Erwerbsunfähigkeitsrente und Nebenjob

Hallo,
ich hätte eine Frage.
Es ist doch so, wenn man volle Erwerbsunfähigkeitsrente bekommt darf man nicht mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten und 400 Euro hinzuverdienen oder? 3 Stunden am Tag wären ja 15 Stunden in der Woche. Kann man da dann auch 2 mal in der Woche 6 Stunden arbeiten (=12 Stunden pro Woche) und den Rest der Woche gar nicht? Oder müssen es wirklich 3 Stunden pro Tag sein?
Und dann darf man ja 2 mal im Jahr 400 Euro extra beziehen auch aus Überstunden. Jetzt sind aber 400 Euro an Überstunden in einem Monat sehr viel wenn man krank ist, kann man dies auch sammeln? Also jetzt 4 Monate jeden Monat bissl Überstunden machen u sich des dann zusammen nach 4 Monaten auszahlen lassen? Ist es da relevant wann man das Geld BEKOMMT oder wann man es tatsächlich ERARBEITET??
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Mit freundlichen Grüßen,
Bianca

Tut mir leid, ich bin kein Experte.

Hallo,

Ja unter drei Stunden täglich, 5 Tage der Woche und 400 Euro Hinzuverdienstgrenze, ohne das von der Rente etwas abgezogen wird.

Bei drei Stunden täglich die Woche kann es schon sein das man Ihnen sagt das Sie nur noch die Hälfte Ihrer Rente bekommen und arbeiten können.

Man darf laut Rententräger nicht über diese Zeiten pro Tag drüber, also auch nicht 2 mal pro Woche 6 Stunden und den Rest frei, weil
der Rententräger sagt, wenn Sie so krank sind das Sie täglich keine drei Stunden Tätigkeit mehr schaffen, dann schaffen Sie auch keine sechs Stunden zweimal in der Woche…und wenn doch dann muß geprüft werden, ob Sie nicht vielleicht viel gesünder geworden sind.

Bei der 400 Eurogrenze kommt es auf unterschiedliche Dinge an: erarbeiten Sie das Geld selbstständig, dann kommt es drauf an wann Sie die Arbeitszeit geleistet haben und wann war der Zahlungseingang.

Sind Sie angestellt werden Überstunden normalerweise monatlich ausgezahlt, das können sie aber mit Ihrem Chef ausmachen wie Sie wollen.

Die Arbeitszeit ist wichtig dafür ob Ihnen
die Erwerbsminderungsrente im vollen Umfang zusteht. Bei Erwerbslosenrente dürfen Sie keinen Hinzuverdienst haben laut Aussage vom Rententräger, denn mit dieser Rentenform sind Sie überhaupt nicht mehr in der Lage unter 3 Stunden erwerbstätig zu sein.

Ob Sie hinzuverdienen dürfen steht auf Ihrem Rentenbescheid, was da steht gilt auch die Bezugshöhen und wenn Sie genau drauf sehen, dann steht da auch mit welchen Arbeitszeiten und Einkommen, Sie noch vieviel Rentenanspruch haben.

Sie sollten sich beim Renteträger einen Beratungstermin holen, die müssen nämlich Beratungen dieser Art durchführen und wissen da auch viel.

MfG
Natascha

Hallo Kampfmaus soweit mir bekannt bzw ich aus eigener Erfahrung weiß zählt die Summe des geldes nicht die Stunden,du musst aber bedenken wenn eine Rentenverlägerung ansteht kann es sein das der Gutachter bzw die RV die gearbeitete Stundenzahl anfordert denn du könnttest ja „arbeitsfähig sein“ da machen sich weniger Stnden am Stück dtl. besser;
Ich hoff ich konnte dir helfen!
Viele grüße
Gwynifer