Wenn eine Person zwanzig Jahre alt ist, dann ist er/sie volljährig, vor dem Gesetz. Damit, gibt es ja wohl niemanden mehr der erziehungsberechtigt ist oder?
Das hört sich vielleicht etwas absurd oder dumm an, dass ich diese Frage stelle, aber es ist wichtig.
Wenn eine solche Person nun also besipielsweise noch auf das Gymnasium geht, dann ist es da ja so, dass sie sich dann auch selbst entschuldigen kann etc, außer vielleicht bei Attestpflicht. Soweit ist das ja alles schlüssig, wenn nun aber die betreffende Person zum Beispiel eine Ermahnung wegen zu vieler Verspätungen bekommt, die sie selbst unterschreiben soll (Kenntnisnahme) und die Schulleitung von der Person fordert, dass - TROTZ VOLLJÄHRIGKEIT - ein Elternteil unterschreibt (und da steht „Unterschrift Erziehungsberechtigter - auch in der Oberstufe“) dann fordern die doch etwas ein, was sie eigentlich gar nicht dürfen oder?
Ich war immer der Meinung, dass ein deutscher Bürger mit dem Tag der Volljährigkeit keinen Erziehungsberechtigten mehr hat.
Wenn ihr mir dies bestätigen könnt: Wo ist das nachzulesen (Grundgesetz o.ä.)???
Wäre für Antwort sehr dankbar.