Erziehungsgeld

Hallo,
nehmen wir an, das eine Familie Erziehungsgeld beantragt hat, dies aber abgelehnt wurde, weil das Nettoeinkommen aus dem Vorjahr(2005), durch Sonderzahlungen und Überstunden, die Grenze (30.000,00€) um 100,00€ überschritten hat.

Damit hatte diese Familie im Steuerjahr 2006 nur ein Einkommen (Erziehungsurlaub) von Netto 28.000,00€ und das Kindergeld zur Verfügung.

Welche Steuerlichen Möglichkeiten hat diese Familie?

Danke

Piecha

Da gibt es keine steuerlichen Möglichkeiten mehr.

Ab 2006 kämen Kinderbetreuungskosten in Betracht, z. B. für 3-6 jährige Kinder als Sonderausgaben…

Infos dazu hier: http://oerdiz.hz-group.de/kinderbetreuung

Hallo Piecha,

Wahrscheinlich werden 2006 ohnehin kaum Steuern anfallen, da das Familien-Nettoeinkommen relativ gering ist.

Wenn die Familie plant, noch weitere Kinder zu bekommen, sollte sie sich unbedingt mit den Regelungen zum Elterngeld vertraut machen, um hier weningstens das Bestmoegliche herauszuholen. Das bedeutet insbesondere, dass die Mutter so bald wie moeglich wieder Einkommen erzielen muss und dann eine Weile arbeitet, bis der naechste Erziehungsurlaub kommt.

Gruss
Christoph