Erziehungsgeld und andere Förderungen

Meine Freundin und ich planen unser erstes Kind. Mich interessiert an dieser Stelle, welche öffentlichen Förderungen es gibt. Erziehungsgeld ist mir zwar ein Begriff, aber wo beantrage ich das, wie hoch ist das und was ist bei der Antragsstellung zu beachten? Welche anderen Fördermöglichkeiten gibt es noch, die vielleicht nicht grundsätzlich der Allgemeinheit bekannt sind?

Ich erinnere mich z.B. an Schwangerschaftsgeld, Mutterschaftsgeld, Zuschüsse zur Aussteuer und andere Fördermöglichkeiten. Meine Freundin hat außer eigenem Unterhalt bisher kein Einkommen, ich verdiene jedoch recht gut. Muß mein Gehalt zur Antragstellung hinzugezogen werden oder lässt sich das auch raushalten?

Viele Fragen, ich freue mich über viele Antworten.

Danke für jede erdenkliche Hilfe

Hagen Mattik

Hi Mattik,

wenn ich mir Deinen Artikel so durchlese, frag ich mich, wovon Du normalerweise lebst. Speziell der Satz

Muß mein Gehalt zur Antragstellung hinzugezogen werden
oder lässt sich das auch raushalten?

läßt mich schauern.
Natürlich muß Dein Gehalt hinzugezogen werden, wenn Du der leibliche Vater des Kindes bist.
Dein Verhalten bzw. Deine Fragen lassen mich vermuten, daß Du gerne auf Kosten der anderen lebst.
Dinge, die Dir zustehen seien Dir gegönnt (Kindergeld z.B.), aber dann bitte alles redlich. Wenn Du Geld verdienst, hast Du welches und viele Unterstützungen, die Du aufgezählt hast sind für Menschen gedacht, die wenig oder kaum etwas haben.
Wenn Du und Deine Freundin dazugehören, gönn ich Dir diese Zuschüsse, solltest Du aber versuchen durch Umgehen von Bestimmungen mehr zu kriegen als Dir zusteht, halte ich solch Verhalten für schäbig bis kriminell.

Gandalf

P.S.
Wenn Du mich jetzt moralinsauer schimpfst, ist mir das egal, es ist meine Meinung und dazu steh ich.

Tja, so kann man sich falsch ausdrücken
Hi zurück.

Also um das gleich mal klar zu stellen, hier geht es weder darum, die Ämter zu hintergehen noch darum, Gelder zu erhalten, die einem nicht zustehen. Die Unterstellungen, die hier aus dem Antwortartikel herrühren, finde ich schon sehr frech. Gut, mag sein, daß ich mich verkehrt ausgedrückt habe. Aber nach meinem Rechtsemfinden steht Erziehungsgeld und Schwangerschaftsgeld etc. wohl nur der Mutter zu. Man möge mich berichtigen, wenn dem nicht so ist.

Mehr möchte ich dazu nicht sagen.

H. Mattik

Erziehungsgeld konnte ich seinerzeit (1995) beim Versorgungsamt - Erziehungsgeldkasse beantragen. Musst du mal nachfragen, wo das in deiner Nähe ist. Dort gibts dann ne Menge Formulare, Anträge und Infos. Kannst ja im Netz unter „Bundeserziehungsgeldgesetz - BErzGG“ nachschauen. Hab diesen Begriff grad auf einem der alten Formulare gefunden.

Mutterschaftsgeld: Krankenkasse antelefonieren.

Kindergeld: Familienkasse Arbeitsamt. Da gibts (oder gabs…) dann auch zu dem Thema ein Infoblatt „Merkblatt 20“ von der Bundesanstalt für Arbeit + Bundesministerium f. Familie

Wie gesagt, meine Infos sind schon 8 J. alt.

Und ansonsten mein Tipp: Kind erstmal empfangen (kann sich eh evtl. Jahre hinziehen und dann wären deine jetzt eingeholten Infos wieder hinfällig), dann die Schwangerschaft gut starten und daaaann in Ruhe wg. Geld erkundigen.

Viel Glück, Brigitte

Hallo Hagen,

Schwangerschaftsgeld (das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse) steht der Mutter zu und wird unabhängig vom Einkommen des Vaters gezahlt.

Erziehungsgeld soll die Familie an sich unterstützen und wird deshalb auch unter Berücksichtigung des gesamten Familieneinkommens gezahlt.

Gut, mag sein, daß ich mich verkehrt ausgedrückt habe.

stimmt, das hast du, ich habe es auch so empfunden.

Viele Grüße
Utemaus

Hallo,

Aber nach meinem Rechtsemfinden steht Erziehungsgeld und
Schwangerschaftsgeld etc. wohl nur der Mutter zu.

Wenn deine Freundin arbeiten geht und gesetzlich versichert ist, so erhält sie während der Zeit des Mutterschutzes Mutterschaftsgeld in Höhe ihres Nettogehaltes, das von Krankenkasse & Arbeitgeber gezahlt wird.
Gilt dies nicht, so kann sie 150 DM (also ca. 75 Euro?) Entbindungsgeld erhalten.
Ist das Kind geboren, so gibt es 154 Euro Kindergeld pro Kind.
Berufstätige können nach der Geburt bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen, Eltern können sich die Elternzeit auch teilen bzw. gemeinsam nehmen, in der Elternzeit darf bis 30h/Woche gearbeitet werden.
Für Bedürftige gibt es das Bundeserziehungsgeld: max. 2 Jahre lang 600 DM monatlich oder 1 Jahr lang 900 DM (Budgetregelung). Manche Bundesländer zahlen auch noch ein Landeserziehungsgeld.
Dieses Erziehungsgeld wird einkommensabhängig gezahlt. Lebst du mit deiner Freundin zusammen, so wird dein Einkommen als Grundlage mitberücksichtigt.
Eventuell kann man auch Wohngeld und Sozialhilfe beantragen, wenn das Einkommen nicht reicht (bei Wohngeld wird z.B. Erziehungsgeld nicht als Einkommen mitgerechnet).
Für ganz Bedürftige gibt es auch eine Mutter-Kind-Stiftung, die Einmalzahlungen zur Geburt (ca. 1000 DM, auch einkommensabhängig) spenden kann.
Vielleicht googlest du mal nach den erwähnten Begriffen …

Beatrix
http://www.belzig-online.de

Erziehungsgeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld…
… und derlei Tücken. :wink:

Hallo Hagen,

Meine Freundin und ich planen unser erstes Kind.

Zuerst mal: Wenn sie Deine Freundin, nicht aber Deine angetraute Ehefrau ist *g*, dann solltet Ihr noch während der Schwangerschaft zum Jugendamt gehen, wo Du dann „die Leibesfrucht anerkennen“ (heißt wirklich so!) kannst. Dort könnt Ihr (müßt es aber nicht) auch gemeinsames Sorgerecht beantragen. Wenn Du ersteres verabsäumst, wird das Kind nicht auf Deine Steuerkarte angerechnet, kann nicht über Dich versichert werden etc. pp.

Mich
interessiert an dieser Stelle, welche öffentlichen Förderungen
es gibt.

Im Groben war Brigitte auf einem aktuellen Stand.

Mutterschaftsgeld : kriegt jede Frau, die entweder fest angestellt ist oder eine demensprechende Zusatzversicherung hat.
Ansprechpartner: Krankenkasse.
Infolink: http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/mutters…

Kindergeld: Kriegt man für jedes Kind, unabhängig vom Gehalt. Für das erste bis dritte Kind sind das 154,- Euro. Monatlich und bis zum vollendeten 17. Lebensjahr, erst mal.
Ansprechpartner: Arbeitsamt.
Infolink: http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/kinderg…

Erziehungsgeld : Jetzt wirds kompliziert. Das bekommt der Elternteil, der zu Hause bleibt und in Elternzeit geht. Elternzeit heißt das, was früher Erziehungsurlaub war. Ob und wieviel Du und Deine Freundin bekommen, hängt vom Einkommen der Familie ab (und das ist auch in Ordnung so!). Dabei wird Dein Einkommen und das Deiner Partnerin (egal ob verheiratet oder nicht) zusammen gerechnet und bestimmte Lebensunterhaltungskosten wieder abgezogen, und anhand der Höchstgrenzen wird dann halbjährlich berechnet. Die Einkommensgrenze geht mit jedem halben Jahr höher. Bestenfalls gibt es zwei Jahre lang Geld.
Da das alles aber sehr kompliziert ist, mußt Du Dich da selbst weiter informieren.
Ansprechpartner: Versorgungsamt
Infolink: http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/erziehu…
Eine unersetzliche Infobroschüre zum Thema Erziehungsgeld kannst Du kostenlos beim Ministerium bestellen:
http://www.bmfsfj.de/

Was das betrifft:

Muß mein Gehalt zur Antragstellung hinzugezogen werden
oder lässt sich das auch raushalten?

Solang Ihr zusammen erzieht, läßt sich das auf keinen Fall raushalten. Zur moralischen Wertung hat Gandalf ja schon genügend gesagt.

Generell empfehle ich wärmstens den Link
http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/
Da steht nicht nur zu obigen Fragen, sondern auch zu Versichern, Steuern, Renten und all den anderen Wirrnissen für junge Eltern viel Wissenswertes.

Hoffe, ich konnte helfen.

Liebe Grüße,
Nike