Meine Freundin und ich wohnen zusammen, sind nicht verheiratet und haben seit 8 Monaten eine Tochter. Da wir ehrlich sind, haben wir das Erziehungsgeld beantragt als Eheähnliche Gemeinschaft. Dadurch bekommen wir leider keinen Cent Erziehungsgeld, weil ich über der Einkommensgrenze liege. Leider bekomme ich in unserem guten Staat auch keinen Cent mehr durch einer anderen Lohnsteuerklasse usw. Jetzt haben wir gehört, dass man durch eine Wohngemeinschaft eine Gesetzeslücke ausnutzen kann und somit volles Erziehungsgeld beantragen könnte. Wie können wir das ausnutzen bzw. rückwirkend ändern? Was muss hier beachtet werden, z.B. beim Mietvertrag.
Danke für eure Hilfe.
Hallo,
ich hab in meinen Unterlagen gekramt und eine Broschüre Über Erziehungsgeldzahlungen zu Tage gefördert…die ist allerdings von 99 gilt aber bundesweit.
In Kürze…Ihr seid reichlich spät das zu beantragen,
Schlupflöcher von wegen nachträglich eine WG anmelden, habe auch ich nicht parat. Könnte aber die Broschüre schicken, falls ihr die nicht schon selber habt.
Aber wenn Ihr in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, Du so viel Geld verdienst, daß Du über dem Limit bist, warum willst Du dann noch mehr??
Bedenke, das geht denen ab, die es evtl. wirklich brauchen.
Und nach Deiner Vika zu urteilen nagst Du nicht gerade am Hungertuch.
Heiratet doch einfach und schreib Dich in eine andere Steuerklasse.
Gruß Maja
Hallo Denis,
helfen kann ich Dir nicht wirklich, aber vielleicht den einen oder anderen Denkanstoß geben.
Wenn Du keinen Cent EG bekommst, auch im ersten halben Jahr nicht, mußt Du schon ziehmlich gut verdienen. Erziehungsgeld wird aber, um die Mittel besser zu fokusieren, ausschließlich einkommensabhängig gewährt.
Außerdem kannst Du sehr wohl steuerlich von Deiner Tochter „profitieren“, denn um den Kinderfreibetrag eintragen zu lassen, mußt Du meines Wissens nicht verheiratet sein. Mit dem Ändern der Steuerklasse (bzw. dem gemeinsamen Veranlagen von Ehegatten) wird aber nicht ein Kind belohnt, sondern allein die Ehe. Ich empfinde es als genauso ungerecht, daß Verheiratete Kinderlose dennoch diesen Vorteil nutzen können… Aber das ist halt ein anderes Thema.
Freu Dich doch einfach, daß Du sozial gut abgesichert bist und Deiner Tochter ein Leben ohne große Entbehrungen bieten kannst.
Und noch etwas (sollte ich bei Dir daneben liegen, vergiß den Satz einfach): Gerade Leute in höheren Gehaltsklassen klagen oft und gerne über die hohen Belastungen in Deutschland, da paßt das „Erschleichen“ von Leistungen wirklich nicht ins Bild.
Gruß Stefan
Hallo Denis,
da Du der Kindesvater bist und ihn die Antragstellerin nennen muss, fällt spätestens dann eure gemeinsame Adresse auf! Das wird also wohl alles nicht so klappen, wie Du es Dir erwartest!
Meine Vorredner haben zu der moralischen Verwerflichkeit schon genug gesagt, sodass ich darauf nicht auch noch eingehen will.
Grüße
Jana
Geldquellen und Finanzhilfen, wenn ein Kind kommt
Hallo Denis,
wie Du Dir das vorstellst, wird es schlicht nicht gehen. Ich wohne auch mit meinem Freund zusammen, und wir erwarten nächstes Jahr unser erstes (Wunsch)kind.
Vor einigen Wochen habe ich angefangen, mich über die finanziellen Möglichkeiten zur Unterstützung kundig zu machen. Denn als Freiberuflerin versiegt für mich sofort jede Geldquelle, wenn ich aufhöre, zu arbeiten. Kein Arbeitslosengeld, nix mehr. Mein Freund verdient nicht schlecht, zahlt aber noch Unterhalt für Kind und Frau aus erster Ehe. Da ich ihn aber als Kindsvater angeben werde, wird, wie Jana schon gesagt hat, das mit der Wohngemeinschaft sofort als Betrug (der es ist!) auffliegen.
Theoretisch kann eine junge Familie bzw. eine junge Mutter folgende Gelder beziehen:
Mutterschaftsgeld
gibt es für Schwangere, die als Angestellte arbeiten, oder sich in ihrer Krankenversicherung speziell dafür abgesichert haben
Erziehunggeld
wird heute offiziell „Elternzeit“ genannt und wird ein oder zwei Jahre ausgezahlt - wie lange, können sich die Eltern im Prinzip aussuchen. Entweder ein Jahr mehr Geld, oder zwei jahre weniger.
Generell hängt das aber vom Einkommen ab. Die genaue Rechnung findest Du beim Link unten.
Kindergeld
Das gibts für jeden, allerdings immer nur für einen Elternteil. Derzeit gibt’s fürs erste, zweite und dritte Kind monatlich je 154 Euro, für jedes weitere 179 Euro. Und die gibt’s. bis das Kind volljährig wird oder die Ausbildung beendet hat.
Steuern und Freibeträge
Auch wenn Ihr nicht verheiratet seid, kann das Kind auf die Steuerkarte des Weiterverdieners eingetragen werden. Und auch sonst gibt es jede Menge Dinge, die Ihr beachten könnt uns solltet.
Z.B. der Steuerfreibetrag:
Der Kinderfreibetrag soll, wie von Experten lange gefordert, das „sächliche Existenz- minimum“ des Kindes steuerfrei stellen. Die neu berechnete, aktuelle Höhe dieses Freibetrags:
3.648 Euro für Verheiratete
1.824 Euro für allein Erziehende (das gilt auch für nicht verheiratete, dauernd getrennt lebende oder geschiedene Eltern)
Auch sonst gibt es Freibeträge und Zeuch.
Weiteres unter dem Link unten.
Für Allein Erziehende gibt es auch andere Hilfen und Anlaufstellen. Aber, face it: Ihr seid nicht allein erziehend, also könnt Ihr diese Hilfen auch nicht in Anspruch nehmen. Und sowas wird überprüft.
Dennoch gibt es einiges, was Euch zusteht und Ihr bekommen könnt. Der beste Link, wo Du Dich informieren kannst, ist
http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/
Da findest Du alles Wissenswerte, mach Dich mal schlau!
Liebe Grüße,
Nike
Wenn Freie Kinder kriegen
Liebe Nike,
ich weiß nicht, ob das vielleicht interessant für dich ist oder ob du das eh schon weisst:
***Zitat***
Wenn Freie Kinder kriegen
Die gute Nachricht zuerst: Auch Frauen, die selbstständig arbeiten, können Anspruch auf Mutterschafts- und Erziehungsgeld haben: Erziehungsgeld steht allen Freien - Frauen wie Männer - innerhalb der üblichen Einkommensgrenzen zu; Mutterschaftsgeld bekommen alle freien Frauen, die
am 42. Tag vor der voraussichtlichen Entbindung und
zwischen dem 10. und dem 4. Monat vor der Entbindung mindestens zwölf Wochenlang
„mit Anspruch auf Krankengeld gesetzlich krankenversichert waren“.
Wer also zu diesen Terminen über die Künstlersozialkasse in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war, bekommt 14 Wochen lang - sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung - von ihrer Krankenkasse ein Mutterschaftsgeld in Höhe von 70 Prozent des Einkommens, das sie der KSK in Durchschnitt der letzten zwölf Monate gemeldet hatte. Wer in einer privaten Krankenkasse - auch über die KSK! - versichert ist, hat keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Wer sonst noch Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat, (…)
(01.01.2002)
**Zitat Ende***
aus : http://www.mediafon.net/versicherungen_ksk.php3#3c20…
Liebe Grüße,
Barbara
Hi Babs,
vielen Dank für die Info. Leider hatte ich in meiner KK keinen Anspruch aiuf Krankengeld, deswegen kriege ich wirklich kein Mutterschaftsgeld.
Erzeihungsgeld kriegen wir aber wahrscheinlich, und Kindergeld. Und schlagen uns schon irgendwie durch. 
Aber danke fürs Gedanken-machen!
Liebe Grüße, Nike
Wir haben morgen Midgard-Wochenende *freuuu*