Hallo!
Im kommenden April endet der Bezug meines Erziehungsgeld, bislang war meine Planung so, dass ich dann für 15 Std./Woche an meinen Arbeitsplatz zurückkehre (sonst 20 Std.) und solange reduziert arbeite, bis mein Sohn dann drei ist und ich wieder meinen ursprünglichen Vertrag erfülle. Nun habe ich heute die Info bekommen, dass es meinen Arbeitsplatz wahrscheinlich nicht mehr gibt, da die Frima wohl demnächst schließt. Kann ich mich dann arbeitslos melden, obwohl ich drei Jahre Elternzeit beantragt habe? Ich würde ja gern wieder arbeiten, aber es sieht so bescheiden mit Stellen aus, dass ich befürchte nichts zu bekommen.
Wonach berechntet sich dann mein Arbeitslosengeld, nach meinem letzten Gehalt?
Wäre schön, wenn jemand mir dazu Auskunft geben kann.
Danke
Frauke
Hallo Frauke,
da du noch in einem Arbeitsverhältnis stehst (also nicht gekündigt bist), kannst du dich nicht arbeitslos melden. Du müsstest dich erst in deiner Firma melden und mitteilen, wann du wieder arbeiten willst. Solange die Firma besteht, hast du bis zum 3. Lebensjahr deines Kindes Kündigungsschutz. Wie das läuft, wenn die Firma schließt, weiss ich leider nicht.
Gruß, Kathrin
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hallo,
wo wohnst du denn??? in vielen bundesländern kannst du im dritten jahr !„landes-erziehungsgeld“! beantragen. über mamis-in-not.de kannst du mehr erfahren. in bayern und ba-wü ist das so. hessen nicht. informier dich, dann hast du noch ein weiteres jahr luft. arbeitslos kannst du dich ja trotzdem melden (nach kündigung) für max. 30 std. die woche. nach welchen gehalt / einkommen das geht, weiss ich allerdings auch nciht.
grüße dani
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