Erziehungsgeld

Hallo Experten!

Also - mein Kind müßte jetzt mal langsam in den nächsten Tagen kommen (bin schon überfällig:wink:. Ich hab da noch einige Fragen zum Erziehungsgeld:

Ich arbeite eigentlich freiberuflich, durch die Schwangerschaft bekomme ich ALGII. Nach ca. 6 Monaten möchte ich wieder einige Aufträge annehmen, so dass ich halbtags arbeiten kann.
Die Frage ist jetzt: Bei einer bestimmten Einkommenshöhe erhalte ich ja kein Erziehungsgeld mehr. Wie wird denn die Einkommenshöhe bemessen? Wird da der Steuerbescheid zur Berechnung herangezogen (was günstiger wäre:wink: oder muß ich da meine Rechnung usw einreichen, damit die sehen, was ich verdient habe?

Sollte ich dann eher den Regelbetrag oder Budget beantragen? Da müßte ich ja eigentlich schon wissen, ob ich nach diesem halben Jahr gut verdiene - steht natürlich in den Sternen. Was würdet Ihr da raten?

Zum Erziehungsgeldantrag: Bin ja alleinerziehend - muß Name und Adresse des Vaters trotzdem angegeben werden? Oder kann man Erziehungsgeld auch ohne Angabe des Vaters erhalten? (Gerne ohne weitere Grundsatzdiskussionen darüber, die hatten wir in Psychologie schon zur Genüge:wink:Ich weiß, dass es beim Jobcenter/Jugendamt da Probleme gibt wegen Unterhalt, beim Erziehungsgeld auch?

Erstmal danke und lieben Gruß,

M.

Hallo!

Also - mein Kind müßte jetzt mal langsam in den nächsten Tagen
kommen (bin schon überfällig:wink:. Ich hab da noch einige Fragen
zum Erziehungsgeld:

Zu den Einkommensgrenzen:

http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/faq/faq-eink…

Gruß,

Florian.

Hallo,

wenn ich mich recht entsinne, erhältst Du volles Erziehungsgeld in den ersten sechs Monaten, wenn Du alleinstehend bist und das Kind bei Dir im Haushalt lebt. Da greifen die Einkommensgrenzen also gar nicht.

Wenn Du Dir unsicher bist, würde ich keine Budgetierung machen. Man weiß nie, wie es kommt.

Danke an Euch beide, aber…
…meine Frage beantwortet das leider nicht. Denn die Einkommensgrenzen kenne ich. Und arbeiten werde ich ja in den ersten 6 Monaten nicht…

Hat noch jemand einen Tipp?

Danke,

M.

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Hallo!

…meine Frage beantwortet das leider nicht.

Warum nicht? Auf der Seite, die ich zitiert habe, finden sich doch Informationen zur Frage…

Das vor der Geburt erzielte Erwerbseinkommen der berechtigten Person wird bei der Ermittlung des Familieneinkommens nicht berücksichtigt, wenn sie während des Bezugs von Erziehungsgeld keiner Erwerbstätigkeit nachgeht.

Das bedeutet nach meinem Verständnis: Dein Einkommen ist recht egal. Was gilt, wenn Du wieder eine Tätigkeit aufnimmst, findet sich auch dort:

Wird von ihr eine Teilzeiterwerbstätigkeit ausgeübt oder aufgenommen, werden die daraus resultierenden Einkünfte ohne Sonderzuwendungen berücksichtigt ( Ausnahme: Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung mit Einkünften, die pauschal versteuert werden können).

Und was Entgeltsersatzleistungen angeht, gilt:
Entgeltersatzleistungen der berechtigten Person werden nur während des Erziehungsgeldbezugs (in der Regel jeweiliges Lebensjahr des Kindes) berücksichtigt. Unberücksichtigt bleiben dagegen Entgeltersatzleistungen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes.

Lieben Gruß,

Florian.

Hallo!

Okay, hm, dann verstehe ich es vielleicht nur nicht richtig: Wird also dann, wenn ich wieder arbeite mein Steuerbescheid als Einkommensberechnung verwendet? Oder wie berechnen die dann, ob ich noch Erziehungsgeld bekomme oder nicht? Das war halt meine Frage. Ich weiß, dass das was vor der Geburt war nicht zählt… Aber wenn dann mein Steuerbescheid herangezogen wird, liege ich drunter - wenn es allerdings ums Einkommen geht, dann eher drüber. Deshalb wollte ich wissen, ob es sozusagen ums Brutto oder Netto geht…

Danke und Gruß,

M.

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Hi,

und *räusper*: Wenn Du wieder arbeitest, kannst Du kein Erziehungsgeld erhalten - das schließt sich m. W. aus.

Jana

Hallo!

und *räusper*: Wenn Du wieder arbeitest, kannst Du kein
Erziehungsgeld erhalten - das schließt sich m. W. aus.

Kurz und knapp: Das ist nicht richtig, deswegen gibt es ja die Einkommensgrenzen.

Florian

Hi,

Kurz und knapp: Das ist nicht richtig, deswegen gibt es ja die
Einkommensgrenzen.

Sorry, ich meinte Elternzeit vs. Vollzeitjob. Mein Fehler!

Jana