Hi,
mal angenommen, da wäre ein Frührentner der vollerwerbsunfähig ohne Befristung, ist, darf aber doch noch etwas hinzu verdienen. Bis zu 3Stunden am Tag wäre es wohl auch kein Problem für die Rentenversicherung. Eben dieses kann er nicht auf Grund seiner Erkrankung.
Als Hobby und Zeitvertreib hat er eine Homepage. Dort werden auch Bücher vorgestellt.
Ein Buch und sonstiger Krämerladen aus Amazonien bietet jetzt die Möglichkeit an, es können Links auf solchen Seiten platziert werden, und sollte es zu einem Verkauf kommen, bekommt der Inhaber der Seite eine Art Provision.
Der Verdienst dadurch wird nicht die Grenze übersteigen welche der Frührentner erreichen darf.
Der Knackpunkt ist aber, für den Händler gelten diejenigen die diese Links auf ihrer Homepage platzieren als gewerblich. Für die Rentenversicherung ist jemand der ein Gewerbe hat, nicht mehr voll erwerbsunfähig, und kürzt entsprechend die Rente. Die Höhe des Gewinns spielt da keine Rolle, da reichen schon 10€ pro Monat, kann auch Verlust sein.
Sollte hier mein Gedankengang richtig sein, könnte die Rentenversicherung, sollte der Frührentner solche Links auf seiner rein privaten Hompage setzen, in der Rente zurückgestuft werden.
Liegt der Rentner da richtig?
Q-Gruß