Erziehungsgeld und Werbekostenpauschale

Hallo,

im Oktober werden wir zum ersten Mal Eltern. Gestern war ich auf dem Versorgungsamt in Lübeck und habe mir das Erziehungsgeld berechnen lassen. Der Herr zog eine Werbekostenpauschale in Höhe von 1044,00 Euro ab. Im Antrag steht aber, daß ab diesem Jahr nur noch 920,00 Euro Werbekosten berechnet werden können. Nun bin ich etwas verwirrt. Hat der gute Mann vom Versorgungsamt etwa ein altes Programm?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Grüße

Kerstin

Hallo Kerstin,

erst einaml noch herzlichen Glückwunsch nachträglich zur Gebut.

Der gute Mann auf dem Amt hat alles richtig gemacht und auch der Antrag stimmt.

Hier ein Auszug aus den neuen Regeln zum Erziehungsgeld ab 01.01.2004:

Das Erziehungsgeld ist für das 1. Lebensjahr und für das 2. Lebensjahr getrennt zu beantragen. Maßgebend ist jeweils das aktuelle Einkommen im Kalenderjahr der Geburt bzw. im nachfolgenden Kalenderjahr. Für Geburten ab 01.01.2004 ist für das erste Lebensjahr das Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes, für das Erziehungsgeld im zweiten Lebensjahr ist bereits für Geburten ab dem 01.05.2003 nunmehr das Kalenderjahr der Geburt des Kindes maßgebend.

Zu Grunde gelegt wird die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechtes abzüglich der nachgewiesenen Werbungskosten oder der Werbungskostenpauschale i. H. v. derzeit 1.044 € (ab 01.01.2004: 920 €)

Gruß
Michael