Hallo,
meine Frage bezieht sich auf die ErzieherInnen Ausbildung.
Wenn eine Person die zweijährige schulische Ausbildung an einer Fachschule für Sozialpädagogik, die staatliche Prüfung sehr gut absolviert hat und auch ein Zeugnis darüber hat, jedoch aus gesundheitlichen Gründen das anschliessende Anerkennungsjahr nicht vollständig absolvieren konnte.
Ist es für die Person möglich in NRW als Erzieherin ohne Anerkennungsjahr in sozialpädagosichen Einrichtungen zu arbeiten?
Gibt es Unterschiede in den verschiedenen Bundesländern?
Vielen Dank.