Erzieh. unmittelbar begünstigt ohne Einnahmen?

Hallo,

man denke sich folgenden Fall:

  • Ein klassisches Ehepaar (beide mit Riesterverträgen) bekommt 2010 ein (weiteres) Kind.
  • Vater geht genauso klassisch weiter arbeiten und riestert
  • Mutter geht in Elternzeit/Mutterschutz oder wie auch immer diese 3 Jahre heißen und arbeitet nur noch zeitweise auf 400E Basis.
  • Auf die Mutter sind beide Kinder eingetragen und sie zahlt die 20E/Monat Mindestbeitrag

Für die Steuererklärung 2012 weigert sich nun ein namhaftes Steuerprogramm, den Steuervorteil auszurechnen, mit dem Hinweis, es seien keine Einnahmen für 2011 (sic!) erfasst.

Nun kann man ja nachlesen, dass die erziehenden Ehepartner doch eigentlich während der 3 Jahre auch weiter Riester-Renten-berechtigt ist. Was läuft in diesem fiktiven Fall denn falsch?

Besten Dank im Voraus
Birk

Um es etwas genauer zu formulieren:

Würde man eintragen:
– „unmittelbar begünstigt : ja“ und
– „Bezug von Einnahmen 2011 : nein“

entstünde ein erheblicher Nachzahlungsbetrag (knapp 376 EUR)
gegenüber der Angabe:
– „unmittelbar begünstigt : nein“ und
– „Bezug von Einnahmen 2011 : nein“

Inhaltlich korrekt wäre ja in diesem Fall die erste Variante, aber warum müsste die fiktive Familie da auf einmal zusätzlich was zahlen und stünde schlechter da, als wenn sie die Begünstigung verneinte?