Erziehungshilfe EV u. Jugendamt,Freund od. Feind?

Hallo,

ich habe eine unglaubliche Gesschichte zu erzählen. Mein Verlobter ist am 23.06. letzten Jahres, im Alter von 32 Jahren, verstorben. Nun bin ich alleine mit 3 Jungs, im Alter von 3,5 und 9 Jahren.
Mein Großer ist hochbegabt und hat eine motorische Fehlentwicklung. Er ist nicht der leibliche Sohn meines Verlobten, was mein Sohn auch ca. 3 Monate vor dem Tod meines Verlobten erfahren hatte. Sein leiblicher Vater ist aus psychischen Gründen nicht in der Lage Kontakt mit ihm zu halten. Mit diesem Hintergrund bin in zum Kinder- und Jugenpsychologen gegangen, mit dem Wunsch auf psychologische Betreuung, welche wir bisher nur in Form von Tests und für mich in zwei Sitzungen in Erziehungsberatung (wo mir gesagt wurde, wie toll ich das doch alles machen würde) stattfand. Auf den Wunsch von meinem Großen, habe ich den Psychologen um Einzelsitzungen gebeten, die bis jetzt einmal stattfand. Daraufhin habe ich mich auch noch bei der Erziehungshilfe EV beworben, wo wir bereits seit April auf der Warteliste stehen.
Am Freitag woltte mein Großer nun aufgrund, daß er seinen Willen nicht bekam vom Balkon springen wollte, wobei sein kleiner Bruder daneben stand.
Bevor ich nun überall anfage richtig Druck auszuüben wollte ich gerne in Erfahrung bringen, ob die Erziehungshilfe EV mit den Behörden zusammen arbeitet, mein Wunsch ist es nicht, daß das Jugendamt eingeschaltet wird, denn ich glaube, damit würde alles nur noch schlimmer werden, oder was meint Ihr dazu? Ich sage Danke an alle, die mir weiterhelfen können und an unserem Schicksal teilnehmen.

Hallo,
Danke erst einmal für die Antwort auf meine Sorgen,nun kann ich Dir vielleicht helfen,da ich direkt an der Quelle sitze.
Die Erziehungshilfe arbeitet nicht zwangsläufig mit den Ämtern zusammen, es sei denn, es liegt akute Kindswohlgefährdung vor.Ohne Deine Zustimmung dürfen die Deine Daten nicht weitergeben. Wenn die wirklich mit dem Jugendamt zusammenarbeiten, dann nur in Form von Erziehungshilfe ( sozialpädagogischer Dienst etc.), aber auch nur mit Zustimmung der Eltern. Frage aber Deine Sachbearbeiterin lieber danach.
Von Mutter zu Mutter: Auch wenn das Jugendamt manchmal sehr hilfreich sein kann- ich würde sie nicht gerade einladen. Haben die nämlich einmal eine Akte für Dich angelegt, wirst Du sie nicht mehr los. Und wenn sie Dich nicht mögen, oder Du anderer Meinung als sie bist,hast Du ganz schlechte Karten !!
Ich spreche aus Erfahrung ! Um Deine Frage knapp zu beantworten: Eher Feind als Freund.