Erzieherin ohne Anerkennungsjahr

Hallo,

meine Frage bezieht sich auf die ErzieherInnen Ausbildung.

Wenn eine Person die zweijährige schulische Ausbildung an einer Fachschule für Sozialpädagogik, die staatliche Prüfung sehr gut absolviert hat und auch ein Zeugnis darüber hat, jedoch aus gesundheitlichen Gründen das anschliessende Anerkennungsjahr nicht vollständig absolvieren konnte.

Ist es für die Person möglich in NRW als Erzieherin ohne Anerkennungsjahr in sozialpädagosichen Einrichtungen zu arbeiten?

Gibt es Unterschiede in den verschiedenen Bundesländern?

Vielen Dank.

Hallo,

Gibt es Unterschiede in den verschiedenen Bundesländern?

In Bayern ist das letzte Jahr (hier „Berufspraktikum“ genannt) unerlässlicher Bestandteil der Ausbildung. Erst mit dem erfolgreichen Abschluss dieses letzten Jahres ist die Studierende berechtigt, sich „Staatlich anerkannte Erzieherin“ zu nennen.

Hier in Bayern würde kaum ein Träger jemanden einstellen, der nach den beiden Vollzeitschuljahren die Ausbildung abgebrochen hat - was ich auch äußerst sinnvoll finde. Immerhin dient dieses letzte Jahr als Nahtstelle zwischen Ausbildung und Berufstätigkeit. Wer dieses Jahr nicht hat, dem fehlen wesentliche Erfahrungen.

Schöne Grüße,
Jule