Ein Fahrgast hat am Tag X vormittags ein 4er-Ticket für sich und seine Bekannte gelöst. Er fuhr damit mit ihr zum Arzt, was soweit ich kein Problem war. Auf der Rückfahrt steigt er dann zunächst in einen Bus, stempelte die letzten beiden Felder des 4er-Tickets für sich und die Bekannte ab und wollte damit wieder nach Hause fahren. Die Fahrt dauerte allerdings etwas länger als geplant sodass die Gültigkeit des 4er-Tickets ablief und auf dem letzten Teil der Strecke Kontrolleure zustiegen, die ihn und die Bekannte kontrollierten. Da die zeitliche Gültigkeit des 4er-Ticket abgelaufen war, wurde den beiden jeweils ein Beleg zur Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts in Höhe von jeweils 40 Euro, also insgesamt 80 Euro ausgestellt. Dieser Betrag wurde noch an demselben Tag an das Verkehrsunternehmen überwiesen.
Könnte das Verkehrsunternehmen in diesem Fall Strafanzeige wegen des Tatbestands der Erschleichung von Leistungen gegen die beiden erstatten, auch wenn ein Ticket vorgelegen hat, welches zu dem Zeitpunkt abgelaufen war? Die beiden hatten ja nie die Absicht das Verkehrsunternehmen zu täuschen oder für die Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsmittel nicht zu zahlen.
ich würde hier erst einmal prüfen ob das erhöhte Beförderungsentgelt überhaupt zurecht erhoben wurde.
Das Problem: Ich kenne jetzt die Transportbedingungen nicht.
Aber ein Ticket, dass mit der korrekten Reichweite gekauft wurde sollte zeitlich unbegrenzt gültig sein.
Wenn als Reichweite Kurzstrecke gewählt wurde sollte es egal sein ob für die 3 Stationen 5 Minuten oder 5Stunden benötigt werden, weil zB Stau ist.
Oder Preisstufe A(Innerhalb eines Ortes), da kann es schon mal dauern wenn man an einen Ende der Gültigkeit einsteigt und in gerader Linie bis zum anderen Ende durchfährt.
Aber wie gesagt, ich habe mich mit so etwas noch nicht beschäftigt und müsste erst einmal den Vertrag kennen.
Könnte das Verkehrsunternehmen in diesem Fall Strafanzeige
wegen des Tatbestands der Erschleichung von Leistungen gegen
die beiden erstatten, auch wenn ein Ticket vorgelegen hat,
welches zu dem Zeitpunkt abgelaufen war? Die beiden hatten ja
nie die Absicht das Verkehrsunternehmen zu täuschen oder für
die Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsmittel nicht zu
zahlen.
Gruß
Könnte es natürlich, wird es aber schwerlich tun, wenn es sich nicht um „Stammkunden“ in dieser Hinsicht handelt und das erhöhte Beförderungsgeld umgehend entrichtet wurde.
Da die Tickets abgelaufen waren, ist es wohl richtig, dass die erhöhte Beförderungsgebühr bezahlt werden musste. Wenn ich Geld in die Parkuhr werfe und der Arztbesuch länger dauert als geplant, muss ich auch das Knöllchen zahlen, auch wenn ich nie die Absicht hatte, die bezahlte Parkdauer zu überschreiten. Hat das Verkehrsunternehmen denn mit einer Strafanzeige gedroht? Da die Kontrolleure ja die zeitlich abgelaufenen Tickets gesehen haben, heißt das ja nicht, dass sie das zwangsläufig tun. Können könnten sie wahrscheinlich, da der Tatbestand des Schwarzfahrens ja erfüllt ist. Ich könnte mir lediglich vorstellen, dass das Urteil etwas milder ausfällt als wenn gar keine Fahrkarte vorgelegen hätte.
ich würde hier erst einmal prüfen ob das erhöhte
Beförderungsentgelt überhaupt zurecht erhoben wurde.
Das Problem: Ich kenne jetzt die Transportbedingungen nicht.
Aber ein Ticket, dass mit der korrekten Reichweite gekauft
wurde sollte zeitlich unbegrenzt gültig sein.
Erfahrungsgemäß ist in den meisten Beförderungsbedingungen eine Gültigkeitsdauer des Tickets angegeben, bei Kurzstrecken etwa eine Stunde. Sonst könnte man die Gültigkeit des Tickets ja auch auf das eine oder andere Jahr ausdehnen…
Es wurde ein 4er-Ticket einer Preisstufe für Fahrten innerhalb des Stadtgebietes gewählt, welches 120 Minuten lang gültig ist. Der Weg führte innerhalb desselben Stadtgebietes von der Arztpraxis über wenige Stadtteile, zurück nach Hause. Zwischendurch musste aber umgestiegen werden, sodass dies die Fahrzeit natürlich entsprechend verlängerte.
Warum soll das Verkehrsunternehmen die beiden Fahrgäste wegen Erschleichung von Leistungen anzeigen können, wenn ein grundsätzlich gültiges Ticket vorgelegen hat, welches aber aber seit kurzer Zeit abgelaufen war? Damit haben die beiden doch nicht den Anschein erregt die Verkehrsmittel ohne ein Fahrgeld zu entrichten benutzen zu wollen, denn nachweislich wurde ja an demselben Tag das 4er-Ticket erworben und auf der Hin- und Rückfahrt auch korrekt abgestempelt.
Wenn du die 40 Euro überwiesen hast, wird da nichts mehr kommen. Ich hätte allerdings die 40 Euro gar nicht erst bezahlt. Wenn der Fall so geschehen ist wie beschrieben, solltest du dich an die jeweilige Stelle des Verkehrsbetriebes wenden. Dort wird sich doch ohne Probleme die eigentliche Dauer der Fahrt ermitteln lassen.
Ja natürlich ist eine zeitliche Begrenzung vorgesehen. Wie ich bereits schrieb lag diese bei 120 Minuten. Dennoch wurde das 4er-Ticket ja sowohl auf der Hin- als auch der Rückfahrt korrekt abgestempelt und die zeitliche Gültigkeit bezieht sich überdies auch auf die Zeit ab dem Moment an dem ein Streifen dieses Tickets abgestempelt wurde.
Was bedeutet denn Schwarzfahren oder genauer gesagt Erschleichen von Leistungen genau?
In dem genannten Paragraphen heißt es doch dass wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder der Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Das suggeriert doch dass man eigentlich nicht mit einer Anzeige rechnen müsse, wenn ein grundsätzlich gültiges vorgelegen hat, welches nur seit einem kleineren Zeitraum abgelaufen war, denn die beiden hatten nie die Absicht das Entgelt für die Beförderung durch das Verkehrsmittel nicht zu entrichten und dadurch diese Leistung zu erschleichen. Außerdem ist doch das Verkehrsunternehmen in der Beweispflicht, oder nicht?
Es war ja richtig dass die zeitliche Gültigkeit seit dem Abstempeln der beiden Felder überschritten war, daher wurden die insgesamt 80 Euro (für jeden der beiden jeweils 40 Euro) überwiesen. Warum sollte man sich dann also noch ans Verkehrsunternehmen wenden?
Die Fahrt dauerte allerdings etwas
länger als geplant sodass die Gültigkeit des 4er-Tickets
ablief
das ist m.E. nicht eindeutig formuliert.
Warum dauerte die Fahrt länger als geplant.
Hatte das Beförderungsunternehmen eine (Mit)schuld, oder haben die Beförderten das zu verschulden?
Also die längere Fahrtdauer hat nicht das Verkehrsunternehmen zu verschulden, sondern die Beförderten. Hiernach wurde aber nicht gefragt als die Tickets kontrolliert wurden. Dennoch wurde ticketkonform gefahren. Das bedeutet, dass währen dieser Zeit die Fahrt unterbrochen werden - wenn nötig - das Verkehrsmittel gewechselt werden darf. Lediglich Umwege, Rund- oder Rückfahrten sind nicht erlaubt. Hierbei handelte es sich aber um keine Rund- oder Rückfahrt und auch keinen Umweg, sondern um einen verkehrsüblichen Weg.
Also die längere Fahrtdauer hat nicht das Verkehrsunternehmen
zu verschulden, sondern die Beförderten.
dann sollte es doch klar sein.
Hiernach wurde aber
nicht gefragt als die Tickets kontrolliert wurden.
Warum auch?
Dennoch
wurde ticketkonform gefahren.
Eher nicht.
Das bedeutet, dass währen dieser
Zeit die Fahrt unterbrochen werden - wenn nötig - das
Verkehrsmittel gewechselt werden darf.
Aber nur innerhalb der Zeitbegrenzung.
Der Verrtag zwischen Beförderer und Beförderten sah klar eine zeitlich begrenzte Gültigkeit des Fahrscheins vor. x Stunden nach der Entwertung.
Innerhalb dieser Frist darf unterbrochen werden.
Wird die Frist überschritten, verliert das Ticket seine Gültigkeit und man fährt schwarz.
Wie sähe es denn aus wenn man ein gültiges Ticket zu Hause
vergisst und dann im Verkehrsmittel kontrolliert wird? Macht
man sich dann auch strafbar?
Nein, denn das ist ja keine Leistungserschleichung. Die Fahrt wurde ja bezahlt. Es handelt sich dann lediglich um einen Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Unternehmens.
Das Unternehmen kann dann den nachträglichen Nachweis verlangen und für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand dann eine Gebühr (keine Strafe) verlangen.
Die beiden hatten ja nie die Absicht das Verkehrsunternehmen zu täuschen oder für
die Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsmittel nicht zu
zahlen.
Das kann man auch hinterher behaupten, obwohl man von Anfang an vorgehabt haben könnte, die Zeitdauer zu überschreiten. Nur mal vom Standpunkt des Verkehrsunternehmens betrachtet.
Abgesehen davon: Anzeige wird i. A. gegen Mehrfachtäter erstattet. Wenn also bisher nicht schwarz gefahren wurde, dürfte wohl nichts mehr kommen. Man will ja die Kundschaft nicht gleich völlig vergraulen, wenn mal ein Fehler passiert ist.
Die beiden sind vor ein paar Jahren schon einmal beim Schwarzfahren erwischt worden und hatten auch schon ein Strafverfahren deswegen, welches aber in dem einen Fall bei der Bekannten gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt wurde und bei ihm nach Zahlung von einigen Tagessätzen abgeschlossen wurde.
Insofern sind beide kein unbeschriebenes Blatt mehr, dennoch kann man natürlich auch die Sichtweise des Verkehrsbetriebes verstehen. Die Reue der beiden wird aber m. E. schon daran ersichtlich dass das erhöhte Beförderungsentgelt unverzüglich nach Erhalt der Belege überwiesen und gezahlt wurde und man dieses nicht noch heraus gezögert hat. Auch entschuldigten sich die beiden per E-Mail beim Verkehrsbetrieb.
Heute Vormittag erhielten die beiden Schwarzfahrer eine Antwort auf die am vergangenen Mittwoch versandte E-Mail.
Man bestätigte den Eingang der insgesamt 80 Euro und auch dass der Sachverhalt damit erledigt sei. Es werden also definitiv keine rechtlichen Schritte eingeleitet.
Die Moral von der Geschicht:
Ohne (gültiges) Ticket fahre man nicht.
Die beiden sind vor ein paar Jahren schon einmal beim
Schwarzfahren erwischt worden und hatten auch schon ein
Strafverfahren deswegen, welches aber in dem einen Fall bei
der Bekannten gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt
wurde und bei ihm nach Zahlung von einigen Tagessätzen
abgeschlossen wurde.
Strafverfahren? Da ist dann vorher schon mehrmals was gewesen, oder? Aber wie Du weiter unten schreibst, scheint die Sache nochmal glimpflich ausgegangen zu sein.
Daraus folgt: In Zukunft nie wieder schwarzfahren!