Erziehungsgeld

Schon mal herzlichen Dank
…also wenn ich Delia richtig verstehe dann bekommt meine Frau Erziehungsgeld so oder so. Doch worum es uns eigentlich geht ist, daß meine Frau nicht während der Schwangerschaft arbeiten soll. Und da fragen wir uns ob wir in dem zeitraum von irgendjemanden Geld bekommen.Der Schef wird sie nicht kündigen weil er ein Moralapostel ist, deshalb muß sie selbst kündigen. Wie sieht es dann aus mit dem Arbeitslosengeld, das bekommt man ja nicht wenn man selbst kündigt!

Gruß

wenn man einen guten Arzt findet - einfach krankschreiben lassen…

Wie sieht es dann aus mit dem
Arbeitslosengeld, das bekommt man ja nicht
wenn man selbst kündigt!

Man bekommt beim Arbeitsamt eine Sperrzeit (12 Wochen wahrscheinlich), danach bekommt man Arbeitslosengeld. Gegen die Sperrzeit kann man natürlich Widerspruch einlegen. Wenn man besonders schwerwiegende Gründe für die Kündigung hatte, kann u.U. von einer Sperrzeit abgesehen werden.
Warum soll Deine Frau denn nicht arbeiten? Wenn sie eine Arbeit ausübt, bei der sie z.B. schwer heben muss oder mit gesundheitsgefährdenden Stoffen in Kontakt kommt, darf sie das während der Schwangerschaft sowieso nicht. Dann muss der Chef sie anderweitig einsetzen. Wenn das nicht möglich ist, kann sie meines Wissens (ohne Gewähr!) zu Hause bleiben und bekommt trotzdem Gehalt. Man kann sich auch bei der zuständigen Gewerkschaft erkundigen.

Gruss,
Delia

Also, ich würde empfehlen mal mit
Deiner Krankenkasse Kontakt aufzunehmen.
Arbeiten während der Schutzfrist
geht nur wenn die Frau das will.
Kündigen bei einer Schwangerschaft
wäre auch ein grosser Fehler.

Also, ich würde empfehlen mal mit
Deiner Krankenkasse Kontakt aufzunehmen.
Arbeiten während der Schutzfrist
geht nur wenn die Frau das will.

Ja, aber die Schutzfrist ist 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, und nicht während der ganzen Schwangerschaft.

Kündigen bei einer Schwangerschaft
wäre auch ein grosser Fehler.

Das sehe ich auch so. Während der Schwangerschaft besteht Kündigungsschutz, auch wenn man öfter mal krank ist…

Delia

Vielen Dank Leute
ihr habt uns eigentlich schon sehr geholfen.
Delia, meine Frau will nicht Arbeiten weil sie gefährliche Stoffe einartmen muß ( ist Friseurin vom Beruf)und du sagtest daß man sowieso nicht arbeiten dürfte aber trotzdem Gehalt bekommen würde!?

Ich werde Dir per e-mail etwas schicken. Hier nur ein paar Auszüge daraus (aus der Broschüre: „Mutterschutzgesetz - Leitfaden zum Mutterschutz“ des Bundesministeriums für Frauen und Jugend (1993).

Jeder Arbeitgeber muß eine werdende oder stillende Mutter so beschäftigen und ihren Arbeitsplatz einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte so einrichten, daß sie vor Gefahren für Leben und Gesundheit ausreichend geschützt ist. Sind nach ärztlichem Zeugnis Leben und Gesundheit von Mutter und Kind bei Fortsetzung der Beschäftigung während der Schwangerschaft gefährdet, muß die Mutter ganz von der Arbeit freigestellt werden.

Wenn eine werdende Mutter bei ihrer Tätigkeit ständig stehen oder gehen muß, hat der Arbeitgeber für eine Sitzgelegenheit zum kurzen Ausruhen zu sorgen.

Verbotene Arbeiten
Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Tätigkeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, Staub, Gasen, oder Dämpfen, Hitze, Kälte oder Nässe, Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind.

Nach Ablauf des fünften Monats ist verboten:

· jede Arbeit, die über mehr als vier Stunden täglich ständiges Stehen verlangt, auch wenn man sich zwischendurch für kurze Zeit setzen kann.

Setzt eine Frau wegen eines Beschäftigungsverbots ganz oder teilweise mit der Arbeit aus, oder muß sie die Tätigkeit bzw. die Lohngruppenart wechseln, braucht sie trotzdem keine finanziellen Nachteile zu befürchten. Sie erhält den ihr entstehenden Verdienstausfall vom Arbeitgeber ersetzt.

Der Arbeitgeber kann die werdende Mutter auf einen anderen zumutbaren Arbeitsplatz umsetzen.

Die Einhaltung der Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes wird von den Gewerbeaufsichtsämtern überwacht. In einigen Ländern sind andere staatliche Stellen zuständig (Auskunft durch das Landesministerium für Arbeit und Soziales)

Die Nichtbeachtung der Vorschriften wird je nach dem Schweregrad der Ordnungswidrigkeit mit Gefängnis oder einer Geldbuße bestraft.

Ich würde Euch dringend raten, Euch beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zu informieren, welche Vorschriften konkret bei Deiner Frau zutreffen.

Viele Grüsse,
Delia

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