Erziehungsgeld versteuern

Mal angenommen…

Erziehungsgeld der Frau sind ca. 11000€ für das Jahr 2009.
Ehemann bezieht Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit in einer Höhe von ca. 45000€.

Ist es dann richtig das das Erziehungsgeld nachversteuert wird?

Wenn ich das nachrechne(lasse) wird mir übel…!

Mal angenommen…

Erziehungsgeld der Frau sind ca. 11000€ für das Jahr 2009.
Ehemann bezieht Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit in
einer Höhe von ca. 45000€.

Ist es dann richtig das das Erziehungsgeld nachversteuert
wird?

NEIN, es wird nicht versteuert, sondern es unterliegt dem Progressionsvorbehalt - erhöht also den Steuersatz für das gemeinsame Einkommen!

Wenn ich das nachrechne(lasse) wird mir übel…!

Rechnen Sie richtig und die Übelkeit lässt etwas nach. Aber wenn der Ehemann Steuerklasse 3 hatte, wird eine Nachzahlung rauskommen!

Lia

So sieht das aus… Steuerklasse 3 und trotz ein paar km Fahrkosten zur Arbeit sind das ~650€ Nachzahlung…

Hallo,

ich wiederhole es bei jeder Gelegenheit:

Das Elterngeld ist im Vergleich zum früheren Erziehungsgeld eine Mogelpackung, mit der Wählerstimmen gefangen wurden.

Gruß
Lawrence

Hallo!

Findest Du eine Mogelpackung? Der Ursprungsposter hat 11.000 € auf die Hand bekommen und muss davon jetzt 650 € abdrücken. Viell. ein bischen mehr, wenn man die Werbungskosten dazurechnet, sagen wir halt mal 1000 €. Also hat er Netto 10.000€.

Ich kenne das Einkommen der beiden nicht genau, aber da die Ehefrau schon knapp 19.000 € brutto gehabt hat, hätte er wohl nach der Altregelung kein Erziehungsgeld bekommen.

Was ist besser? 11.000 € bekommen und 1000€ davon abgeben oder nichts bekommen.

Ich würde das erste wählen.

Ich bestreite aber nicht, dass sich die Neuregelung für bestimmte Eltern negativ ausgewirkt hat. Das gab es sicher auch.

gruß

derschwede77