Erwerbsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienst

Hallo zusammen,

darf bei einer Erwerbsunfähigkeitsrente dazuverdient werden? Rein aus dem Wortlaut der Rentenart heraus würde ich persönlich sagen - Nein. Ich habe aber schon anderes gehört.

Wie sieht das nun rechtlich aus? Kann mir da jemand etwas sagen, am besten mit den entsprechenden SGB Paragraphen? Danke.

Gruß

Samira

Schwieriges und komplexes Thema
Hallo Samira,

ganz schwieriges Thema. :-o

Die Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit beträgt 400 Euro im Monat. Bis zu diesem Betrag kann also rentenunschädlich hinzuverdient werden. Hier geht man auch ohne weitere Prüfung davon aus, dass weiterhin Erwerbsunfähigkeit vorliegt.

Verrichtet man eine Beschäftigung aus der sich ein Verdienst von über 400 Euro ergibt und liegt weiterhin Erwerbsunfähigkeit vor, so wird anstelle der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit die Rente wegen Berufsunfähigkeit geleistet. Für diese gelten dann andere Hinzuverdienstgrenzen, wobei man diese Rente in voller Höhe, in Höhe von zwei Dritteln oder in Höhe von einem Drittel erhalten kann bzw. bei einem höheren Verdienst auch gar nicht.

Geregelt ist das Ganze in § 313 SGB VI.

Was bedeutet nun „liegt weiterhin Erwerbsunfähigkeit vor“? Wenn jemand eine Beschäftigung über 400 Euro aufnimmt, geht man zunächst einmal davon aus, dass er nicht mehr erwerbsunfähig ist. Es ist ja aber durchaus möglich, dass er die Tätigkeit unter „Gefährdung der Rest-Gesundheit und der Gefahr der weiteren Verschlimmerung“ verrichtet. Dies müsste dann der Medizinische Dienst prüfen. Ist dies nicht der Fall, liegt Erwerbsunfähigkeit nicht mehr vor und es wäre zunächst zu prüfen, ob denn Berufsunfähigkeit weiterhin vorliegt. Auch dies müsste der Medizinische Dienst übernehmen.

So schaut’s aus. Du kannst Dir ggf. vorstellen, dass eine verständliche Erläuterung nicht so einfach ist; für den Laien ist das Thema eigentlich kaum zu durchblicken. Ich möchte in solchen Fällen daher wiederum den Rat geben: Rentenversicherungsträger anschreiben! Hierbei sich allerdings unverbindlich halten, d.h. ein kurzes Schreiben aufsetzen und einfach mal anfragen „Darf ich neben einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit etwas hinzuverdienen und falls ja, wie viel?“ und nicht schreiben „Ich fange jetzt an zu arbeiten, wie sieht’s aus?“.

@ alle Rentenbezieher: Auf jeden Fall vor Aufnahme einer Tätigkeit immer erst beim Rentenversicherungsträger anfragen … und nicht „einfach“ anfangen zu arbeiten und dann kommt evtl. das böse Erwachen.

Abschließend: Alle Angaben erfolgten natürlich ohne Gewähr! :smile:

Gruß,
Robert

Hallo Robert,

vielen vielen Dank für deine ausführliche Antwort!

Gruß

Samira