Erwerbsunfähigkeitsrente und Nebenjob

Hallo,
ich hätte eine Frage.
Es ist doch so, wenn man volle Erwerbsunfähigkeitsrente bekommt darf man nicht mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten und 400 Euro hinzuverdienen oder? 3 Stunden am Tag wären ja 15 Stunden in der Woche. Kann man da dann auch 2 mal in der Woche 6 Stunden arbeiten (=12 Stunden pro Woche) und den Rest der Woche gar nicht? Oder müssen es wirklich 3 Stunden pro Tag sein?
Und dann darf man ja 2 mal im Jahr 400 Euro extra beziehen auch aus Überstunden. Jetzt sind aber 400 Euro an Überstunden in einem Monat sehr viel wenn man krank ist, kann man dies auch sammeln? Also jetzt 4 Monate jeden Monat bissl Überstunden machen u sich des dann zusammen nach 4 Monaten auszahlen lassen? Ist es da relevant wann man das Geld BEKOMMT oder wann man es tatsächlich ERARBEITET??
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Mit freundlichen Grüßen,
Bianca

Hallo,
ich hätte eine Frage.
Es ist doch so, wenn man volle Erwerbsunfähigkeitsrente
bekommt darf man nicht mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten und
400 Euro hinzuverdienen oder?

Falsch!

richtig ist: Die medizinischen Voraussetzungen für eine volle Rente wegen Erwerbsminderung liegen bei Ihnen vor, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.

3 Stunden am Tag wären ja 15

siehe oben - es müssen weniger als 3 Stunden am Tag sein.

Gruß Merger

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs…

Danke für die Antwort,
ja stimmt man muss unter 3 Stunden am Tag sein. Aber wenn man jetzt 2x6 Stunden in der Woche arbeiten würde, würde man in der Woche ja auch nur auf 12 Stunden kommen, also müsste des ja passen oder?
Ich würde eig nur gerne wissen ob es relevant ist ob man wirklich nur unter 3 Stunden pro Tag a 5 Tage die Woche arbeitet oder auch nur 2 Tage die Woche arbeiten kann und dafür 6 Stunden am Tag und die anderen 3 Tage der Woche nichts tut bzw sich erholt.
Wenn ich 5 mal 2,5 Stunden die Woche arbeite kommt es ja aufs gleiche wie wenn ich 2 x 6 Stunden arbeite.
Danke für die Mühe,
Bianca

Danke für die Antwort,
ja stimmt man muss unter 3 Stunden am Tag sein. Aber wenn man jetzt 2x6 Stunden in der Woche arbeiten würde, würde man in
der Woche ja auch nur auf 12 Stunden kommen, also müsste des
ja passen oder?

Naja es wurde vielleicht die Betonung zu sehr auf die 3h pro Tag und zu wenig auf das Können gelegt. Also nochmal, EU-Rente bekommen Leute, die weniger als 3h am Tag arbeiten können. Die bekommen die Rente nicht, weil sie nicht länger arbeiten dürfen, sondern weil sie es aus irgendwelchen gesundheitlichen Gründen nicht mehr können.
Nachzulesen zunächst in § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__43.html Da heißt es nicht können sondern außerstande sein , mindestens 3h unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig zu sein.

Ich würde eig nur gerne wissen ob es relevant ist ob man wirklich nur unter 3 Stunden pro Tag a 5 Tage die Woche arbeitet oder auch nur 2 Tage die Woche arbeiten kann und dafür 6 Stunden am Tag und die anderen 3 Tage der Woche nichts tut bzw sich erholt. Wenn ich 5 mal 2,5 Stunden die Woche arbeite kommt es ja aufs gleiche wie wenn ich 2 x 6 Stunden arbeite.

Warum nicht gleich einmal 15h am stück?
Es ist eben keine Wochenarbeitszeit gefragt, sondern die Fähigkeit weniger als 3 h Stunden arbeiten zu können. Wenn jemand mehr kann, erfüllt derjenige ganz offensichtlich nicht die Bedingungen für eine EU-Rente.
Vielleicht erkundigt sich derjenige einfach mal bei seinem Rentenversicherungsträger über eventuelle Ausnahmen und deren Häufigkeit. Nicht auszuschließen, dass hier einmalige Ausnahmen möglich sind. Allerdings würde ich das eher ausschließen.
Es kommt für den Hinzuverdienst außerdem nicht allein auf die Arbeitszeit, sondern auch das Einkommen an. Das nur als Hinweis, falls eventuell in Erwägung gezogen werden sollte, auf dem Lohnzettel nur 2,5h auftauchen zu lassen, aber eben den Stundenlohn hochzusetzen, damit es mit den tatsächlichen Stunden passt. Da wäre nebenbei selbstverständlich auch noch Sozialversicherungsbetrug.

Als erste Information könnte das hier dienen: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/sid_A…
Dort finden sich auch die verschiedensten Kontaktmöglichkeiten, um die für den individuellen Fall zutreffenden Informationen zu erlangen.

Grüße

jetzt 2x6 Stunden

Dann ist man nicht vollständig erwerbsgemindert.

Ich würde eig nur gerne wissen ob es relevant ist ob man wirklich nur unter 3 Stunden pro Tag a 5 Tage die Woche arbeitet

Das ist nicht nur relevant, sondern entscheidend.