Hallo Bee,
ich dachte bei Steuern sehen wir uns wieder?
wie hoch kann die leistung der berufsunfaehigkeitsversicherung
sein?
Das hängt von mehreren Faktoren ab.
Zunächst einmal in ganz erheblichem Maße, ob überhaupt Beiträge abgeführt wurden und wenn ja, in welcher Höhe.
Der Rentenbezug bezieht sich immer auf einen Punktwert, der wiederum jährlich festgelegt wird.
Wenn man die Beiträge für das durchschnittliche Einkommen jährlich abführt ( ich meine so etwa 4400DM brutto mtl.) bekommt man für dieses Jahr einen Punkt. Weniger anteilig weniger. Mehr anteilig mehr.
Die Addition dieser Werte ergibt am Ende einen Gesamtpunktwert. Dieser Gesamtpunktwert wird mit einem Faktor multipliziert der dem Punktwert entspricht.
Das grob dazu. Genauer und exakter ( mit den Werten ) hierzu kann und darf dir nur der BfA ( LVA) Angestellte bzw. der Versichertenälteste Auskunft erteilen.
Diese Kontaktpersonen kannst du auch über das Internet finden.
- bezieht sich die „rente wegen verminderter
erwerbsunfähigkeit“
auf einen prozentsatz der späteren rente oder
- ist diese abgekoppelt von der „normalen“ altersrente?
Ich denke du meinst hier die „Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit“
Im Gesetz steht dazu:
Die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird gezahlt, wenn in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Plichtbeiträge belegt sind. Bei der Ermittlung der 5 Jahre werden bestimmte Zeiten nicht mitgezählt und verlängern somit diesen Zeitraum.
Da ein Selbständiger normalerweise keine Pflichtbeiträge abführt ( eine Ausnahme kann z.B. das Handwerkerpflichtversicherungsgesetz sein) … kann es hier sogar noch anders liegen.
wenn ja, wie hoch könnte die ausfallen
Das hängt von den erworbenen Punkten ab.
Hierzu ist es zwingend nötig, dass ihr den Rentenverlauf klärt.
Insbesondere Schulzeiten, Studium etc.
Und evtl. Arbeitslosigkeiten.
Also schnellstens anfordern. Geht auch per Internet mit Sozialversicherungsnummer. Der Verlauf wird dann zur letzten bekannten Adresse der Person geschickt.
Und dann durchsehen, ob alle Angaben der Höhe nach auch richtig sind…
Und dann eben zum Berater gehen.
Das sind Dinge, die kann man so per Post nicht beurteilen und aussagen…
So long…
Marco