Guten Abend Rentenkundige,
die Tatsache, dass weiter unten an Samira eine ausführliche Antwort gegeben wurde, lässt mich hoffen, dass ich vielleicht auch eine bekomme.
Dass jede Frage immer von den individuellen Umständen abhängt habe ich verstanden, bin allerdings der Ansicht, dass meine Frage recht grundsätzlich ist. Und auch nicht auf mich persönlich bezogen.
Wenn ein Bezieher einer Erwerbsunfähigkeitsrente eine Beschäftigung in einer Familie aufnimmt, bei der er auch wohnt und verpflegt wird. Muss das dann als „geldwerter Vorteil“ angerechnet werden? Also erhöht sich sein Verdienst um den Betrag XX €? Und wer legt nach welchen Kriterien fest, wie hoch XX ist?
Dass beim Rententräger nachzufragen grundsätzlich immer angeraten ist, habe ich gelesen. Würde ich auch tuen, käme mir jemals eine solche Idee.
Vielen Dank und freundlichen Gruß
Renate
Hallo,
Wenn ein Bezieher einer Erwerbsunfähigkeitsrente eine
Beschäftigung in einer Familie aufnimmt, bei der er auch wohnt
und verpflegt wird. Muss das dann als „geldwerter Vorteil“
angerechnet werden? Also erhöht sich sein Verdienst um den
Betrag XX €? Und wer legt nach welchen Kriterien fest, wie
hoch XX ist?
grundsätzlich ist doch egal wo er eine Beschäftigung aufnimmt.
Die Frage ist, ob er dann noch als Erwerbsunfähig einzustufen ist oder
sozialversicherungspflichter Arbeitnehmer?
Dass beim Rententräger nachzufragen grundsätzlich immer
angeraten ist, habe ich gelesen. Würde ich auch tuen, käme mir
jemals eine solche Idee.
Richtiger Ansatz - auf geht´s!
Vielen Dank und freundlichen Gruß
Renate
Hallo,
im Rahmen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses
nennt man dies Sachbezüge und die sind beitragspflichtig.
Ein Erwerbsminderungsrentenbezieher ist selten aufgrund der geringen
Hinzuverdinestgrenze versicherungspflichtig beschäftigt - von daher denke ich dass in diesem Fall kein Beschäftigungsverhältnis zustande kommen kann.
Gruß
Czauderna