Hallihallo,
es ist ja nicht so, daß ich mich nicht erkundigt hätte… Aber jetzt steh ich da mit zig verschiedenen Auskünften.
Wonach richtet sich die Höhe des Erziehungsgeldes? Nach meinem Einkommen im Geburtsjahr des Kindes (Geburt Ende November 2005) oder im Jahr der Beantragung (2006)? Wobei es mir nach wie vor nicht einleuchtet, warum man um aller Welt überhaupt auf die Idee kommen kann das Einkommen im Geburtsjahr des Kindes heranzuziehen??? Schließlich profitiere ich ja nicht in diesem Jahr von meinem Einkommen im letzten Jahr, vorausgesetzt ich habe nichts gespart davon.
Nebenbei bemerkt: ich lebe mit Kind alleine (alleinerziehend), der Vater hat eine eigene Wohnung, wir sind nicht verheiratet.
Oder wird etwa, trotz o.g. Situation, das Einkommen des Vaters herangezogen?
Die Infos, die ich von verschiedenen Stellen bekommen habe, sind so widersprüchlich, daß ich genauso schlau bin wie vorher.
Falls auch hier niemand so ganz genau die Frage beantworten kann, gibt es eine Stelle, die mich da beraten kann bzw. die für mich mal ausrechnen könnte was ich beantragen soll (z. B. das 2jährige oder das Budget-Erziehunggeld)? Denke mal, das kostet etwas, wär aber in Ordnung. Meine Firma drängt mich meinen nicht genommenen Jahresurlaub jetzt nach dem Mutterschutz zu nehmen (30 Tage) - soll ich darauf eingehen? Hiermit entfällt Erziehungsgeld für die entsprechende Zeit, aber hat das auch noch andere Konsequenzen (etwa auf die Dauer der Zahlung)?
Fragen über Fragen… Sorry, vielleicht hat jemand kurz Zeit darauf einzugehen.
Ach ja, bitte mich möglichst nicht zu irgendeiner Stelle schicken - bin zur Zeit so wahnsinnig unmobil:wink: Telefon oder Mail wären mir lieber.
Liebe Grüße,
Christiane

