Moin, Max!
vielen Dank für die rasche und kompetente ANtwort.
Gern geschehen 
Zwei Fragen hätte ich noch.
Kein Thema, ich versuch gern, noch ´ne Antwort zu finden.
Meine Frau ist ja noch im Mutterschutz, und zwar bis Mitte
März. Bis dahin bezieht sie auch noch Gehalt. Reicht es den
Antrag im April zu stellen oder kan man das mit dem Hinweis
auf den Mutterschutz jetzt schon machen?
Definitiv solltet Ihr den Antrag jetzt schon stellen. Auf die Mutterschutzzeit solltet Ihr natürlich hinweisen, auch wenn die mit Sicherheit selbst darauf kommen 
Nur damit hinterher keiner sagt, Ihr hättet was verschwiegen *g*
Wenn Ihr den Antrag jetzt schon stellt, geht es wesentlich schneller. Hier in Berlin dauert die Bearbeitung von ErzG-Anträgen im Moment so ca. 3 bis 4 Monate… Wie das bei Euch ist, weiß ich natürlich nicht. Trotzdem besser sofort den Antrag abgeben.
Wir beziehen noch Mieteinnahmen. Der Mieter zahlt allerdings
sehr unregelmäßig, es sind Reparaturen fällig und das Objekt
soll verkauft werden. Müssen wir die Einnahmen schätzend
angeben oder können wir das vernachlässigen und gegebenenfalls
am Ende des Jahres angeben?
Ihr müßt sie auf alle Fälle erstmal in der regulär zu erwartenden Höhe angeben 
Allerdings werden für die Berechnung des individuellen Einkommens von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung die nachgewiesenen Werbungskosten abgezogen. Den geplanten Verkauf würde ich zunächst nicht erwähnen. Das geht die nix an.
Ich denke, es könnte sich für Euch lohnen, mal ganz genau nachzurechnen, wie es bei Euch in den nächsten zwei Jahren mit Eurem Einkommen aussieht.
Wenn nämlich zu erwarten wäre, das im nächsten Jahr die Einnahmen voraussichtlich wesentlich höher wären und nur in diesem Jahr Eurer Einkommen eher niedriger ausfällt, dann könnte es sich für Euch rechnen, anstelle des laufenden ErzG auch die Budget-Variante zu wählen. Aber das hängt natürlich vom Einzelfall ab.
Ich würde zunächst darüber nachdenken, wie man das Einkommen zumindest im ersten Jahr möglichst weit in Richtung Grenzbetrag senken kann. Das heißt, für die Einnahmen aus der Vermietung z.Bsp. würde ich versuchen, in diesem Jahr alles mögliche an Werbungskosten dagegen laufen zu lassen. Aber da kann Dir ein Steuerprofi mit Sicherheit mehr zu sagen als ich.
In den ersten sechs Monaten sollte es kein Problem sein. Um unter einem pauschalierten Netto von max. 100.000 DM p.a. zu bleiben, muß man sich glaube ich nicht so arg anstrengen. Das würde einem realen Bruttoeinkommen von ca. 129.000 DM p.a. entsprechen. Wenn Ihr Euch selbst dafür anstrengen müßtet, dann bräuchtet Ihr IMHO eigentlich kein ErzG, oder?
Obwohl man ja alles mitnehmen sollte, was zu holen ist 
Dafür zahlt man schließlich Steuern…
Ich habe grad mal geschaut. Im vorigen Jahr lag die Grenze nach den ersten sechs Monaten bei einer Familie mit zwei Kindern bei einem pauschalierten Netto von 37.000 DM p.a. für das volle ErzG. Bei der niedrigen Grenze wird es schon eher schwierig, darunter zu bleiben. Und bis zu einem pauschalierten Netto von 51.201 DM p.a. gab es zumindest noch einen Anspruch auf das geminderte ErzG.
In diesem Jahr sind diese Grenzen leicht angehoben worden, die genauen Grenzen hab ich aber grad nicht verfügbar. Wenn Du Interesse hast, melde Dich nochmal, ich such sie dann raus. Irgendwo hab ich die auch rumliegen.
Nun gut, soviel erstmal dazu. Irgendwo habe ich noch ein PDF-File, da ist alles relevante zum Thema ErzG drin. Wurde mal irgendwann vom Ministerium rausgegeben, glaube ich. Wenn Dich das interessiert, meld Dich. Dann mail ich Dir das zu (sofern ich das finde *ggg*).
Wenn Du sonst noch Fragen hast, dann raus damit. Soll ja keiner an seinen Fragen ersticken 
Viele Grüße
Bye…
Der Dicke MD.
*derauchbaldüberErzGnachdenkendarf*