weiß jemand wie hoch ungefähr die Grenze des Einkommens ist bis zu der man den vollen Satz Erziehungsgeld bekommt?
Ich bin in einer saublöden Situation, da ich nicht genügend verdiene, um Erziehungsgeld zu bekommen. Auf gut deutsch verdiene ich gar nichts, sondern muß irgendwie mit Kindergeld und dem Unterhalt des Vaters über die Runden kommen. Jetzt hab ich quasi gelogen und behauptet, daß meine Mutter mich unterstützen würde und auch der Vater noch zusätzlich zahlen würde. Nun will man dieses schriftlich von beiden Personen.
Habe aber nun keine Ahnung was ich denn da angeben soll. Einerseits muß es genug sein, um Erziehungsgeld zu bekommen (man höre und staune, da gibt es auch eine Grenze nach unten!!), andererseits darf es nicht zu viel sein, sonst bekomme ich nicht die ganzen 300 Euro auf die ich dringendst angewiesen bin.
Und bevor die Frage kommt, nein, ich habe kein schlechtes Gewissen, weil ich die Unwahrheit sage. Finde es in keinster Weise berechtigt, daß es da eine UNTERE Grenze gibt (vermutlich möchte der Staat, daß Mütter in Zukunft mit ihren Kindern auf der Straße leben). Und schließlich hab ich noch nie irgendeine Unterstützung staatlicherseits bekommen, nichtmal einen Pfennig Bafög, was ich früher auch dringend gebraucht hätte.
kann es sein, dass du ein neues Gesetz verschlafen hast - aber das kann
doch eigentlich nicht sein, denn du hast ja anscheinend den Antrag
schon gestellt. Es heisst jetzt jedenfalls nicht mehr Erziehungsgeld,
sondern Elterngeld und alle Infos dazu findest du hier:
wie auch bei deinem Link noch mal zu lesen ist, gibt es Elterngeld für alle, deren Kinder nach den 31.12.2007 bzw. **ab> dem 01.01.2007 geboren wurden.
Das Elterngeld nützt der Fragerin also nichts, da ihr Kind schon auf der Welt zu sein scheint.
Eine Beratung bei Pro Familia würde aber sicher etwas bringen.
Btw: Mir ist keine Untergrenze des Einkommens bekannt, nur eine Obergrenze.
Hier mal ein Link zum Erziehungsgeld, das es nach wie vor für alle Kinder, die bis einschl. 31.12.2006 geboren werden, gibt. http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publik…
Ich hoffe, es nützt was. Zumindest sind auch alle Einkommensgrenzen mit aufgeführt.
So wie ich das lese, scheint der Fragerin auch ergänzendes ALG 2 zuzustehen (für Mütter bzw. Väter in Elternzeit auch ohne Bereitschaftspflicht zur Arbeit).
Unterhalt anzugeben, den man nicht bezieht, scheint mir aber eher nicht so günstig zu sein.
ich wußte nicht, daß man den Antrag auf Elterngeld schon in der Schwangerschaft stellen kann:wink: Besagtes Geld gibt’s ja für alle Kinder die ab dem 1.01.2007 geboren werden.
Übrigens wäre ich seeeehr glücklich, wenn ich Elterngeld bekäme, aber dafür ist meine Kleine gute 13 Monate zu früh geboren.
Ich reg mich ja nur auf bezgl. dieses Erziehungsgeldes, da ich es unverschämt finde, daß es eine untere Grenze gibt. So quasi, wo nix ist, da brauch man auch nichts mehr unterstützen, da ist’s eh schon egal.
mit den Grenzen kenne ich mich leider nicht aus. Auch, wenn das nicht gefragt war, möchte ich trotzdem eine Sache zu bedenken geben:
Wenn Behörden (oder sonstwem) gegenüber falsche Angaben gemacht werden, um einen finanziellen Vorteil zu erlangen, fällt das unter den Begriff „Betrug“. Wenn das hochkommt, werden meines Wissens gerne Strafen über 90 Tagessätze verteilt; und das bedeutet Vorstrafe.
Ich bin kein Rechtsanwalt, deswegen alle Angaben ohne Gewähr. Genaueres dazu kann man sicher im Rechtsbrett erfahren, falls es Dich interessiert.
noch eine Frage hinterher:
Wo steht denn das mit der untere Einkommensgrenze?
Leider steht das nirgends. Mündlich hab ich’s von 3 Stellen:
1- Jugendamt 2- die zuständige „Erziehungsgeldbehörde“ und 3- anderes Thema, aber gleiches Problem: „Wohngeldbehörde“
Erziehungsgeld und auch Wohngeld dienen zur UNTERSTÜTZUNG des Lebensunterhaltes und nicht zur Finanzierung eines solchen.
Richtig witzig;-(( wird’s dann, wenn ich tatsächlich nun beides nicht bekomme, da dann tatsächlich die Personen, die ich nun fälschlicherweise angeben wollte, mich de facto unterstützen müssen, damit ich nicht mitsamt Kind unter der Brücke schlafe. Ob sie’s tun ist ne andere Frage.
Hast schon recht mit dem Betrug, aber ich plädiere mal auf „mildernde Umstände“…
Habe jetzt mal ein Beiblatt zum Erziehungsgeld (Titel: Erläuterungen zur Einkommensberechnung) hervorgekramt, also Folgendes grob zu den Einkommensgrenzen:
Anspruch auf Budget besteht, wenn das Einkommen nach § 6 Abs. 1 BErzGG bei Ehegatten, die nicht dauernd getrennt leben, 22.068 € u. bei anderen Berechtigten 19.086 nicht übersteigt.
Ein Anspruch auf den Regelbetrag besteht, wenn das Einkommen nach § 6 Abs. 1 BErzGG bei Ehegatten, die nicht dauernd getrennt leben, 30.000 € und bei anderen Berechtigten 23.000 € nicht übersteigt.
Also, über zu viel musst Du Dir keine Gedanken machen.
Ich hab’ mal gehört, dass es Unterschiede beim Erziehungsgeld in den verschiedenen Bundesländern geben soll. Hier in Bayern ist mir von einer Untergrenze nichts bekannt. Schau’ einfach mal auf die Homepage Deiner Stadt/Gemeinde, da kannst Du ggf. sicher Beiblätter oder sonstige Informationen erhalten. Ansonsten kann ich Dir auch nur raten zur ARGE zu gehen, in Deiner Situation hast Du Anspruch auf beide Gelder. Von falschen Angaben rate ich ab, Du betrügst damit nicht irgendwen, sondern den Staat, da kann’s Dir passieren, dass Du alles zurückzahlen darfst!