Erziehungsgeld

Hallo,

am 21. Januar wurde unsere 2te Tochter geboren. Jetzt wollen wir auch Staatsknete :smile:
Das Problem ist nun folgendes.
Beim letzen Kind lagen wir deutlich über den Grenzen fürs Erziehungsgeld. Dieses Mal könnten wir in diesem Jahr zumindest teilweise unter die Grenzen fallen, weil meine Frau aufhört zu arbeiten und weil dieses Jahr auch wg. Vermögensumschichtung einige Mieteinnahmen wegfallen. Sicher wissen wir es aber nicht.
Die Dame vom Amt sagte nun folgendes:
Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen 2002. Das kennen wir aber naturgemäß erst 2003.
Um zu sehen ob wir unter die Grenzen kommen sollten wir doch die Einko0mmen von 2001 angeben. DIe sind zu hoch.
Nachträglich würde das Geld aber nur 3 Monate gezahlt, den Antrag erst 2003 abzugeben geht also nicht.
Ist das Ganze ein Schildbürgerstreich oder kann man diese sProblem irgendwie lösen?

Max

Moin, Max!

am 21. Januar wurde unsere 2te Tochter geboren.

Gratulation!

Jetzt wollen wir auch Staatsknete :smile:

Legitim, wie ich finde :smile:

Das Problem ist nun folgendes.
Beim letzen Kind lagen wir deutlich über den Grenzen fürs
Erziehungsgeld. Dieses Mal könnten wir in diesem Jahr
zumindest teilweise unter die Grenzen fallen, weil meine Frau
aufhört zu arbeiten und weil dieses Jahr auch wg.
Vermögensumschichtung einige Mieteinnahmen wegfallen. Sicher
wissen wir es aber nicht.

Kennst Du die Grenzen? In den ersten sechs Monaten liegt die Grenze bei DM 100.000 per anno für Verheiratete oder Eheähnlich zusammenlebende. Danach ist es deutlich weniger, da dürfte so ziemlich jeder mit ´nem halbwegs vernünftigen Einkommen drüber liegen. Gewertet wird das sogenannte pauschalisierte Nettoeinkommen.
Das ist zwar eigentlich ein Scherz, aber dazu wird das tatsächliche Brutto genommen, davon werden 27% Pauschal abgezogen. Außerdem werden davon die tatsächlich nachgewiesenen Werbungskosten abgesetzt. Was über bleibt, gilt als pauschalisiertes Netto. Das ist zwar völlig unrealistisch, aber so sind die Ämter halt :smile:

Die Dame vom Amt sagte nun folgendes:
Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen 2002. Das kennen
wir aber naturgemäß erst 2003.

Eigentlich richtig :smile:
Habt ihr denn Nachweise über Eure derzeitigen Einkünfte im Monat? Ich denke schon, oder?

Um zu sehen ob wir unter die Grenzen kommen sollten wir doch
die Einko0mmen von 2001 angeben. DIe sind zu hoch.

Unrelevant. Die Einkommensbescheide für 2001 spielen für Euren Anspruch in 2002 überhaupt keine Rolle.

Ist das Ganze ein Schildbürgerstreich oder kann man diese
sProblem irgendwie lösen?

Eigentlich läßt sich das Problem ganz einfach lösen. Gebt einfach Eure derzeitigen Monatlichen Einkünfte an. Diese solltest Du ja belegen können. Mit den aktuellen Monatsnachweisen machen die dann eine Hochrechnung auf das Jahr bezogen. Wenn das dann der Höhe nach passt, wird ErzG bewilligt. Einkünfte, von denen Du nicht sicher ausgehen kannst oder die evetuell kommen könnten, aber nicht regelmäßig sind, die solltest Du zunächst nicht angeben.

Solltet Ihr dann am Jahresende insgesamt doch noch drüber gekommen sein, müßt Ihr dies mitteilen. Dann wird nachberechnet und Ihr dürft dann ggf. den überzahlten Teil zurückzahlen.

Eure Einkommensnachweise für 2001 brauchst Du aber eigentlich nicht vorzulegen.

Noch Fragen? Ich versuch gern, zu antworten. Wenn ich kann…

Viele Grüße

Bye…

Der Dicke MD.

Hallo Dicker (lustiger Name übrigens),

vielen Dank für die rasche und kompetente ANtwort.
Zwei Fragen hätte ich noch.

Meine Frau ist ja noch im Mutterschutz, und zwar bis Mitte März. Bis dahin bezieht sie auch noch Gehalt. Reicht es den Antrag im April zu stellen oder kan man das mit dem Hinweis auf den Mutterschutz jetzt schon machen?

Wir beziehen noch Mieteinnahmen. Der Mieter zahlt allerdings sehr unregelmäßig, es sind Reparaturen fällig und das Objekt soll verkauft werden. Müssen wir die Einnahmen schätzend angeben oder können wir das vernachlässigen und gegebenenfalls am Ende des Jahres angeben?

Liebe Grüße,

Max

Moin, Max!

vielen Dank für die rasche und kompetente ANtwort.

Gern geschehen :smile:

Zwei Fragen hätte ich noch.

Kein Thema, ich versuch gern, noch ´ne Antwort zu finden.

Meine Frau ist ja noch im Mutterschutz, und zwar bis Mitte
März. Bis dahin bezieht sie auch noch Gehalt. Reicht es den
Antrag im April zu stellen oder kan man das mit dem Hinweis
auf den Mutterschutz jetzt schon machen?

Definitiv solltet Ihr den Antrag jetzt schon stellen. Auf die Mutterschutzzeit solltet Ihr natürlich hinweisen, auch wenn die mit Sicherheit selbst darauf kommen :smile:
Nur damit hinterher keiner sagt, Ihr hättet was verschwiegen *g*
Wenn Ihr den Antrag jetzt schon stellt, geht es wesentlich schneller. Hier in Berlin dauert die Bearbeitung von ErzG-Anträgen im Moment so ca. 3 bis 4 Monate… Wie das bei Euch ist, weiß ich natürlich nicht. Trotzdem besser sofort den Antrag abgeben.

Wir beziehen noch Mieteinnahmen. Der Mieter zahlt allerdings
sehr unregelmäßig, es sind Reparaturen fällig und das Objekt
soll verkauft werden. Müssen wir die Einnahmen schätzend
angeben oder können wir das vernachlässigen und gegebenenfalls
am Ende des Jahres angeben?

Ihr müßt sie auf alle Fälle erstmal in der regulär zu erwartenden Höhe angeben :frowning:
Allerdings werden für die Berechnung des individuellen Einkommens von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung die nachgewiesenen Werbungskosten abgezogen. Den geplanten Verkauf würde ich zunächst nicht erwähnen. Das geht die nix an.

Ich denke, es könnte sich für Euch lohnen, mal ganz genau nachzurechnen, wie es bei Euch in den nächsten zwei Jahren mit Eurem Einkommen aussieht.

Wenn nämlich zu erwarten wäre, das im nächsten Jahr die Einnahmen voraussichtlich wesentlich höher wären und nur in diesem Jahr Eurer Einkommen eher niedriger ausfällt, dann könnte es sich für Euch rechnen, anstelle des laufenden ErzG auch die Budget-Variante zu wählen. Aber das hängt natürlich vom Einzelfall ab.

Ich würde zunächst darüber nachdenken, wie man das Einkommen zumindest im ersten Jahr möglichst weit in Richtung Grenzbetrag senken kann. Das heißt, für die Einnahmen aus der Vermietung z.Bsp. würde ich versuchen, in diesem Jahr alles mögliche an Werbungskosten dagegen laufen zu lassen. Aber da kann Dir ein Steuerprofi mit Sicherheit mehr zu sagen als ich.

In den ersten sechs Monaten sollte es kein Problem sein. Um unter einem pauschalierten Netto von max. 100.000 DM p.a. zu bleiben, muß man sich glaube ich nicht so arg anstrengen. Das würde einem realen Bruttoeinkommen von ca. 129.000 DM p.a. entsprechen. Wenn Ihr Euch selbst dafür anstrengen müßtet, dann bräuchtet Ihr IMHO eigentlich kein ErzG, oder?
Obwohl man ja alles mitnehmen sollte, was zu holen ist :smile:
Dafür zahlt man schließlich Steuern…

Ich habe grad mal geschaut. Im vorigen Jahr lag die Grenze nach den ersten sechs Monaten bei einer Familie mit zwei Kindern bei einem pauschalierten Netto von 37.000 DM p.a. für das volle ErzG. Bei der niedrigen Grenze wird es schon eher schwierig, darunter zu bleiben. Und bis zu einem pauschalierten Netto von 51.201 DM p.a. gab es zumindest noch einen Anspruch auf das geminderte ErzG.

In diesem Jahr sind diese Grenzen leicht angehoben worden, die genauen Grenzen hab ich aber grad nicht verfügbar. Wenn Du Interesse hast, melde Dich nochmal, ich such sie dann raus. Irgendwo hab ich die auch rumliegen.

Nun gut, soviel erstmal dazu. Irgendwo habe ich noch ein PDF-File, da ist alles relevante zum Thema ErzG drin. Wurde mal irgendwann vom Ministerium rausgegeben, glaube ich. Wenn Dich das interessiert, meld Dich. Dann mail ich Dir das zu (sofern ich das finde *ggg*).

Wenn Du sonst noch Fragen hast, dann raus damit. Soll ja keiner an seinen Fragen ersticken :smile:

Viele Grüße

Bye…

Der Dicke MD.
*derauchbaldüberErzGnachdenkendarf*

Hallo,

Super Antwort., danke.
sag mal seit wann sagt man in Berlin Moin? Ich dachte das sagen nur die Fischköppe :smile:

Wenn Ihr den Antrag jetzt schon stellt, geht es wesentlich
schneller. Hier in Berlin dauert die Bearbeitung von
ErzG-Anträgen im Moment so ca. 3 bis 4 Monate… Wie das bei
Euch ist, weiß ich natürlich nicht. Trotzdem besser sofort den
Antrag abgeben.

O.k. Dann rennen wir mal los.

Ihr müßt sie auf alle Fälle erstmal in der regulär zu
erwartenden Höhe angeben :frowning:
Allerdings werden für die Berechnung des individuellen
Einkommens von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung die
nachgewiesenen Werbungskosten abgezogen. Den geplanten
Verkauf würde ich zunächst nicht erwähnen. Das geht die nix
an.

Das versteh ich jetzt nicht. Wenn wir das Haus im Sommer verkaufen fallen doch Einnahmen weg. Und das Geld werden wir dann steuerfreundlich anlegen.

Ich denke, es könnte sich für Euch lohnen, mal ganz genau
nachzurechnen, wie es bei Euch in den nächsten zwei Jahren mit
Eurem Einkommen aussieht.

Wenn nämlich zu erwarten wäre, das im nächsten Jahr die
Einnahmen voraussichtlich wesentlich höher wären und nur in
diesem Jahr Eurer Einkommen eher niedriger ausfällt, dann
könnte es sich für Euch rechnen, anstelle des laufenden ErzG
auch die Budget-Variante zu wählen. Aber das hängt natürlich
vom Einzelfall ab.

Im nächsten Jahr sind unsere Einkünfte vermutlich etwas niedriger, dann fallen die Mieteinkünfte und die 2 1/2 Monate meiner Frau weg.

In den ersten sechs Monaten sollte es kein Problem sein. Um
unter einem pauschalierten Netto von max. 100.000 DM p.a. zu
bleiben, muß man sich glaube ich nicht so arg anstrengen. Das
würde einem realen Bruttoeinkommen von ca. 129.000 DM p.a.
entsprechen. Wenn Ihr Euch selbst dafür anstrengen müßtet,
dann bräuchtet Ihr IMHO eigentlich kein ErzG, oder?

Na ja, genau dafür müssen wir uns eben sehr anstrengen.
Natürlich „brauchen“ wir das ErzG nicht, aber wenns uns zusteht…

Obwohl man ja alles mitnehmen sollte, was zu holen ist :smile:

eben :smile:

Ich habe grad mal geschaut. Im vorigen Jahr lag die Grenze
nach den ersten sechs Monaten bei einer Familie mit zwei
Kindern bei einem pauschalierten Netto von 37.000 DM p.a. für
das volle ErzG. Bei der niedrigen Grenze wird es schon eher
schwierig, darunter zu bleiben. Und bis zu einem
pauschalierten Netto von 51.201 DM p.a. gab es zumindest noch
einen Anspruch auf das geminderte ErzG.

In diesem Jahr sind diese Grenzen leicht angehoben worden, die
genauen Grenzen hab ich aber grad nicht verfügbar. Wenn Du
Interesse hast, melde Dich nochmal, ich such sie dann raus.
Irgendwo hab ich die auch rumliegen.

Nun gut, soviel erstmal dazu. Irgendwo habe ich noch ein
PDF-File, da ist alles relevante zum Thema ErzG drin. Wurde
mal irgendwann vom Ministerium rausgegeben, glaube ich. Wenn
Dich das interessiert, meld Dich. Dann mail ich Dir das zu
(sofern ich das finde *ggg*).

Au ja. Bitte haben wollen

Wenn Du sonst noch Fragen hast, dann raus damit. Soll ja
keiner an seinen Fragen ersticken :smile:

habe oben noch eine eingeschoben.

*derauchbaldüberErzGnachdenkendarf*

Na dann übt mal schön :smile:

Max

Nochmal Moin!

Super Antwort., danke.

Bittäscheen, das hört man doch gern :smile:

sag mal seit wann sagt man in Berlin Moin? Ich dachte das
sagen nur die Fischköppe :smile:

Tschaaa, dann weißt Du ja jetzt auch, wo ich eigentlich herkommen tu *ggg*
Ich sach immer Moin oder Mahlzeit. Je nachdem, wie mir grad so ist.

Ihr müßt sie auf alle Fälle erstmal in der regulär zu
erwartenden Höhe angeben :frowning:
Allerdings werden für die Berechnung des individuellen
Einkommens von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung die
nachgewiesenen Werbungskosten abgezogen. Den geplanten
Verkauf würde ich zunächst nicht erwähnen. Das geht die nix
an.

Das versteh ich jetzt nicht. Wenn wir das Haus im Sommer
verkaufen fallen doch Einnahmen weg. Und das Geld werden wir
dann steuerfreundlich anlegen.

So gesehen hast Du eigentlich recht. Sorry, ich war irgendwie auf dem Irrweg, das die Einnahmen aus dem Verkauf des Hauses ja auch Einnahmen wären…
War halt noch früh am Morgen. Und ich hatte noch keinen Kaffee *rauswind*
Natürlich senkt das die zu erwartenden Einnahmen im Laufe des Jahres und sollte deswegen schon angegeben werden. Die Einnahmen aus dem Verkauf sind ja völlig unrelevant.

Im nächsten Jahr sind unsere Einkünfte vermutlich etwas
niedriger, dann fallen die Mieteinkünfte und die 2 1/2 Monate
meiner Frau weg.

Ooops. Ich vermute jetzt mal, das Du gerade einem Irrweg nachgelaufen bist, zumindest rein gedanklich :smile:
Die Einnahmen per Anno bedeutet nicht etwa die Einnahmen von 01.01. bis 31.12. eines Jahres! Die Einnahmen per Anno bezieht sich auf den Zeitraum des Bezuges von ErzG. Das bedeutet, für die Gewährung des ErzG ist ausschließlich interessant, was Ihr an Einkommen während der Bezugszeit habt. Das heißt also, in der Zeit ab der Geburt des Kindes oder ab der Antragstellung, von da an in Jahresabschnitten gerechnet. Das heißt, die 2½ Monate Gehalt Deiner Frau vor der Antragsstellung sind eigentlich unrelevant. Wichtig ist eigentlich lediglich, was an Einkommen während dem gewünschtem Bezug von ErzG zur Verfügung steht.
Für Euch hieße das dann wohl:
Dein Bruttoeinkommen abzüglich nachgewiesener Werbungskosten plus die zu erwartenden Mieteinnahmen abzüglich der Werbungskosten auf die Mieteinnahmen.
Das ganze rechnen die dann von der Monatsbasis hoch auf´s Jahr. Von der so ermittelten Gesamtsumme der Einkünfte gehen dann die bereits genannten 27% (bei Beamten nur 22%!) Pauschalabzug weg und übrig bleibt dann das sogenannte Pauschale Netto.

In den ersten sechs Monaten sollte es kein Problem sein. Um
unter einem pauschalierten Netto von max. 100.000 DM p.a. zu
bleiben, muß man sich glaube ich nicht so arg anstrengen. Das
würde einem realen Bruttoeinkommen von ca. 129.000 DM p.a.
entsprechen. Wenn Ihr Euch selbst dafür anstrengen müßtet,
dann bräuchtet Ihr IMHO eigentlich kein ErzG, oder?

Na ja, genau dafür müssen wir uns eben sehr anstrengen.
Natürlich „brauchen“ wir das ErzG nicht, aber wenns uns
zusteht…

Oh je, so „natürlich“ finde ich das gar nicht :smile:
Ich glaub, nicht wenige dürften Euch darum beneiden…

Nun gut, soviel erstmal dazu. Irgendwo habe ich noch ein
PDF-File, da ist alles relevante zum Thema ErzG drin. Wurde
mal irgendwann vom Ministerium rausgegeben, glaube ich. Wenn
Dich das interessiert, meld Dich. Dann mail ich Dir das zu
(sofern ich das finde *ggg*).

Au ja. Bitte haben wollen

Wenn ich es gefunden habe, mail ich Dir das zu. Ich mach mich mal auf die Suche in den wirren Weiten meiner HD…

*derauchbaldüberErzGnachdenkendarf*

Na dann übt mal schön :smile:

Also ich glaub, üben brauchen wir da nicht mehr so viel, irgendwann demnächst ist es soweit *g*
Und das gleich doppelt…

Viele Grüße

Der Dicke MD.

Nur zur Info: Erziehungsgeld wird während des Bezuges von Mutterschaftsgeld und Zuschuß zum Mutterschaftsgeld - ergo in den acht Wochen nach der Geburt, wenn die Mutter in einem Arbeitsverhältnis stand - gar nicht gezahlt.