Ich werde Dir per e-mail etwas schicken. Hier nur ein paar Auszüge daraus (aus der Broschüre: „Mutterschutzgesetz - Leitfaden zum Mutterschutz“ des Bundesministeriums für Frauen und Jugend (1993).
Jeder Arbeitgeber muß eine werdende oder stillende Mutter so beschäftigen und ihren Arbeitsplatz einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte so einrichten, daß sie vor Gefahren für Leben und Gesundheit ausreichend geschützt ist. Sind nach ärztlichem Zeugnis Leben und Gesundheit von Mutter und Kind bei Fortsetzung der Beschäftigung während der Schwangerschaft gefährdet, muß die Mutter ganz von der Arbeit freigestellt werden.
Wenn eine werdende Mutter bei ihrer Tätigkeit ständig stehen oder gehen muß, hat der Arbeitgeber für eine Sitzgelegenheit zum kurzen Ausruhen zu sorgen.
Verbotene Arbeiten
Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Tätigkeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, Staub, Gasen, oder Dämpfen, Hitze, Kälte oder Nässe, Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind.
Nach Ablauf des fünften Monats ist verboten:
· jede Arbeit, die über mehr als vier Stunden täglich ständiges Stehen verlangt, auch wenn man sich zwischendurch für kurze Zeit setzen kann.
Setzt eine Frau wegen eines Beschäftigungsverbots ganz oder teilweise mit der Arbeit aus, oder muß sie die Tätigkeit bzw. die Lohngruppenart wechseln, braucht sie trotzdem keine finanziellen Nachteile zu befürchten. Sie erhält den ihr entstehenden Verdienstausfall vom Arbeitgeber ersetzt.
Der Arbeitgeber kann die werdende Mutter auf einen anderen zumutbaren Arbeitsplatz umsetzen.
Die Einhaltung der Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes wird von den Gewerbeaufsichtsämtern überwacht. In einigen Ländern sind andere staatliche Stellen zuständig (Auskunft durch das Landesministerium für Arbeit und Soziales)
Die Nichtbeachtung der Vorschriften wird je nach dem Schweregrad der Ordnungswidrigkeit mit Gefängnis oder einer Geldbuße bestraft.
Ich würde Euch dringend raten, Euch beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zu informieren, welche Vorschriften konkret bei Deiner Frau zutreffen.
Viele Grüsse,
Delia
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