Darf man gegen jemanden einen Titel erwirken obwohl die Person im Ausland in Haft ist?
Darf man gegen jemanden einen Titel erwirken obwohl die Person
im Ausland in Haft ist?
Woher soll „man“ denn Wissen, dass die Person inhaftiert ist und nicht etwa
a) auf der Flucht
b) noch weiter vagabundierend im Lande unterwegs
c) von Marsmenschen entführt wurde?
Gruß
Anwar
Hallo Anwar,
es wurde dem Gläubiger mitgeteilt noch vor erwirkung des Titels
Von wem wurde das mitgeteilt? Laufen evtl. irgendwelche Verjährungsfristen, die ablaufen könnten?
Wenn die Forderung zur Recht geltend gemacht wird, ist das unabhängig davon, ob der Schuldner in Haft sitzt oder nicht. Einzig die Vollstreckung des Titels dürfte damit vorübergehend sinnlos sein, aber dafür hat man ja Zeit.
Hallo,
es wurde dem Gläubiger mitgeteilt noch vor erwirkung des
Titels
dennoch ist weder die Haft noch die Abwesenheit vom Gläubiger zu vertreten. Insofern hat der damit nichts am Hut und muß sich davon auch nicht in seinem Verhalten beeinflussen lassen.
Meine Güte…
…die Frage lautete „Darf man gegen jemanden einen Titel erwirken obwohl die Person im Ausland in Haft ist?“
Die einzige legitime Gegenfrage, die mir hierzu einfällt, ist „Warum sollte man das denn nicht dürfen?“ Für „Komm, erzähl mal eine Geschichte“ gibt es das Brett „Storys“ (das, nebenbei, nach meinem Geschmack eher „Stories“ oder noch besser „Geschichten“ heißen sollte).
Die einzige legitime Gegenfrage
Ach - und über die Legitimität von Fragen entscheidest seit neuestem Du, oder was? Sorry, didn’t get that memo.
Auf viele Fragen gibt’s eine konkrete Antwort - sinnvoller ist aber dem Fragenden den Fehler in seiner Denkweise zu verdeutlichen.
- Anwar
Die einzige legitime Gegenfrage
Ach - und über die Legitimität von Fragen entscheidest seit
neuestem Du, oder was? Sorry, didn’t get that memo.
die mir hierzu einfällt
Guten Tag,
natürlich kann man gegen eine Person, die sich in Haft befindet einen Titel erwirken.
Man sollte seine Ansprüche auch in jedem Fall titulieren lassen, denn ansonsten droht die Verjährung.
Wie immer stellt sich jedoch die Kosten/Nutzen-Frage.
VG