Hallo!
Ich lebe mit meiner freundin und ihrem 2-jährigen sohn zusammenbin jedoch nicht der biologische vater des kleinen und auch nicht offiziell erziehungsberechtigt.
im mai möchte ich für 10tage mit dem kleinen meine schwester in süddeutschland besuchen gehen und vermute, dass ich irgeneine schriftliche übertragung der erziehungsberechtigung oder ähnliches brauche.
kann meine freundin mir einfach mit einem formlosen schreiben und einer kopie ihres ausweises die erziehungsberechtigung übertragen oder braucht man dafür irgendwas offizielles mit amtsstempel??
ohne diese berechtigung würden sie mich und den kleinen womöglich nicht mal einchecken lassen am flughafen…
danke für eure hilfe!
liebe grüße
Mahlzeit,
im mai möchte ich für 10tage mit dem kleinen meine schwester
in süddeutschland besuchen gehen und vermute, dass ich
irgeneine schriftliche übertragung der erziehungsberechtigung
oder ähnliches brauche.
die Erziehungsberechtigung wirst Du nicht bekommen, brauchst sie aber auch nicht. Es reicht eine Erlaubnis, mit Dir in den Urlaub zu fliegen (am besten so konkret wie möglich, mit Angabe des Urlaubsorts, daß es eine Flugreise sein soll, wie lang sie dauern wird, usw.)
kann meine freundin mir einfach mit einem formlosen schreiben
und einer kopie ihres ausweises die erziehungsberechtigung
übertragen oder braucht man dafür irgendwas offizielles mit
amtsstempel??
Das formlose Schreiben reicht. Denk an den Kinderausweis!
Gruß
Sancho