Ich bin 41 Jahre alt, allein erziehend und bekomme seit 01.10.2010 Erwerbsunfähigkeitsrente und zusätzlich Kindergeld, Unterhaltsvorschuß und Hilfe zum Lebensunterhalt.
Ich bin noch nicht geschieden, hoffe aber, dass das dieses Jahr noch passiert. Ich habe einen neuen Partner, der bald zu mir ziehen möchte.
Meine Frage: Wird von der Rente dann etwas gestrichen? Und was ist, wenn ich wieder heirate?
Hallo Sonja
an der Rentenhöhe ändert sich nichts,wird ja aus deinen bisherigen Zeiten errechnet;Kindergeld sollte auch so bleiben nur bei der Hilfe zum Lebensunterhalt bin ich mir nicht sicher,da aber ja immer beide Einkommen dafür angerechnet werden nehm ich an das diese Summe neu berechnet wird;könnte mir vorstellen das dir der VDK da Auskunft geben kann;
ich hoff ich konnte dir helfen, falls noch Fragen da sind einfach melden!
Gruß
Gwynifer
die Erwerbsunfähigkeitsrente ist nicht abhängig von Heirat, oder Zusammenziehen mit einem Lebensgefährten. Das Gehalt des Partners/Gatten wird nicht auf die Rentenauszahlung angerechnet.
Allein die Besteuerung fällt anders aus bei der Ehe. Das Kindergeld ist meines Wissens auch nicht betroffen davon, Unterhaltsvorschuß evtl. schon je nachdem was Sie darunter vestehen.
nur die Stellen, von denen Sie zusätzliche Hilfe zu Ihrem Lebensunterhalt bekommen, müssen von der Höhe Ihrer Rentenzahlung und von einer evtl. Eheschließung benachrichtigt werden.
Die Rentenzahlstelle müssen Sie nur bei einem Hinzuverdienst (sprich Nebenjob) und/oder bei einer Namensänderung kontaktieren.