstufen.

Das ist so eine Sache ,die man so oder so auslegen

kann und

wenn Sie hartnäckig genug sind, dann kann man es zu

Ihren

Gunsten auslegen.

Keine Angst das Arbeitsamt wird dadurch nicht

betrogen, denn

ist Ihr Rentenantrag durch und Sie gelten als
erwerbsgemindert, so bekommen Sie ab dem Zeitpunkt der
Rentenstellung eine Rückzahlung.

Überschneidet sich der Zeitraum vom ALG1 und der

Berentung so

macht der Rententräger mit dem Arbeitsamt einen

sogenannten

Ausgleich.
Das heißt für die Monate in denen Ihnen das Arbeitsamt

ALG 1

zahlte, für die Sie im Nachhinein schon berentet

waren, zahlt

der Rententräger die Summe von Ihrer Rentenrückzahlung

an das

Arbeitsamt zurück.

Das Arbeitsamt bekommt somit die Gelder zurück.

Für diese Variante gilt, das Sie sich beim Arbeitsamt

als

arbeitslos melden und gleichzeitig beim Rententräger

der

Erstantrag auf volle Erwerbsminderungsrente eingeben.

Ist Ihr ALG 1 Anspruch abgelaufen und Sie beziehen

Hartz VI so

müssen Sie erwerbsfähig sein. Sind Sie das nicht, so

ist nach

dem ALG1, falls Sie dann noch in der Schwebe des

Verfahrens

sind, das Sozialamt für Sie zuständig.

Da die Bearbeitung des Erstantrages der

Erwerbsminderungsrente

schon mal bis zu sechs Monaten dauern kann, sollten

Sie wie

gesagt ALG1 und Rente gleichzeitig in Angriff nehmen.

Bei weiteren Fragen schreiben.

Gruß Natascha

Guten Morgen Natascha, dass nenne ich einmal ein klare
Aussage. Ja ich habe Anspruch auf Arbeitslosengeld =
ALG1. Ich bin seit dem 01.12.2009 arbeitslos, aber noch
nicht arbeitslos gemeldet weil ich einen Anspruch auf
Krankentagegeld habe. Da ich von der gesetzlichen
Versicherungpflicht befreit bin bin ich somit bei einer
privaten Versicherun krankenversichert. Anders als die
gesetzlichen Kassen zahlt die privat KV bei
arbeitslosigkeit nur 3 Monate die Leistungen weiter.
Das bedeutet in meinem Fall bis 28.12.2010.
Schriftliche Bescheide liegen vor. Ein zusätzliches
Schreiben seiten der Agentur für Arbeit über die Zusage
von 471 Tagen ALG 1 habe ich mit der Bedingung, das die
Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Diese Zusage habe
ich auf Grund einer Nachfrage im Oktober 2009 erhalten.
Zu dem Zeitpunkt stand die Erwerbsunfähigkeit noch
nicht zur Debatte.

M.f.G. Rolf. Noch einmal vielen Dank

Ich weiß KEINEN RECHSTANSPRUCH. Wissen sie wie die
entsprechenden Paragraphen lauten?? Müsste das SGBII
sein

Hallo Rolf,

Ja ich habe Anspruch auf Arbeitslosengeld =
ALG1. Ich bin seit dem 01.12.2009 arbeitslos, aber :noch nicht arbeitslos gemeldet weil ich einen :Anspruch auf Krankentagegeld habe.

Wenn ich das recht verstehe ist das Krankentagegeld bei Ihrer priv. Krankenversicherung = KV mit dem Krankengeldanspruch der gesetzlichen KV zu vergleichen?
Sie bekommen dieses Krankentagegeld für den Zeitraum in dem Sie nicht arbeitsfähig sind aufgrund einer Erkrankung? - Wenn ja dann ist das mit dem Krankengeld der gesetzlichen KV gleichzusetzen.

Dann gilt folgendes: Um Krankengeldanspruch zu haben müssen Sie prinzipiell erwerbsfähig sein und nur zeitweise wegen einer Erkrankung arbeitsunfähig.

Die gesetztlichen KV zahlen maximal bis zu knapp über einem Jahr das Krankengeld, wenn Sie durchgehend wegen ein und derselben Erkrankung nicht arbeitsfähig sind. Danach besteht eine dreijährige Sperre. Das bedeutet sollten Sie in dem Zeitraum wegen der gleichen Erkrankung nochmals arbeitsunfähig werden, bekommen Sie dann kein Krankengeld. Ist es jedoch eine andere neue Erkrankung gilt der Krankengeldansprzuch wieder.

Wie das bei Ihrer privaten KV ist müssen Sie bitte selbst in Erfahrung bringen, weil es da große Unterschiede gibt.

Das bedeutet in meinem Fall bis 28.12.2010.

So gesehen sind sie dann ab dem Tag ab dem Sie Krankengeld bezogen haben bereits arbeitslos mit ALG 1 rückwirkend, denn wären Sie es nicht, dann wären Sie prinzipiell nicht erwerbsfähig und dann würde die krankenkasse auch kein Krankengeld zahlen WENN das Krankentagegeld der priv KV dem des gesetzlichen KV Kranekngeld gleichzusetzen ist. Davon geh ich aber jetzt mal aus.

Schriftliche Bescheide liegen vor.

Ok die sind immer ganz wichtig, gut aufheben und am besten Kopien davon anfertigen. Denn häufig wollen die Behörden und Agenturen mit denen Sie in Kontakt treten müssen Kopien davon.

Schreiben seiten der Agentur für Arbeit über die :Zusage von 471 Tagen ALG 1 habe ich mit der :Bedingung, das die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Diese Zusage :habe ich auf Grund einer Nachfrage im Oktober 2009 :erhalten.

OK dann ist klar daß das Arbeitsamt vorerst für Sie zuständig ist. Auch wenn Sie jetzt den Erstantrag für die Erwerbslosenrente einreichen, zahlt das Amt den normalen Zeitraum für ALG 1 weiter. Ist die Rente durch, läuft es weiter wie bereits geschildert.

Was noch sein kann: Der Rententräger macht auch mit der Krankenkasse einen Ausgleich für das Krankengeld, wenn der Erstantrag der Rente in dem Zeitraum gestellt wurde, in dem Sie Krankengeld bezogen.
Das heißt das der Rententräger in Fällen in denen sich Krankengeld und ALG1 Anspruch in den Bearbeitsungszeitraum des Rentenerstantrages überschneiden, an beide Stellen die Summen rückzahlt die Sie als Krankengeld und ALG 1 erhalten haben.

Ich weiß KEINEN RECHSTANSPRUCH. Wissen sie wie die
entsprechenden Paragraphen lauten?? Müsste das SGBII
sein

Keine Ahnung.

Was für Sie vielleicht noch wichtig werden könnte ist zu wissen, das es Fachanwälte für Sozialrecht gibt und der Bereich der Berentung unter das Sozialrecht fällt, auch der Bereich Streit um Zahlungsansprüche.
Jedoch zahlen Rechtschutzversicherungen erst ab Klage. Das bedeutet wiederum falls Sie Ablehnungsbescheide des Rententrägers erhalten, müssen Sie einen schriftlichen Widerspruch einlegen, der geht dann dann bei der nächsthöheren Instanz beim Rententräger ein. Dort wird erneut über Ihre Rente entschieden. Sollte der Widerspruch auch abgelehnt werden dann haben Sie vier Wochen Zeit Klage zu erheben…und dafür, sollte es soweit kommen, brauchen Sie dann einen guten Anwalt an Ihrer Seite.

Gruß Natascha

Hallo Rolf

das sind 2 Paar Stiefel, wenn die EU Rente genehmigt wird, also die volle EU Rente dann ist das ALG 1 hinfällig, wenn eine TeilEU Rente genehmigt wird kommt es drauf an wieviel das ist dann kann zum einen mehr zuverdient werden bze Grundsicherung beantragt werden
ich hoff ich konnte helfen, bei weiteren Fragen einfach melden!

gruß aus Erding
Gwynifer

Hallo Rolf

das sind 2 Paar Stiefel, wenn die EU Rente genehmigt

wird,

also die volle EU Rente dann ist das ALG 1 hinfällig,

wenn

eine TeilEU Rente genehmigt wird kommt es drauf an

wieviel das

ist dann kann zum einen mehr zuverdient werden bze
Grundsicherung beantragt werden
ich hoff ich konnte helfen, bei weiteren Fragen

einfach

melden!

gruß aus Erding
Gwynifer

Super, vielen Dank für die Info. Gruß aus Bochum

Ich habe noch eine persönliche Frage, handelt es sich
bei dem Namen Gwynifer um ein Psydonym oder ist das ein
realer Vorname. Wenn ja, woher stammt der Vorname.
Sollte die Frage aus Ihrer Sicht indiskret sein,
verstehe ich es wenn sie die Frage nicht beantworten.
Danke

Hallo Rolf

ein Pseudonym:smile: eine andere Form für Guinevra die Frau von König Artus:smile:

Gruß aus Oberbayern!!
Gwynifer

Hallo Rolf

ein Pseudonym:smile: eine andere Form für Guinevra die

Frau von

König Artus:smile:

Gruß aus Oberbayern!!
Gwynifer

Ich bin König Artus :smile:) Ich habe dich schon überall
gesucht. Endlich habe ich dich gefunden -fg-

Da frag ich mich doch wo du dich in den Jahrhunderten herumgetrieben hast*gg*

Da frag ich mich doch wo du dich in den Jahrhunderten
herumgetrieben hast*gg*

Ist das schon wieder sooooo lange her??? :frowning:
Mir ist so als wäre es gestern gewesen.
Ich war immer in Bochum wo denn sonst. Du bist damals
mit den Worten gegangen "SCHATZ ICH GEHE NUR SCHNELL
EIN PAAR SCHUHE KAUFEN! BIN GLEICH WIEDER ZURÜCK! Ich
Idiot habe die vielen, vielen Jahre gewartet und
gewartet und gewartet und gewartet… Wie ich dich
kenne waren die Schuhe bestimmt schon ausverkauft oder
unmodern!!! Ich habe ja Anfangs auch in Erding
gewohnt.Dann wurde mir das Moos in Erding zu laut und
ging aus! Du weißt schon. Ich bin froh das ich dich
wiedergefunden habe. :smile: Hast du mich in den Jahren
ein wenig vermisst???

Liebe Grüße dein Artus der viertelvor12te

Gewartet auf mich? Weil ich Schuhe kaufen war? das kann ned sein denn ich kauf kaum Schuhe, ja es gibt solche Frauen…ich hab zu große Füße da macht Schuhe kaufen keinen Spaß, du hättest mich im Buchladen suchen sollen bei den Koch und Kreativbüchern oder bei den Thrillern, oder im Handarbeitsladen…ahja oder da wo es guten Kaffee gibt…
Kann es sein das du mich verwechselst:smile:?

Übrigens König der viertelvor12te…hast du auch nur wenig Untertanen und dann noch mit seltsamen namen wie Frau Waas und Herr Ärmel:smile:?

Im Moos warst du? Gehörtest du zu den Mossgeistern? einer von denen der mir nachts die Träume raubt?
Sachen gibts…*gg*

Gwynifer die Kreuzlahme

Gewartet auf mich? Weil ich Schuhe kaufen war? das

kann ned

sein denn ich kauf kaum Schuhe, ja es gibt solche

Frauen…ich

hab zu große Füße da macht Schuhe kaufen keinen Spaß,

du

hättest mich im Buchladen suchen sollen bei den Koch

und

Kreativbüchern oder bei den Thrillern, oder im
Handarbeitsladen…ahja oder da wo es guten Kaffee

gibt…

Kann es sein das du mich verwechselst:smile:?

Übrigens König der viertelvor12te…hast du auch nur

wenig

Untertanen und dann noch mit seltsamen namen wie Frau

Waas und

Herr Ärmel:smile:?

Im Moos warst du? Gehörtest du zu den Mossgeistern?

einer von

denen der mir nachts die Träume raubt?
Sachen gibts…*gg*

Gwynifer die Kreuzlahme

Hast du Lust weiterzumailen, ich finde es ganz lustig
und habe noch einiges auf Lager…dann gebe ich dir
meine private mail addi. [email protected]

denn jeder kann ja unsere Unterhaltung lesen.

Gute Idee, bereits erledigt:smile:

hallo rolf,

meinst du al-geld ab 2009 oder 2010 ?

sofern du bisher gearbeitet hast bekommst du natürlich dein al-geld 1 solange wie du dir aus deiner berufstätige zeitlich erarbeitet hast. geht ja nach der dauer wie lange du ununterbrochen berufstätig warst und nach deinem lebensalter. wer älter ist kann länger al-geld 1 erhalten.

bei mir war es so das ich die volle eu-rente erst nach 6 vollen monaten nach der antragstellung erhalten habe. obwohl die eu-rente nach etwa 3 monaten bewilligt wurde. wichtig ist auch zu wissen ob du nach alten oder neuem recht eu-rente beatragst. stichtag für alte (bessere) eu-rente ist geburtstag bis 31.12.1960 für die neue (schlechtere) eu-rente geburtstag ab 01.01.1961

ich hoffe das ich dir mit meiner antwort helfen kann

lieben gruss

ronny_2001

nachtrag zu meiner antwort,

solange du die rente noch nicht durch hast bene al-geld 1.

wenn dir die eu-rente nicht ausreicht bekommst du meines erachtens bestimmt nicht al-geld1 dazu. da du ja erwerbsunfig und somit nicht vermittbar bist. allenfalls erhältst du dann al-geld 2 soweit dazu, damit du auf den hartz4 anspruch kommst.

lg

ronny_2001

nachtrag zu meiner antwort,

solange du die rente noch nicht durch hast bene al-

geld 1.

wenn dir die eu-rente nicht ausreicht bekommst du

meines

erachtens bestimmt nicht al-geld1 dazu. da du ja

erwerbsunfig

und somit nicht vermittbar bist. allenfalls erhältst

du dann

al-geld 2 soweit dazu, damit du auf den hartz4

anspruch

kommst.

lg

ronny_2001

Danke, damit kann ich etwas anfangen. Ich bin ein
„Altfall“ also VOR 1960