In Excel 2007 möchte ich eine Spalte einer Liste so formatieren, dass ich Begriffe (Aufzählungen, z.B. für Farbe: rot, weiß, schwarz usw), die in einer anderen Spalte abgelegt sind, auswählen kann.
Hallo Schwung,
In Excel 2007 möchte ich eine Spalte einer Liste so formatieren, dass ich Begriffe (Aufzählungen, z.B. für Farbe: rot, weiß, schwarz usw), die in einer anderen Spalte abgelegt sind, auswählen kann
Ich kenne mich mit Excel 2007 nicht aus, da ich immer noch mit Excel 2002 arbeite. Aber mit dem Begriff „Gültigkeitsprüfung“ müsstest du in der Hilfefunktion von Excel den passenden Weg finden können.
Bei Excel 2002 findet man oben in der Menüleiste im Menü „Daten“ die Auswahl „Gültigkeit“. Wenn man dies auswählt, öffnet sich das Fenster für die „Gültigkeitsprüfung“.
Beispiel:
Die Liste mit den Farben steht in der Spalte A
Die Zelle in der man die Eingabe (Farbe) aus der Liste auswählen möchtest, ist C2
Man wählt also erst die Zelle in der man die Eingabe aus der Liste auswählen möchtest (C2).
Dann geht man in der Menüzeile auf das Menü „Daten“ und wählt dort die Option „Gültigkeit“
Nun öffnet sich das Fenster „Gültigkeitsprüfung“. Dort wählt man die Einstellung „Liste“
Siehe hier: http://abload.de/img/1e0j0m.jpg
Anschließend trägt man im Fenster „Gültigkeitsprüfung“ bei „Quelle“ noch ein in welchen Zellen sich die gültigen Auswahlmöglichkeiten befinden (Spalte A).
Siehe hier: http://abload.de/img/2unsal.jpg
Zum Schluss bestätigt man das ganze mit „OK“.
Wie gesagt, das ist jetzt die Anleitung für Excel 2002. Aber ich hoffe dass das bei Excel 2007 nicht total anders sein wird. Notfalls musst du dann etwas suchen wo du bei deiner Version die „Gültigkeitsprüfung“ findest.
Gruß und viel Erfolg
N.N
Hallo,
In Excel 2007 möchte ich eine Spalte einer Liste so
formatieren, dass ich Begriffe (Aufzählungen, z.B. für Farbe:
rot, weiß, schwarz usw), die in einer anderen Spalte abgelegt
sind, auswählen kann.
wie N.N. schon geschrieben hat:
Daten / Gültigkeit: in einem Bereich eine Liste der Werte erstellen, dann auf diesen unter Liste und Angabe der Quelle verweisen.
Gruß-Wolfgang