Ich blicke in dem bürokratischen Papieren nicht mehr durch. Jedesmal steht etwas anderes geschrieben.
Wer kann mir sagen, ob und welches Jahresgehalt für das 1. Erziehungsgeld (bis zum 7. Monat) zählt, wenn ich mein Kind kommenden September 2004 bekomme? Zählt mein vorheriges Jahresgehalt von Jan2004-Ende Oktober2004? Oder nur das Gehalt während des Mutterschuzes aber der Geburt - als 2 Monats-Gehälter?
redest du von dem ganz normalen erziehungsgeld wenn du erziehungsurlaub machst??? die 300 euro??? bzw. 450 ??
da zäht dein jahresgehalt, aber du wirst doch bestimmtn icht so viel verdienen, das es gekürzt wird. eigentlich hat meiner meinung nach jeder darauf anspruch, wenn er nicht horrorviel verdient, 
ilka
hier nochma was, was ich im netz gefunden habe:
Hallo Katrin,
Wer kann mir sagen, ob und welches Jahresgehalt für das 1.
Erziehungsgeld (bis zum 7. Monat) zählt, wenn ich mein Kind
kommenden September 2004 bekomme? Zählt mein vorheriges
Jahresgehalt von Jan2004-Ende Oktober2004? Oder nur das Gehalt
während des Mutterschuzes aber der Geburt - als 2
Monats-Gehälter?
für das ErzG im 1. Lebensjahr des Kindes wird das Einkommen im Jahr vor der Geburt herangezogen. Und falls Du in Elternzeit gehst, ist das nur das Einkommen Deines Partners. Hast Du einen Partner bzw. lebst mit dem Vater Deines Kindes zusammen?
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat verschiedene Broschüren zum Thema Erziehunsgeld und Elternzeit herausgegeben:
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Service/volltextsuch……
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Service/volltextsuch……
Gruß
Dany
Hallo Ilka,
hier nochma was, was ich im netz gefunden habe:
http://www.9monate.de/Erziehungsgeld_einkommensgrenz…
Zitat von o.g. Homepage:
Maßgebend ist das voraussichtliche Einkommen im Kalenderjahr der Geburt (für Erziehungsgeld im 1. Lebensjahr des Kindes) bzw. das Einkommen im folgenden Kalenderjahr (für Erziehungsgeld im 2. Lebensjahr des Kindes).
Diese Aussage ist falsch!!
Für das ErzG im 1. Lebensjahr des Kindes wird das Einkommen im Jahr vor der Geburt herangezogen. Und für das ErzG im 2. Lebensjahr des Kindes wird das Einkommen im Jahr der Geburt herangezogen.
Bloß weil es bei 9monate.de steht, muss es nicht richtig sein …
Gruß
Dany
Hallo,
die angegeben Einkommensgrenzen sind ebenfalls nicht richtig, sondern liegen bei etwa 30.000 Euro pauschaliertes Einkommen bei einem Paar.
Also sooo horroviel ist das nicht…
Gruß
Michael
also hab jetzt noch ma nachgeguggt, es steht einfach überall etwas anderes.
wußte nicht das es seit 2004 eine neuregelung gibt, sorry