Erziehungsgeldanspruch trotz Mehrarbeit?

Moin, liebe Wer-weiß-was-Gemeinde,

hoffe mir kann hier jemand Weiterhelfen, da auch stures Nachfragen bei meiner Erziehungsgeldstelle bisher nicht geholfen hat…
Sachverhalt: Meine Tochter wurde Ende Januar geboren. Zu diesem Zeitpunkt war ich arbeitslos, da während meiner Schwangerschaft mein befristeter Vollzeit-Arbeitsvertrag auslief. Bis Ende März habe ich dann von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld erhalten, für diesen Zeitraum habe ich keinen Anspruch auf Erzg. so weit - so klar. Anfang April habe ich mich dann wieder für 14 Tage arbeitslos gemeldet und ALU nach Berechnung meiner ehem. Vollzeitstelle erhalten. Ab Ende April habe ich dann wieder aushilfsweise für meinen Ex- Arbeitgeber „gejobbt“. Hierbei kamen bis August des Jahres die unterschiedlichen Arbeitszeiten zusstande. Mal ne Woche gar nicht, mal 20 Std. die Woche - aber leider auch für ca. 4 Wochen mehr als 30 Wochenstunden, da „Not am Mann“ war…
Seit Sept. bin ich wieder arbeitslos, diesmal aber auf Basis von 30 Wochenstunden…
Da ich bis HEUTE keinen Bescheid von der Erziehungsgeldst. habe, frage ich mich nun doch langsam, ob ich noch mit einer Nachzahlung zu rechnen habe oder nicht. Frage also: Verwirke ich, wenn ich für 4 Wochen mehr als 30 Std. gearbeitet habe bzw. ALU erhalten habe meinen Erziehungsurlaubsanspruch komplett, oder nur für die fraglichen Zeiträume???
Wär klasse, wenn hier jemand Ahnung hat!
Danke sagt Ironlady

Hallo.

Frage also: Verwirke
ich, wenn ich für 4 Wochen mehr als 30 Std. gearbeitet habe
bzw. ALU erhalten habe meinen Erziehungsurlaubsanspruch
komplett, oder nur für die fraglichen Zeiträume???

BErzGG § 4 Beginn und Ende des Anspruchs
(…)
(3) Vor Erreichen der Altersgrenze (Absatz 1) endet der Anspruch mit dem Ablauf des Lebensmonats, in dem eine der Anspruchsvoraussetzungen entfallen ist. (…)

Das ist bei Dir ja der Fall gewesen.

Gruß,
LeoLo