Erwerbsunfähigkeitsrente.....Fragen dazu

Hallo.Ich bin 41 und beziehe seit ca. 7 Jahren jetzt Rente wegen voller Erwerbsminderung.Vorher hatte ich zwei Jahre wegen teilweise Rente bezogen. Nun hab ich gelesen,das nach neun Jahren diese Rente ,die ja momentan zeitlich begrenzt ist und immer wieder neu beantragt werden muss,nach neun Jahren in eine ständige umgewandelt wird.Stimmt das und wird die teilweise Rente mit einbezogen oder wird nur die volle berechnet?

Zweiter Teil:Hab gehört,das jemand ,der ca. 20 Jahre ist und während seiner Ausbildung noch aus gesundheitl.Problemen in volle Erwerbsunfähigkeitsrente geschrieben wurde, ungefähr 850€ an Rente beziehen soll.Kann sowas sein? Wo könnte man prüfen lassen,ob die Höhe der eigenen Rente eigentlich stimmt? Weil diese Tatsache mit über 800€ kommt mir etwas merkwürdig vor,im Gegensatz zu jemand ,der knapp 20 Jahre eingezahlt hat und weniger hat.

Hallo
Zu Frage 1, könnte sein, sind aber schon wieder neuere Gesetze da, aber du kannst bei der LVA oder BFA anrufen, die geben dir Auskunft.
zu Frage 2. kann ich mir nicht vorstellen, ist vielleicht die BG noch mit Zahlungen dabei.
Herzlicher Gruß Pam

Guten Morgen,
soweit ich informiert bin, kommt es bei Verlängerung der Rente auf die bestehende Krankheit an. Ist sie heilbar, dann wird immer nachgefragt, wie der Stand der Krankheit ist.

Der 2. Teil Deiner Frage, kann ich mir nur erklären, dass die junge Rentnerin einen Anspruch auf Grundsicherung hat. Das wären dann wohl die 800-Ungerade…
Die Rente kann man direkt bei der DRV prüfen lassen. Oder es gibt auch unabhängige Rentenberate (kostenpflichtig), die prüfen das auch.

Alles Gute und freundlichen Gruß, B.

Hallo,
das halte ich beides für ein Gerücht.
Meines Wissens kann eine Rente auf Zeit nur umgewandelt werden, wenn die gesundheitliche Prognose besagt, dass keine Besserung oder Genesung von der Erkrankung mehr eintritt oder das 58. Lebensjahr überschritten worden ist. Alles andere müsste ganz neu und an mir vorbeigegangen sein, denke ich aber nicht, da ich da vor kurzem erst selbst noch geschaut habe.
Auch den zweiten Teil halte ich für ein Gerücht. Zum einen berechnet sich die EU-Rente an den Rentenbeitragszeiten und deren Höhe, zum Anderen bekommt man die EU-Rente erst, wenn man innerhalb der letzten 5 Jahre 36 Monate lang Beiträge in die RV gezahlt hat. Und da eine komplette Ausbildung im Durchschnitt nicht einmal volle drei Jahre dauert, wird dies kaum der Fall sein.
Ein schönes WE,
Lars

www.lars-horst.de

Hallo Die Nadel,

es stimmt das nach 9 Jahren Berentung der Rententräger die unbefristete Ewerbsunfähigkeitsrente geben muß, wenn sich der Gesundheitszustand nicht gebessert hat.

Das heißt im Klartext, Sie werden nach 9 Jahren und einem neuen Antrag auf Weiterbrentung, nochmals zu einem med. Gutachter geschickt und danach wird entschieden ob Sie weiter Rente bekommen. In den meisten Fällen geht das durch, da ja keine Besserungen eingetreten sind.

Zu Höhe der Rente:
Wie hoch Ihre Rente ist und ob Sie richtig berechnet ist das erfahren Sie durch den Rententräger. Sie können dort einen Antrag auf Neuberechnung und Überprüfung der bisherigen Rente stellen. Dazu hat das Wirschaftsmagazin WISO im ZDF mal einen ganz interessanten Bericht gebacht. Auf der Site von WISO finden Sie dazu bestimmt Infos - allerdings ging es da nur um die reguläre Altersrente.

Es kann durchaus sein das eine Person in jungen Jahren eine höhere Rente bekommt als Sie.

Ausschlaggebend dafür ist daß die Rente auch nach dem Verdienst der letzten drei Jahre berechnet wird.

Um EU Rente zu bekommen muß man, soviel ich weiß, 7 Jahre als versicherungspflichtig gelten und eingezahlt haben.

Dazu gehört auch die Schulbildung ab der 9. Klassse, Ausbildung und Studium beispielsweise.

Es sit also möglich.

Gruß Natascha

Guten Abend,

ich werde gern versuchen Ihnen weiterzuhelfen!
Zur Rentenüberprüfung,es gibt bei den jeweiligen Rentenversicherungen sog. Versicherungsälteste die den Rentenanspruch prüfen,kostenlos;falls Sie denen aber nicht trauen würde ich den VDK empfehlen
http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=de1
Die können Ihnen zu dem Thema auch gute Tipps geben!

Was die Rente an sich anbelangt,normalerweise ist es so das sie nach 9 Jahren in unbefristet umgewandelt wird,ich schreibe normalerweise denn es kommt auch auf den Grund der Genehmigung an,wenns genehmigt wird weil der Arbeitsmarkt keinen Job für Sie hergibt aufgrund Ihrer Erkrankung kann es gut sein das weiter befristet wird denn es könnte ja mal ein passender Job da sein,unverständlich ist aber bei mir so und es wird nie einen Job für mich geben aber versteh einer die RV!

Wieviel Rente man bekommt wird ja nach den Beitragsjahren berechnet wie sie wissen aber ich kann nicht sagen woher bei einem 20 jährgen 850Euro kommen sollen,soviel hab ja nicht mal ich…

Ich hoffe sehr ich konnte Ihnen helfen und wenn noch Fragen da sind helf ich gern wieder!
Viele Grüße
Gwynifer

Hallo,
zum 1. Teil: das würde ich auch gern wissen. Ich bekomme seit 13 Jahren Erwerbsunfähigkeitsrente auf unbestimmte Zeit. Eigentlich heißt es nach 3-4 Überprüfungen soll es umgewandelt werden. Ist bei mir immer noch nicht, ich werde alle 2 Jahre weiter überprüft.
Wenn Sie also was erfahren haben, sagen Sie doch mal Bescheid:smile:

Zum 2. Teil kann ich leider auch nicht weiterhelfen

Alles Gute
alexx