Erziehungsgeld - ich kapier's einfach nicht;-(

Hallihallo,

es ist ja nicht so, daß ich mich nicht erkundigt hätte… Aber jetzt steh ich da mit zig verschiedenen Auskünften.

Wonach richtet sich die Höhe des Erziehungsgeldes? Nach meinem Einkommen im Geburtsjahr des Kindes (Geburt Ende November 2005) oder im Jahr der Beantragung (2006)? Wobei es mir nach wie vor nicht einleuchtet, warum man um aller Welt überhaupt auf die Idee kommen kann das Einkommen im Geburtsjahr des Kindes heranzuziehen??? Schließlich profitiere ich ja nicht in diesem Jahr von meinem Einkommen im letzten Jahr, vorausgesetzt ich habe nichts gespart davon.

Nebenbei bemerkt: ich lebe mit Kind alleine (alleinerziehend), der Vater hat eine eigene Wohnung, wir sind nicht verheiratet.

Oder wird etwa, trotz o.g. Situation, das Einkommen des Vaters herangezogen?

Die Infos, die ich von verschiedenen Stellen bekommen habe, sind so widersprüchlich, daß ich genauso schlau bin wie vorher.

Falls auch hier niemand so ganz genau die Frage beantworten kann, gibt es eine Stelle, die mich da beraten kann bzw. die für mich mal ausrechnen könnte was ich beantragen soll (z. B. das 2jährige oder das Budget-Erziehunggeld)? Denke mal, das kostet etwas, wär aber in Ordnung. Meine Firma drängt mich meinen nicht genommenen Jahresurlaub jetzt nach dem Mutterschutz zu nehmen (30 Tage) - soll ich darauf eingehen? Hiermit entfällt Erziehungsgeld für die entsprechende Zeit, aber hat das auch noch andere Konsequenzen (etwa auf die Dauer der Zahlung)?

Fragen über Fragen… Sorry, vielleicht hat jemand kurz Zeit darauf einzugehen.

Ach ja, bitte mich möglichst nicht zu irgendeiner Stelle schicken - bin zur Zeit so wahnsinnig unmobil:wink: Telefon oder Mail wären mir lieber.

Liebe Grüße,
Christiane

Hallo Christiane,
schau mal unter folgendem Link nach.
http://www.swr.de/ratgeber/familie/familienpolitik-f…

Gruß
schnorz

Hallo Schnorz,

die Pdf-Datei bekomm ich mit meinem antiken Anschluß leider nicht auf, aber unter „Erziehungsgeld in Kürze“ find ich nur das, was ich eh schon weiß. Nirgends steht, ob nur mein Einkommen gilt oder das beider Elterteile und auch nicht auf welches Jahr sich das Einkommen bezieht.

Aber danke für die schnelle Antwort!

Gruß,
Christiane

Hallo,

  1. Budget oder nicht - würde ich abhängig machen von der persönlichen Situation. Ich z.B. wollte von Anfang an nach einem Jahr wieder arbeiten gehen, somit war für mich klar: Budget.

  2. Das Einkommen bezieht sich auf das Geburtsjahr - dein Einkommen wird aber nicht angerechnet, wenn du in der Elternzeit nicht arbeiten gehst.

  3. Dein Urlaub bleibt dir für die Zeit nach der Elternzeit erhalten!
    Ich würde mich auf die genannte Variante nicht einlassen.

Alle Unklarheiten sollte deine zuständige Erziehungsgeldstelle erklären können, wo du ja sowieso wegen Antragstellung hingehen musst.

Beatrix

Baby und Finanzen
Hi Christiane,

tröste Dich, daran bin ich auch fast verzweifelt. :smile:
Ich fasse es mal kurz zusammen, was bei den Finanzen zu beachten ist:

Mutterschaftsgeld
kriegt jede Frau, die entweder fest angestellt ist oder eine dementsprechende Zusatzversicherung hat.
Ansprechpartner: Krankenkasse
Infolink: http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/mutters…

Kindergeld
Kriegt man für jedes Kind, unabhängig vom Gehalt. Für das erste bis dritte Kind sind das 154,- Euro. Monatlich und bis zum vollendeten 17. Lebensjahr, erst mal.
Ansprechpartner: Arbeitsamt
Infolink: http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/kinderg…

Erziehungsgeld
Jetzt wirds kompliziert. Das bekommt der Elternteil, der zu Hause bleibt und in Elternzeit geht. Elternzeit heißt das, was früher Erziehungsurlaub war. Ob und wie viel Ihr bekommt, hängt vom Einkommen der Familie ab. Dabei wird Dein und Deines Lebensgefährtens Einkommen (egal ob verheiratet oder nicht) zusammen gerechnet und bestimmte Lebensunterhaltungskosten wieder abgezogen, und anhand der Höchstgrenzen wird dann halbjährlich berechnet. Die Einkommensgrenze geht mit jedem halben Jahr höher. Bestenfalls gibt es zwei Jahre lang Geld.
Wie Du selber festgestellt hast, ist das das Komplizierteste an der Geschichte. Am besten informierst Du Dich selber noch weiter.
Ansprechpartner: Versorgungsamt
Infolink: http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/erziehu…
Eine unersetzliche Infobroschüre zum Thema Erziehungsgeld kannst Du kostenlos beim Ministerium bestellen:
http://www.bmfsfj.de/

Generell empfehle ich wärmstens den Link
http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/

Da steht nicht nur zu obigen Fragen, sondern auch zu Versichern, Steuern, Renten und all den anderen Wirrnissen für junge Eltern viel Wissenswertes.
Ansonsten Steuern und Freibeträge nicht vergessen!
http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/steuern…

Keine Sorge, Du bist nicht doof, das ist einfach schrecklich kompliziert. Ich hab die ja im Verdacht, daß sie das so schwierig gestalten, damit junge Eltern gar nicht erst peilen, was sie kriegen sollten. ;/

Alles Liebe,
Nike

Hi Beatrix,

  1. Budget oder nicht - würde ich abhängig machen von der
    persönlichen Situation. Ich z.B. wollte von Anfang an nach
    einem Jahr wieder arbeiten gehen, somit war für mich klar:
    Budget.

Hm, aufgrund der Krippenplatzsituation in München wird’s wohl länger als ein Jahr dauern.

  1. Das Einkommen bezieht sich auf das Geburtsjahr

Ist das nicht wahnsinnig ungerecht?? Wird mein Kind Ende des Jahres geboren, hab ich ein „gutes“ Einkommen und bekomme garantiert nichts, denn ich hab ja bis Beginn des Mutterschutzes gearbeitet. Wird es Anfang des Jahres geboren, hab ich 0 Einkommen und bekomme das Geld…??

  • dein

Einkommen wird aber nicht angerechnet, wenn du in der
Elternzeit nicht arbeiten gehst.

? Also doch nicht? Nein, nein, ich schreib hier alles unter der Voraussetzung, daß ich in der Elternzeit NICHT arbeite.

  1. Dein Urlaub bleibt dir für die Zeit nach der Elternzeit
    erhalten!

Das schon, nur wenn ich im dritten Jahr Elternzeit einen Teilzeitjob antrete, dann bekomme ich auch nur Urlaubsgeld auf Teilzeitbasis. So hatte man mir dies zumindest erklärt. Jetzt bin ich eben am Überlegen, was sich eher rechnet. Und mit Antreten des Urlaubs hab ich dann wieder automatisch weiteren Urlaubsanspruch, weil diese Zeit ja dann als Arbeitszeit gilt.

Alle Unklarheiten sollte deine zuständige Erziehungsgeldstelle
erklären können, wo du ja sowieso wegen Antragstellung
hingehen musst.

Hingehen nicht, aber hinschicken werd ich das Formular (ist nicht in M). Wenn die so entgegenkommend sind und alle meine Fragen beantworten würden, wär’s prima. Hab aber bisher von Behörden anderes kennengelernt.

Danke Dir für die Antwort!

Viele Grüße,
Christiane

Hi Nike,

das Posting kommt mir irgendwie bekannt vor, hab ich das in den FAQs gesehen? (Ist ja nicht so, daß ich nicht vorher ein wenig rumsuche:wink:)
Aber dennoch hatte es mich nicht wirklich weitergebracht.

Dabei wird Dein und
Deines Lebensgefährtens Einkommen (egal ob verheiratet oder
nicht)

Tatsächlich auch egal ob zusammenlebend oder nicht??

zusammen gerechnet und bestimmte

Lebensunterhaltungskosten wieder abgezogen, und anhand der
Höchstgrenzen wird dann halbjährlich berechnet.

Ist das tatsächlich so? Soll das gerecht sein? Was hab ich mit dem Einkommen des Kindesvaters zu tun? Klar, wenn man zusammenlebt, geht jeder davon aus, daß man dann alles zusammenwirft und davon lebt. Aber wenn ich mit Kind allein lebe, ist dies doch nicht fair…

Die

Einkommensgrenze geht mit jedem halben Jahr höher. Bestenfalls
gibt es zwei Jahre lang Geld.

Tja, und schlechtestenfalls gibt’s gar nix;-(

Wie Du selber festgestellt hast, ist das das Komplizierteste
an der Geschichte. Am besten informierst Du Dich selber noch
weiter.
Ansprechpartner: Versorgungsamt
Infolink:
http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/erziehu…
Eine unersetzliche Infobroschüre zum Thema Erziehungsgeld
kannst Du kostenlos beim Ministerium bestellen:
http://www.bmfsfj.de/

Diese Broschüre hab ich tatsächlich schon:wink:

Keine Sorge, Du bist nicht doof, das ist einfach schrecklich
kompliziert. Ich hab die ja im Verdacht, daß sie das so
schwierig gestalten, damit junge Eltern gar nicht erst peilen,
was sie kriegen sollten. ;/

Na ja, vielleicht wollte ich einfach nicht wahrhaben, daß ich nach dem Mutterschutz (der in ein paar Tagen aufhört) wirklich mit 0 Cent dastehe. Nun gut, außer Kindergeld, aber das muß ich erst noch beantragen - alles eine Frage der Zeit:wink: Aber man hat da anscheinend einiges geändert im letzten Jahr/in den letzten 2 Jahren. Ich kenne Leute, die noch 2001 2 Jahre lang den vollen Betrag bekommen haben bei wirklich sehr gutem Einkommen.

Aber vielen Dank für die schnelle Antwort!

Dir auch liebe Grüße,
Christiane

Hallo Christiane,

geh doch mal auf diese Seite: http://forum.global-help.de/rechner/erziehungsgeld/i…

Viele Grüße
Jana

Hiho,

das Posting kommt mir irgendwie bekannt vor, hab ich das in
den FAQs gesehen? (Ist ja nicht so, daß ich nicht vorher ein
wenig rumsuche:wink:)

Ja, hat Vanessa es mal in die FAQs aufgenommen? Kann sein, ich habe einen Basistext, den ich mal entworfen habe, als ich das gleiche Problem hatte wie Du. Ich hab einen Teil davon noch mal gepostet, weil nicht jeder auf das Archiv zugreifen kann. Und das mit den FAQs hatte ich gar nicht realisiert. :smile:

Dabei wird Dein und
Deines Lebensgefährtens Einkommen (egal ob verheiratet oder
nicht)

Tatsächlich auch egal ob zusammenlebend oder nicht??

Soweit ich weiß, ja. Wenn Du natürlich allein erziehend bist, könnte es anders sein - aber dann kriegst Du ja zusätzlich noch unterhalt. Da würde ich beim Amt nachfragen.

Ist das tatsächlich so? Soll das gerecht sein? Was hab ich mit
dem Einkommen des Kindesvaters zu tun? Klar, wenn man
zusammenlebt, geht jeder davon aus, daß man dann alles
zusammenwirft und davon lebt. Aber wenn ich mit Kind allein
lebe, ist dies doch nicht fair…

Ähm, das stimmt, aber Du hast ja nicht gefragt, was die fairste Handhabung wäre, sondern wie es tatsächlich gehandhabt wird. :wink:

Tja, und schlechtestenfalls gibt’s gar nix;-(

Stimmt. Ich hab ca. ein halbes Jahr lang was bekommen. Viel wars nicht.

Eine unersetzliche Infobroschüre zum Thema Erziehungsgeld
kannst Du kostenlos beim Ministerium bestellen:
http://www.bmfsfj.de/

Diese Broschüre hab ich tatsächlich schon:wink:

Spitze. Da stehts aber eigentlich wirklich sehr detailliert drin.

Na ja, vielleicht wollte ich einfach nicht wahrhaben, daß ich
nach dem Mutterschutz (der in ein paar Tagen aufhört) wirklich
mit 0 Cent dastehe. Nun gut, außer Kindergeld, aber das muß
ich erst noch beantragen - alles eine Frage der Zeit:wink: Aber
man hat da anscheinend einiges geändert im letzten Jahr/in den
letzten 2 Jahren. Ich kenne Leute, die noch 2001 2 Jahre lang
den vollen Betrag bekommen haben bei wirklich sehr gutem
Einkommen.

Hm. Im Zweifelsfall liegt da der Verdacht nahe, daß sie irgendwie irgendwo geschummelt haben. :wink: Ich hab vor drei Jahren auch schon fast nix bekommen.

Wenn Du alleine bist, wie steht’s mit Unterhalt? Den kann man beim Kindsvater auch einklagen… aber ok, das war nicht Deine Frage.

Aber vielen Dank für die schnelle Antwort!

Herzlich gern!
Liebe Grüße,
Nike

Hallo Christiane,

  1. Das Einkommen bezieht sich auf das Geburtsjahr

Ist das nicht wahnsinnig ungerecht?? Wird mein Kind Ende des
Jahres geboren, hab ich ein „gutes“ Einkommen und bekomme
garantiert nichts, denn ich hab ja bis Beginn des
Mutterschutzes gearbeitet. Wird es Anfang des Jahres geboren,
hab ich 0 Einkommen und bekomme das Geld…??

Ich glaube, das hast du falsch verstanden (oder ich habs falsch verstanden). Angerechnet wird das Gehalt des Elternteils, der weiterarbeitet. Also nicht dein Gehalt. So würde ich das verstehen.

Grüßli,

barbara

*die diesen Antrag auch schon wochenlang vor sich her scheibt, weil das so komplizürt ist.:smile:)

1 „Gefällt mir“

Hi Nike,

Soweit ich weiß, ja. Wenn Du natürlich allein erziehend
bist, könnte es anders sein - aber dann kriegst Du ja
zusätzlich noch unterhalt. Da würde ich beim Amt nachfragen.

Ich weiß nun nicht was die Definition von alleinerziehend ist, aber ich wohne mit dem Kind alleine. Der Vater kümmert sich um das Kind nach dem Lustprinzip. Wobei sich das Kümmern in Grenzen hält, heute kurz mit Kinderwagen rausgehen (so daß ich endlich mal Zeit für’s Putzen hätte) war ihm zu anstrengend.

Was den Unterhalt betrifft ist das so eine Sache. Seit der Geburt des Kindes hab ich den Vater gebeten mit mir die Unterlagen für Erziehungsgeld etc. auszufüllen, wo er sich bis heute vor drückt.

Meine Hoffnung war einfach, daß ich nun mit Erziehungsgeld und Kindergeld wenigstens meine Kaltmiete finanzieren könnte (auch das nur, wenn ich Budget beantrage) und mit dem Kindesunterhalt (sofern ich den jemals bekomme) vielleicht Mietnebenkosten.

Ähm, das stimmt, aber Du hast ja nicht gefragt, was die
fairste Handhabung wäre, sondern wie es tatsächlich gehandhabt
wird. :wink:

Richtig! Mußte einfach mal meinen Frust rauslassen:wink:

Diese Broschüre hab ich tatsächlich schon:wink:

Spitze. Da stehts aber eigentlich wirklich sehr detailliert
drin.

Ich geb’s zu, ich hab sie lediglich quergelesen - zur Zeit bin ich schon froh, wenn ich bis 18h abends gefrühstückt habe:wink:

Hm. Im Zweifelsfall liegt da der Verdacht nahe, daß sie
irgendwie irgendwo geschummelt haben. :wink: Ich hab vor drei
Jahren auch schon fast nix bekommen.

Gut, das mit dem Schummeln ist dann bestimmt richtig - sie sind Meister in so etwas.

Wenn Du alleine bist, wie steht’s mit Unterhalt? Den kann man
beim Kindsvater auch einklagen…

Wobei ich nie gedacht hätte, daß es so weit kommen muß. Ich hab’s halt generell nicht so mit dem Klagen. Es ginge ja lediglich um ca. 200 bis 250 Euro, da vom Gesamtbetrag wieder die Hälfte vom Kindergeld abgezogen wird (ist natürlich besser wie nix).

Herzliche Grüße,
Christiane

Jetzt bin ich endgültig frustriert…
Hallo Jana,

herzlichen Dank für den Link! Ich glaub, ich brauch gar nicht länger rumfragen, wenn ich dort alles ausfülle kommt überall 0 raus.

Wobei ich ja nach wie vor nicht glauben kann, daß nun mein Bruttoeinkommen von 2004 zu Rate gezogen werden soll. Anzumerken wäre noch, daß ich eher wenig verdiene und zudem noch in München lebe.

Viele Grüße,
Christiane

Hallo Barbara,

Ich glaube, das hast du falsch verstanden (oder ich habs
falsch verstanden). Angerechnet wird das Gehalt des
Elternteils, der weiterarbeitet. Also nicht dein Gehalt. So
würde ich das verstehen.

Wenn ich die beiden Postings oben lese und ich nun als alleinerziehend gelte (wie immer dies defininiert ist), dann geht es wohl tatsächlich nur um mein Gehalt. In dem Link von Jana wird nach dem Bruttoeinkommen von 2004 (in meinem Fall) gefragt.

Tja, da scheine ich schlechte Karten zu haben. Ich hoffe, Du hast da mehr Glück!

Wobei ich mich schon frage, ob all die anderen alleinerziehenden Mütter in München in einer ähnlichen Situation nun alle unter den Isarbrücken leben???

Liebe Grüße,
Christiane

Hallo Christiane,

ich würde auf jedenfall nochmal ins Amt selbst gehen. Mir kommt das auch nicht ok vor. Dann müssten ja alle Alleinerziehendne, die vor der Entbindung gearbeitet haben, kein Erziehungsgeld bekommen. Das glaub ich irgendwie nicht. Geh da nochmal nachfragen! Außerdem kannst du dich mal kundig machen, ob es nicht Landeserziehungsgeld in Bayern gibt. In einigen Bundesländern gibt es das ja.

grüßlis,

barbara

Hi Christiane,

eins zum Richtigstellen:

Wobei ich nie gedacht hätte, daß es so weit kommen muß. Ich
hab’s halt generell nicht so mit dem Klagen. Es ginge ja
lediglich um ca. 200 bis 250 Euro, da vom Gesamtbetrag wieder
die Hälfte vom Kindergeld abgezogen wird (ist natürlich besser
wie nix).

Du kannst auch Unterhalt für Dich beanspruchen, zumindestens die ersten Drei Jahre (bzw. in Deinem Fall, bis das Kind in die Krippe kommt). somit dürfte es, vorausgesetzt, der Selbstbehalt wird nicht unterschritten, doch ein wenig mehr werden.

Ist es wirklich so, dass Du in keiner (von mehreren möglichen) Krippen hier in München Dein Kind unterkriegst? Meine Schwester hat das vor 23 Jahren hingekriegt, den Sohn nach dem damals nur 1 Jahr dauernden Erziehungsurlaub unterzubringen, zwar nicht „um die Ecke“, aber mit dem Fahrrad gut und mit öffentlichen erträglich erreichbar.

Viele Grüße, Kairn

1 „Gefällt mir“

Pro Familia
Hi Christiane,

nach dem, was Du schreibst, bist Du schon alleinerziehend. :wink:

Was den Unterhalt betrifft ist das so eine Sache. Seit der
Geburt des Kindes hab ich den Vater gebeten mit mir die
Unterlagen für Erziehungsgeld etc. auszufüllen, wo er sich bis
heute vor drückt.

Tja - muß er aber. Wenn Du Dich ans Jugendamt wendest, werden im Zweifelsfall die sich darum kümmern, daß er mit den Unterlagen und dem Geld rausrückt. Im Notfall bezahlen sie das Geld und klagen es sich bei ihm zurück.

Wobei ich nie gedacht hätte, daß es so weit kommen muß. Ich
hab’s halt generell nicht so mit dem Klagen. Es ginge ja
lediglich um ca. 200 bis 250 Euro, da vom Gesamtbetrag wieder
die Hälfte vom Kindergeld abgezogen wird (ist natürlich besser
wie nix).

Von irgendwoher muß ja Geld für das Baby kommen. Ich würde mich in Deinem Fall dringend an das Jugendamt wenden, damit sie dem Kindsvater mal Druck machen. Pro Familia wäre auch eine gute Anlaufstelle, bestimmt haben die noch Tipps, ob Du Geldquellen auftun kannst.

Liebe Grüße & viel Glück,
Nike

1 „Gefällt mir“

Hallo Christiane,

herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs!
Dein Einkommen vor der Geburt des Kindes wird nur dann hinzugerechnet, wenn du es auch nach der Geburt während der Elternzeit noch erzielst, sonst nicht.
Das Einkommen des Vaters des Kindes wird bei Ehe und eheähnlicher Gemeinschaft hinzugerechnet. Ansonsten müsste er dir aber während der ersten 3 Lebensjahre des Kindes Unterhalt zahlen (auch für dich, nicht nur fürs Kind), wenn du nicht arbeiten gehen kannst wegen des Kindes. Dieser Unterhalt wird dann auch als dein Einkommen berücksichtigt. Ist aber meist in „unschädlicher“ Höhe, ein gewisses Einkommen darf man haben.
Ich rate dir dringend, dich nicht auf irgendwelche Internetrechner zu verlassen, sondern den Antrag wirklich auszufüllen und dabei ggf. professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Gern helfen auch Hebammen dabei (hätten meine gemacht, ging aber auch so).
Wegen des Urlaubs: Konntest du ihn nicht vor dem Mutterschutz nehmen, hast du jetzt Anspruch darauf, dass er dir ausgezahlt wird (und zwar ohne dass du das ruhende Arbeitsverhältnis wieder aufleben lässt, sondern als Bestandteil der letzten Lohnzahlung vor dem Mutterschutz!). Das freut zwar auch Fiskus und SV, ist für das Erziehungsgeld dann aber unschädlich.
Ob du für 2 Jahre 300 € beantragst (erst das 1. Jahr, kurz vor Ablauf des 1. dann das 2. Jahr) oder für 1 Jahr 450 € (Budget) hängt in erster Linie davon ab, ob du nach 1 Jahr wieder arbeiten gehen kannst und willst, ob du eine Betreuung für dein Kind dann hast um arbeiten zu gehen etc. Budget gibt es nur für 1 Jahr, das ist eben der Unterschied. Ob das Land Bayern anschließend Landeserziehungsgeld noch zahlt, weiß ich nicht. Das weiß aber des Versorgungsamt bzw. das Amt für Familie und Soziales. Die haben auch zum Rest noch mal genaue Auskünfte (anrufen reicht oft schon, Nummern sind beim Antrag dabei). Die beißen nicht und wissen es aber ganz genau.

Viele Grüße - Heike