Hallo Experten,
gehen wir davon aus jemand erhält eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und erhält somit die Möglichkeit 345 Euro zu verdienen ohne eine Schmälerung der Rente erwarten zu müssen. Ein Zinseinkommen wird hier nicht angerechnet.
Jetzt gehen wir weiter davon aus, dass dieser jemand eine Solaranlage auf dem Dach hat und dafür ein Gewerbe angemeldet hat (musste). Der produzierte Strom wird vom Energieversorger vergütet.
Wird dieses Einkommen auch bei den 345 Euro angerechnet ?
Danke.
Claus