Erwirbt das Kind die deut. Staatsangehörigkeit ?

Liebe/-r Experte/-in,

Die Ausländerbehörde verweigert die deutsche Staatsangehörigkeit eines Kindes durch Geburt-im Bezug auf vergangenen Sachverhalt des Vaters:
Im Jahre 2001 hat der Vater den Status als Deutscher verloren, aber der Verlust wurde erst im Jahre 2005 festgestellt. Der Vater bekam für drei Jahre eine Aufenthaltserlaubnis. Für ihn war das jedoch nicht nachvollziehbar, da er vor der Einbürgerung alle Rechte erworben hatte und plötzlich nicht wieder danach behandelt wurde. Er lebt seit seiner Geburt in Deutschland ohne Aufenthaltsunterbrechung.

Zum Zeitpunkt der Geburt seines Sohnes (2006) war er bereits seit 26 Jahren in Deutschland.
Doch die Behörde behauptet: Er wäre seid 2005 in Deutschland und zum Zeitpunkt der Geburt seines Sohnes hätte er kein rechtmäßigen Aufenthalt.

Nach meiner Auffassung muß die Behörde seine Voraufenthaltszeiten anrechnen und die davor erworbene Rechte anerkennen. Dementsprechend kann sein Sohn durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Ist dieses nun Rechtens??? Was kann der Vater noch tun ohne gleich zum Anwalt zurennen???

Danke für Ihre Antwort im Voraus

Mit freundlichem Gruß

Tut mir leid. Aber das ist leider nicht mein Gebiet. Ich bin eher auf Reisen in die Türkei spezialisiert.

MfG

Hallo,

nun das ist sehr komplex. Zunächst einmal würde ich die Frage nach der Mutter stelen, da diese maßgeblich zum „Urteil“ der Behörde beiträgt.

Sie schrieben, dass der Vater seit 26 Jahren in Deutschland lebt? Also muss er ja auch einen Personalausweis, bzw. ein amtlichliches Dokument besitzen, mit dem er beweisen kann, dass er legal seit 26 Jahren in Deutschland lebt. Mit diesen Dokumenten, bzw. diesem Dokument würde ich Einspruch gegen den Bescheid des Amtes einlegen. Mit der Begründung, dass der Vater nachweislich schon seit 26 Jahren, mit allen Rechten, in Deutschland lebt.

Dannach ist abzuwarten, wie die Behörde entscheidet. Manchmal werden dort Sachverhalte vertauscht. Somit steht der Bürger widerum im in der Pflicht, diese zu Belegen. Das sollte in Ihrem Fall kein Problem darstellen.

Erst bei nochmaliger Absage des zuständigen Amtes würde ich einen Anwalt konsultieren.

Mit freundlichen Grüßen

Darüber kann ich leider keine Auskunft geben, da diese nicht mein Fachgebiet ist.

mit freundlichen Grüssen
derelo

Da kann ich leider nicht behilflich sein.
Mit freudlichen Grüßen

Dake trotzdem für deine Antwort.
Du bist spezialisiert auf Reisen in die Türkei ?
Was mchst du genau?

Tut mir leid. Aber das ist leider nicht mein Gebiet. Ich bin
eher auf Reisen in die Türkei spezialisiert.

MfG

Danke trotzdem für deine Antwort.

Danke trotzdem für deine Antwort.

Da kann ich leider nicht behilflich sein.
Mit freudlichen Grüßen

Danke für deine Antwort und deine Bemühungen.

Zu deiner ersten Frage: Zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes im Jahre 2006 war die Mutter seit drei Jahren in Deutschland.

Der Vater war bis Jahre 2000 Ausländer mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis. Ab 2000 bis 2001 war er als Deutscher. Durch den Wiedererwerb der alten Staatsangehörigkeit im Jahre 2001 hat er damit den deutschen Status verloren. Im Jahre 2005 wurde dieser Fehlverhalten festgestellt und bei der Behörde bekanntgegeben. Die Behörde hat ihm dann im Jahre 2005 befristeten Aufenthaltserlaubnis von 3 Jahren erteilt.

Meine Frage wäre noch, findet eine Aufenthaltsunterbrechung statt, wenn man den Status als Deutscher verloren hat? Oder nicht ?

Vater hat noch den ausländichen Reisepass. In diesem ist der alte Titel des Aufenthalts enthalten, der aber im Jahre 2000 durch Einbürgerung ungültig gemacht wurde. Kann er damit über seine Voraufenthaltszeiten nachweisen ?

Das ist wirklich sehr komplex, aber versuche diesen Sachverhalt ganz genau wiederzugeben.

Danke für dein Verständnis.

Hallo,

alles was mit der türkischen Riviera zu tun hat, ist mein Hobby. Ich verbringe dort ca. 10 Wochen im Jahr. Von Ausflugtipps bis hin zur Hotelempfehlung ect. versuche ich immer zu beaantworten.

Hallo.

Ihren Angaben entnehme ich, dass die Mutter keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.
Die Staatsbürgerschaft kann immer wieder entzogen werden, in einem besondern Fall, welcher mir derzeit unbekannt ist. Ich weiss allerdings, dass die Behörde, auch nach der Einbürgerung, immer noch den Bürger in einer Akte führt und somit jederzeit den Status revidieren kann.
Der nächste Punkt ist, dass die Behörde eine Aufenthaltsgenehmigung 2005 für 3 Jahre ausgestellt hat. Diese läuft somit 2008 ab. Was ist in den letzten 3 Jahren passiert. Sollte seine Genehmigung seit 2008 abgelaufen sein und nicht verlängert bzw. erneuert, dann stellt sich an dieser Stelle ein ganz anderes Problem.
Zu der konkreten Frage, ob eine Unterbrechung stattfindet: Definitiv. Stellen Sie sich vor ein Franzose wandert nach England aus. Er bekommt eine Aufenthaltsgenehmigung für 5 Jahre. Wenn diese Zeit abgelaufen ist, erhält er die englische Staatsbürgerschaft. Aus welchen Gründen dann, wird ihm diese entzogen, so gilt er als nicht-Engländer. Automatisch erhält er den Status eines französischen Stastsbürgers wieder. Mit allen Rechten und Pflichten. Auch muss man nun gesondert prüfen, ob er noch eine Aufenthaltsgenehmigung hat bzw. bekommt.
Das soll ein Beispiel darstellen aus der normalen Praxis. Selbst wenn der Bürger seit seiner Geburt in Deutschland lebt, so ist er nicht automatisch ein Staatsbürger des Landes, in dem er geboren wurde.
Stellen Sie sich einen Urlaub in Afrika vor und sie bekommen dort ein Kind. Das selbe, nur sehr stark vereinfacht.
Klären Sie bitte ab, ob der Vater eine aktuelle und gültige Aufenthaltserlaubnis hat und welche Staatsbürgerschaft er hat und hatte zu dem Zeitpunkt, als sein Kind geboren wurde. Mindestens ein Elternteil muss die deutsche Staatsbürgerschaft nachweisen. Dieses kann man wie bereits beschrieben mittels amtlichen Dokumenten, Geburtsurkunden, etc. nachweisen.
Sollte sich allerdings heraus stellen, dass der Vater seit 3 Jahren keine Aufenthaltserlaubnis mehr besitzt, so sollte man sich mehr um die Aufenthaltsgenehmigung, als um die deutsche Staatsbürgerschaft des Kindes machen.
Was das im konkreten heißt, denke ich, können Sie sich errechnen.
Auch wenn der Reisepass ungültig gemacht wurde, so müsste ihm ja anschließend ein deutscher Pass ausgestellt worden sein.
Nach dem Abschluß dieses Sachverhalts, können Sie bei einem positven Ausgang um die Einbürgerung des Kindes kümmern. Wenn natürlich keiner der Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft hat, oder gar eine Aufenthaltsgenehmigung so ist Ihre Frage, ob das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft erwirbt, mit einem Nein zu beantworten.

Ich wünsche Ihnen viel Glück.

Mit freundlichen Grüßen