Erziehungsgeld

Wer weiss das?

Wenn ich selbständig bin und schwanger werde - wie verhält es sich dann
mit dem aktuellen Elterngeld? Bekommt man dann nur den Mindestsatz oder
berechnet sich dieser nach der Einkommenssteuererklärung oder bekommt
man überhaupt etwas?

Vielen Dank und viele Grüße

Elterngeld ist abhängig vom Jahreseinkommen vor der Geburt des Kindes.
Das heißt, du bekommst abhängig davon, wie hoch dein Einkommen war, entprechend Elterngeld.

Nicolle

Es wird nicht viel bei rum kommen, weil:

  1. die Bemessungsgrundlage leider nicht der Umsatz ist, den Du generierst, sondern das zu versteuernde Einkommen nach EUR/ Bilanz und davon werden dann noch die Freibeträge für Vorsorge etc. abgezogen was noch mal ca. 4000 Euro sind. Aus dem dann verbleibenden Betrag wird dann das Elterngeld berechnet… und wenn Du jetzt nicht vorher gigantischen Umsatz mit entsprechenden Gewinnen generiert hast, wirst Du feststellen, dass Du von dem Elterngeld gerade mal Deine KV bezahlen können wirst und ggf noch ein zwei Versicherungen, das Geld aber nicht reicht, um die anderen Lebenshaltungskosten annäherungsweise zu finanzieren geschweige denn die Infrastruktur Deiners Unternehmens aufrecht zu erhalten -schließlich kann man ja für ein Jahr nicht Büro, Telefon, Versicherungen etc. kündigen… also wirst Du arbeiten gehen müssen um Deinen Arbeitsplatz zu sichern . … die Einnahmen werden Dir dann aber zum Teil wieder auf das Elterngeld angerechnet.

Nach Rücksprache mit meiner KV (freiwillig gesetzlich versichert bekomme ich noch nicht mal Mutterschaftsgeld-was komischer Weise meine Freundin die ebenfalls freiwillig versichert ist aber mit AN-Status bekommt - werde da mal anchhaken) geschweige denn, dass die KV in der Erziehungszeit frei ist… Habe mich auf maximal 300 Euro Elterngeld eingestellt und irgendwo kann man noch eine Wurfpauschale in Höhe von 200 Euro bekommen.

Hallo und danke für die Antworten,

scheint wohl besser zu sein angestellt zu bleiben…

Dass man als Selbstständige keinen Anspruch auf Mutterschutzgeld hat
ist klar - das war ja auch schon vor der Änderung so. Das hat nichts
mit deinem Status bei der KV zu tun, sondern nur ob du angestellt bist
oder nicht.

Viele Grüße
Isabella

So klar finde ich das nicht - es gibt Rechte die man sich auf Grund eines Status erwirbt hier Status werdende Mutter und die Rechet haben nach meiner Ansicht alle Mütter…ich wüsste nicht warum mir kein Mutrerschutz etc.zusteht…

So klar finde ich das nicht - es gibt Rechte die man sich auf
Grund eines Status erwirbt hier Status werdende Mutter und die
Rechet haben nach meiner Ansicht alle Mütter…ich wüsste
nicht warum mir kein Mutrerschutz etc.zusteht…

Hallo,

nun, ja, ich bin ja ganz Deiner Meinung - wäre schön wenn „die da oben“
das auch so sehen würden… So ist nun leider momentan das Gesetz.

Viele Grüße