Hallo.
Laut meiner Meinung wird ihm auch seine Vollkasko nichts
nützen da sie wohl nicht zahlen wird.
Stimmt - Trunkenheitsfahrt ist grob fahrlässiges Handeln, also nix mit Kasko. U.U. nimmt ihn seine Haftpflicht aus dem gleichen Grund auch für den Fremdschaden in Regress.
Außerdem wird sein Führerschein wohl länger weg sein.
Dürfte sich, wenn außer der Trunkenheitsfahrt nicht noch Unfallflucht, Körperverletzung oder Schlimmeres vorliegt, im Rahmen von 9-15 Monaten bewegen, aber … siehe weiter unten.
Er hat gemeint daß evt. der Bluttest niedriger sein wird.
Bei uns zu Hause sagen wir „Meinen tun die Bettnässer; die meinen, sie hätten geschwitzt“. Wenn zwischen Pust und Blutprobe mehrere Stunden liegen, wird der Blutalkoholwert zurück (=hoch) gerechnet; also viel ist da nicht drin.
Was sind denn da die Grenzen für z.B. geringere Strafen?
Dementsprechend : uninteressant.
hoch die Geldstrafe
Im Wahrsagen hatte ich immer eine 6. Hängt von den Einkommensverhältnissen ab; bei einem Ersttäter sind 30 bis 60 Tagessätze realistisch.
und der Führerscheinentzug ausfällt,
s.o.
wieviel Punkte es gibt,
Deren Sieben für die Trunkenheitsfahrt. Delikte in Tateinheit werden extra besternt. http://www.almeda.de/home/article/0,2600,CmpdArticle…
muß er MPU dann machen
Nø - er kann auch Bus und Bahn fahren. Klartext : Die MPU wird nicht vom Gericht, sondern von der Verwaltungsbehörde angeordnet. Und zwar regelmäßig dann, wenn aufgrund der BAK die charakterliche Eignung des Fahrers in Zweifel steht. Ab 1,6 Milaxen ist das auch bei Ersttätern regelmäßig der Fall. Dafür gibt es auch einen einleuchtenden Grund - solche BAK wird nur von Leuten erreicht, die ein gewisses Training hinter sich haben, sprich, die Alkohol in nicht unerheblicher Menge gewöhnt sind. Der Gelegenheitstrinker ist mit 1,9 als Bier- bzw. Schnapsleiche zu bewundern und mit einiger Sicherheit nicht mehr in der Lage, den Straßenverkehr - außer durch Tiefschlaf auf der Fahrbahn - zu gefährden. Es wird also die MPU in jedem Fall verlangt. Zu diesem Anlass sind auch die Leberwerte mitzubringen …
nach"erfolgreicher" Ablegung der MPU kann aber die Verwaltungsbehörde weitere Maßnahmen anordnen, wie Teilnahme an Kursen u.dgl. - zusammengefasst heißt das : Der Kumpel wird zu, sagen wir mal, 12 Monaten FS- Entzug verurteilt, muss sich aber darauf einstellen, dass die effektive Zeit, bis er denn den Lappen wieder bekommt, erheblich verlängert. Beträgt dann die gesamte führerscheinlose Zeit mehr als 2 Jahre, reicht die Neubeantragung des FS nicht mehr aus, sondern es wird eine komplette Fahrschulausbildung mit allem Komfort und -zurück verlangt.
etc.?
Ja, das auch. Und zu dem potentiellen Mörder von im selben Thread : Bei 1,9 liegt noch kein Vollrausch vor, sondern eine bewusst herbeigeführte absolute Fahruntüchtigkeit. Wer auf diese Weise einen meiner Angehörigen um die Ecke bringt, mag im juristischen Sinne kein Mörder sein - ich dagegen bin einer, weil ich den Kameraden an den nächsten Laternenpfahl hänge - aus „niedrigen Beweggründen“ …
Gruß kw