Erwerbsunfähigkeitsrente bei 6 Stunden täglich Arbeit?

Guten Morgen,

aufgrund von Gutachtern wurde ich auf bis 6 stunden tägliches arbeiten eingeschätzt. Nun meine Frage. Steht mir bei dieser Stundenzahl Erwerbsunfähigkeitsrente zu? Wenn ja, wie viel Prozent sind bei 6 Stunden tägliche Arbeit vorgesehen? Wird das dann von der Einstufung der momentan zu errechneten Rente errechnet? Also z.B. Zur Zeit hätte ich ein Anrecht von 600 € Rente. Die EU Rente bei 6 Stunden Arbeit wäre dann 50% , macht also 300€ EU- Rente? Wie viel dürfte ich dann dazuverdienen?

Danke im voraus für Eure Hilfe.

Einen schönen Sonntag wünscht Leben62

Danke im voraus für eure Hilfe.

Moin,
teilweise Erwerbsgemindert ist, wer noch mindestens drei, aber nicht mehr als sechs Stunden/Tag arbeiten kann. Sie können also schon mal teilweise Erwerbsminderung beantragen und Gutachter der Rentenversicherung werden dies in dem Rentenverfahren dann noch einmal beurteilen, unabhängig von dem anderen Gutachter. Ihre Rechnung ist so weit richtig: Wer teilweise erwerbsgemindert ist bekommt 50% der vollen EU-Rente, also in ihrem Rechenbeispiel in der Tat 300€. Verwechseln Sie da aber nicht den Altersrenten- und EU-Renten-Betrag, das sind zwei verschiedene paar Schuhe.
Die Zuverdienstgrenze bei teilweiser Erwerbsminderung liegt in voller Höhe bei mindestens 857.33 EUR (alte)/ 753.55 EUR (neue Bundesländer). Überschreiten Sie diese bekommen Sie noch die Hälfte der teilweisen Erwerbsminderungsrente. Dann ist die Zuverdienstgrenze in einer Höhe von1043.70 EUR (alte) / 917.36 EUR (neue Bundesländer).
LG, Lars Horst
www.lars-horst.de

hallo,schönen sonntag-also: voll erwerbsunfähig ist man, wnn mann nicht mehr als 60std.im monat-also nicht mehr als 3 stunden am tag-arbeiten kann und darf, ansonsten ist man vermindert erwerbsfähig. rede mit dem hausarzt, ob ein gutachten erneut gemacht werden kann mit den o.g. kriterien- ansonsten gibt es anteilig rente-wie die berechnet wird, kann ich nicht sagen, aber einfach 50% ist nicht. die eu rente berechnet sich aus der bisher erwirtschafteten rente und der bis zum renteneintritt aus altersgründen zu erwartenden rente, davon ca.80%-sorry-mehr weiß ich nicht-liebe grüße

Ich denke das kleine Wörtchen „Bis“ 6 Stunden und 3-6 Stunden macht hier doch den Unterschied. Man hat mir gesagt, das wenn dort " bis" 6 Stunden steht, ich keine EU-Rente bekomme, nur wenn dort stehen würde "Von 3 bis unter 6 stunden würde ich 50% bekommen? was ist nun richtig?

Hallo,
leider kann ich Ihnen da nicht weiterhelfen, aber bei der Rentenversicherung kann man Auskunft
erhalten.
Viel Glück
mfG

Verstehe deine Problematik. Ich glaube das ist Ermessenssache, ob genau 6 Std. in über oder unter fällt. Bei der Rentenversicherung Nord steht geschrieben, „wer nicht mehr als sechs Std. abrbeiten kann“ und genau 6 Std. ist nicht mehr. Woanders steht wieder "wer weniger als 6 Std. arbeiten kann. Einfach mal beim Versicherungsträger anrufen würde ich sagen und nachfragen. Die Beratungsstellen sind da eigentlich immer ziemlich hilfsbereit. Und sei so nett und lass mich wissen, was dabei herauskommt. Interessiert mich auch…
LG

Das ist ja wirklich kompliziert und ich denke letztendlich wird da das Sozialgericht das letzte Wort haben, bei dem was sie aus den amtsärztlichen Empfehlungen macht. In der nächsten Woche treffe ich meine Anwältin und schaue was sie dazu zu sagen hat. Gerne gebe ich dann das endgültige Ergebnis bekannt. Danke für diese Antworten. Einen schönen Sonntag wünscht Leben62

Hallo,
ich kann nur vermuten, dass du eine TEIL- Erwerbsminderungsrente erhältst. Also 50%.
Zu deinen weiteren Fragen kann ich leider nix sagen.
MfG.
Bobbeldaheim