Erwerbsunfähigkeitsrente..was nun?

Hallo

Ich bin zur Zeit HartzIV empfängerin und habe zwei Kinder die noch zur Schule gehen.

Nun wurde mir aufgrund meines körperlichen Zustandes gesagt, dass ich die Erwerbsunfähigkeits rente zu beantragen habe.

Laut Rentenbescheid stehen mir (aufgrund Langzeitarbeitslosigkeit) nur ca. 192€ im monat zu.

habe ich ( 48 Jahre alt) Anspruch auf weitere Leistungen, sprich Grundsicherung etc. , oder bekomme ich weiter sozialhilfe?

Welche leistungen stehen mir zu?

Hallo Birgit,

das musst du mt der ARGE klären, normal wäre dir zumindest eine Aufstockung zu gewähren , wobei auch die Kinder zu berücksichtigen sind , solltest du aber der Arge nicht mehr zur Verfügung stehen ist das Sozialamt zuständig, also ist Sozialhilfe angesagt, die Beträge sind nicht sehr unterschiedlich .zu berücksichtigen wäre, dass erst ab Antragstellung gezahlt wird auch wenn ein Bescheid ergeht wird rückwirkend ab Datum der Antragstellung gezahlt.das kann durchaus einige Wochen dauern bis …evtl bekommst du einen Vorschuss auf die Leistung einfach fragen…

wünsch dir viel erfolg darfst nur nicht lange warten mit den Antrag .

gruß Opa

keine ahnung bin weder deutscher noch experte für socialhilfe, leider

Hallo Birgit,

ist der Rentenbescheid den Du bekommen hast, für die reguläre Altersrente? Sprich die regelmäßige Info vom Rententräger? Oder ist es der Bewilligungsbescheid der Erwerbsunfähigkeitsrente?
Du hast geschrieben das Du die Rente zu beantragen hast, also vermute ich das es sich noch nicht um den Bewilligungsbescheid handelt.

Dann ist noch zu unterscheiden, ob Du ErwerbsUNFÄHIGKEITSrente, oder ErwerbsMINDERUNGSrente beantragst. Bei der ersten darfst Du keinen Hinzuverdienst in Höhe von 400 Euro haben, bei der zweiten darfst Du das nach vorheriger Anmeldung beim Rententräger.

Generell gilt bei den Erwerbslosen- und minderungsrenten,daß der Betrag zum Existenzminimum aufgestockt wird, falls Du mit Deiner Rente darunter liegst. Die Aufstockung läuft über das Sozialamt.
D.h. Du mußt zuerst den bewilligten Rentenbescheid für die Erwerbslosenrente haben und mit dem gehst Du dann zum Sozialamt.

Ich würde dir raten, Dir beim Rententräger einen Beratungstermin zu holen, sie sind zum einen dazu verpflichtet und zum anderen können sie Dir genau Deine Situation betreffend Informationen an die Hand geben, wie Du weiterverfahren sollst. Ebenso können sie Dir genau sagen wie Du evtl. weitere Leistungen wo beantragen mußt.

Voraussetzung für die Erwerbslosenrente ist das Du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst udn das wiederum muß Dir von einem Arzt bestätigt werden, sonst geht die Rente nicht durch.

Gruß Natascha

Hallo Birgit,
natürlich hast du weiter Anspruch auf Grundsicherung wenn die rente so niedrig ist;wie die Höhe der Leistungen genau aussehen kan dir zum einen die rentenversicherung sagen oder auch der VDK;den kann ich als beratende Stelle sehr empfehlen,die helfen auch im Falle eines widerspruchs;vielleicht hilft dir der Link weiter zur genaueren Info:http://www.renten-fakten.de/grundsicherung
beim Rentenantrag empfehle ich dir schon bei der Antragsstellung alles an Arztberichten beizulegen was du hast bzw von deinen behandelnden Ärzten extra was schreiben zu lassen,vielleicht bleiben dir dann die Gutachten erspart;
Ich hoff ich konnte dir weiterhelfen,falls es noch weitere Fragen gibt bitte einfach melden!
Lieben Gruß
gwynifer

Hallo,

ich bin zwar kein Experte, aber ich bekomme seit 12 Jahren Eu-Rente.

Grundsicherung bekommen Sie auf jeden Fall. Das ist übrigens das Gleiche wie Sozialhilfe, d.h. es ist ergänzende Sozialhilfe. Also im Prinzip, wie gehabt.

Alles Gute

Hallo Birgit!Ich hab EU Rente beantragt und hab vorher aber gearbeitet!Da die rente zu gering ist steht mir die Grundsicherung zu!Aber leider kann ich dir nicht sagen wie es bei Hartz IV Empfängern ist!Tut mir leid LG Veronika

Hi, sorry, auf diesem Gebiet kenne ich mich nicht aus.
mfg

EMR wird auf Grundsicherung angerechnet.

ist leider nicht mein Fachgebiet!!! Sorry

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