Erziehungsberechtigung Aufsichtspflicht übertragen

Ich habe eine wichtige Frage bezüglich der Erziehungsberechtigung für ein Kind von welchem ich nicht der biologische Vater bin, aber dennoch sein Papa…

Und zwar hat meine beste Freundin einen Sohn. ich lebe seit Ihrer Schwangerschaft mit den beiden zusammen und war auch von Geburt an der Papa des kleinen inklusive aller Plichten, die ich sehr gerne übernehme, da ich ihn sehr liebe.

Inzwischen ist der kleine 3Jahre alt und ich möchte im Sommer für längere Zeit mit ihm in den Urlaub nach Spanien, während seine Mutter allein auf eine Rucksacktour geht, wodurch sie auch nicht ständig erreichbar sein wird. bzw. für längere Zeit kein Kontakt bestehen wird.

Daher ist es ungemein wichtig, dass ich rechtsgültig die Aufsichtspflicht, die Erziehungsberechtigung und das Recht zur Entscheidung zu Wohle des Kindes übertragen bekommen.
Wenn zum Beispiel der kleine irgendeinen Unfall hätte und die Mutter nicht erreichbar ist, muss ich in ihrem Namen entscheiden dürfen.

Weiß jemand, wie man das offiziell und rechtsgültig bewerkstelligen kann??

Danke für die Hilfe!

Hallo Robin,
ich hab leider keine Ahnung, aber versuch’s doch mal im Rechtsbrett!

Schöne Grüße und einen wunderschönen Urlaub wünscht

Motorradmieze

Hallo

Weiß jemand, wie man das offiziell und rechtsgültig bewerkstelligen kann??

Nicht wirklich, aber wenn meine Schwester mal mit meinen Kindern in Urlaub gefahren ist, habe ich immer so einen Schrieb mitgegeben:


Name, Adresse

B e s t a e t i g u n g

Hiermit bestaetige ich, [Vorname Name], geb. [mein Geburtstag] in [mein Geburtsort], wohnhaft in [Straße, PLZ Stadt, Land], dass Frau [Vorname und Name] berechtigt ist, mit meinem Kind [Name des Kindes], geb. am [Geburtstag des Kindes] in [Geburtsort des Kindes], ins Ausland zu fahren und an ihm, falls erforderlich, notwendige aerztliche Massnahmen anwenden zu lassen.

[Ort, Datum]
Unterschrift


Man kann ja evt. noch sicherheitshalber die Personalausweisnummern der beteiligten Personen jeweils mit angeben.

Sie ist jedenfalls mit den Kindern ins Ausland gefahren und hat sie auch mal vom Arzt behandeln lassen. Nun ja, eigentlich hat der Arzt garnicht danach gefragt, sondern auch so gemacht, was er für richtig hielt.

Wichtig ist natürlich die ausdrückliche Erlaubnis, ggf. mit dem Kind das Land verlassen zu dürfen.

Je nachdem, wohin man fährt, wäre es sicher sinnvoll, das Ganze auch in Englisch (oder Landessprache) zu haben.

Viele Grüße
Simsy