Hallo!
Im kommenden April endet der Bezug meines Erziehungsgeld, bislang war meine Planung so, dass ich dann für 15 Std./Woche an meinen Arbeitsplatz zurückkehre (sonst 20 Std.) und solange reduziert arbeite, bis mein Sohn dann drei ist und ich wieder meinen ursprünglichen Vertrag erfülle. Nun habe ich heute die Info bekommen, dass es meinen Arbeitsplatz dann wahrscheinlich nicht mehr gibt, da die Frima wohl demnächst schließt. Kann ich mich dann (im April) arbeitslos melden, obwohl ich drei Jahre Elternzeit beantragt habe? Ich würde ja gern wieder arbeiten, aber es sieht so bescheiden mit Stellen aus, dass ich befürchte nichts zu bekommen.
Wonach berechntet sich dann mein Arbeitslosengeld, nach meinem letzten Gehalt?
Wäre schön, wenn jemand mir dazu Auskunft geben kann.
Danke
Frauke
Hi, du kannst dich ganz normal arbeitslos melden. Ich glaub - bin mir aber nicht sicher - dass sich das Geld auf dein letztes Durchschnittsgehalt vor dem Erz.-urlaub bezieht. Ruf doch einfach mal unverbindlich beim AA an. Da gibts in der Regel so eine Art Hotline, wo du dich erkundigen kannst.
Gruss, brigitte