Erziehungsgeld bei Zwillingen unklar

Hallo
wir haben mal eine Frage zum Erziehungsgeld. Unsere Zwillinge sind 6,5 Wochen zu früh am 18.10.06 auf die Welt geholt worden. Meine Schutzfrist läuft bis zum 22.02.07.
Der Bescheid ist heute per Post bei uns angekommen, wo für Zwilling A erst ab Ende Feb.07 gezahlt wird aber für Zwilling B bereits ab Okt.06! Ist das korrekt?
Ist es tatsächlich so, solange man Mutterschaftsgeld von der KK erhält, dass das Erziehungsgeld ruht? Wer weiß die Antwort?
Vielen Dank im Voraus

MFG Angela

Hallo,

Ist es tatsächlich so, solange man Mutterschaftsgeld von der
KK erhält, dass das Erziehungsgeld ruht? Wer weiß die Antwort?

Das Mutterschaftsgeld wird tatsächlich mit einem Teil des Erziehungsgelds „verrechnet“.

Zitat: „Laufend zu zahlendes Mutterschaftsgeld, das der Mutter in der gesetzlichen Schutzfrist nach der Geburt gewährt wird, wird auf das Erziehungsgeld bis zu 13 € täglich beim Budget, sonst bis zu 10 € täglich angerechnet. Das Gleiche gilt für die an die Beamtinnen weitergezahlten Dienstbezüge. Erziehungsgeld wird ergänzend gezahlt, wenn das Mutterschaftsgeld im Einzelfall niedriger als das Erziehungsgeld ist.“

Beatrix