Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Erziehungsgeld.
Wenn sich eine Frau unmittelbar nach der Geburt von ihrem Partner (leiblicher Vater des Kindes) trennt und mit einem neuen Partner zusammenzieht, welches Einkommen ist maßgeblich für die Berechnung des Erziehungsgeldes?
Überall steht etwas von beiden Einkommen bei Lebenspartnerschaften. Aber damit ist doch nur die Lebenspartnerschaft mit dem leiblichen Vater gemeint? oder? Oder wird in diesem Fall etwa auch das Einkommen des neuen Lebenspartners mit berücksichtigt (obwohl dieser das Kind steuerliche nicht geltend machen kann)?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Gruß
DonPepe