Jemand, dessen Tochter am 26.12.2003 geboren wurde, stellt gmemeinsam mit seiner Frau einen Antrag auf Erziehungsgeld.
Im Antrag wird ausdrücklich das Einkommen des Ehepartners aus dem Kalenderjahr VOR der Geburt erfragt (welches zur Berechnung des Erziehungsgeldes herangezogen wird).
Der Ehepartner hatte in 2002 kein Einkommen außer Unterhaltseld vom AA und Praktikumsentgelt.
Der Antrag ist gestellt und der Beamte erfragt im nun einen Einkommensnachweis für 2003 (in dem der Ehepartner wieder Geld verdient hat).
Ist der Ehepartner verpflichtet das Einkommen offenzulegen? Wenn ja, kann dieses Einkommen (obwohl im Antragsformular anders dargestellt) zur Berechnung des Erziehungsgeldes herangezogen werden.
Danke für kompetente Antworten.