Hallo Birgit,
ist der Rentenbescheid den Du bekommen hast, für die reguläre Altersrente? Sprich die regelmäßige Info vom Rententräger? Oder ist es der Bewilligungsbescheid der Erwerbsunfähigkeitsrente?
Du hast geschrieben das Du die Rente zu beantragen hast, also vermute ich das es sich noch nicht um den Bewilligungsbescheid handelt.
Dann ist noch zu unterscheiden, ob Du ErwerbsUNFÄHIGKEITSrente, oder ErwerbsMINDERUNGSrente beantragst. Bei der ersten darfst Du keinen Hinzuverdienst in Höhe von 400 Euro haben, bei der zweiten darfst Du das nach vorheriger Anmeldung beim Rententräger.
Generell gilt bei den Erwerbslosen- und minderungsrenten,daß der Betrag zum Existenzminimum aufgestockt wird, falls Du mit Deiner Rente darunter liegst. Die Aufstockung läuft über das Sozialamt.
D.h. Du mußt zuerst den bewilligten Rentenbescheid für die Erwerbslosenrente haben und mit dem gehst Du dann zum Sozialamt.
Ich würde dir raten, Dir beim Rententräger einen Beratungstermin zu holen, sie sind zum einen dazu verpflichtet und zum anderen können sie Dir genau Deine Situation betreffend Informationen an die Hand geben, wie Du weiterverfahren sollst. Ebenso können sie Dir genau sagen wie Du evtl. weitere Leistungen wo beantragen mußt.
Voraussetzung für die Erwerbslosenrente ist das Du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst udn das wiederum muß Dir von einem Arzt bestätigt werden, sonst geht die Rente nicht durch.
Gruß Natascha