Hallo
Mal angenommen jemand hat einen Laden, der aber nicht so gut läuft, weswegen der Laden-Besitzer diesen Aufgeben möchte. Der Mietvertrag sagt aber, das man ein Jahr im voraus kündigen muß. Dies tut er auch. Da der Vermieter aber weiß, das sich die Läden in der Gegend schlecht vermieten lassen (sehr viele leerstehende Geschäfte), möchte er möglichst schnell einen Nachmieter und sagt zu dem jetzigen Besitzer, er soll ein Schriftzug ins Fenster hängen "Laden ab 01.06.2014 zu vermieten; Telefon… "
Der derzeite Ladenbesitzer möchte dieses aber nicht, weil er zum einen noch nicht möchte, das die Leute wissen, das er den Laden aufgibt und zum anderen auch Angst hat, das Kunden ausbleiben, da sie sich schon ein neues Geschäft suchen (oder Neukunden sich denken, dann brauche ich da auch nicht mehr rein, wenn der eh bald zu macht).
Daher würde mich jetzt mal interessieren, ob man so einen Aushang erzwingen kann, oder ob der jetzige Vermieter da eine Frist hat.
Z.B. aushängen, sobald der Räumungsverkauf begonnen hat oder so.
Im Mietvertrag ist auf jeden Fall nichts dergleich festgelegt.
Vielen Dank
Gruß
Taki