Erziehungsrente und Einkommensteuer

Ich bin auf der Suche nach dem Paragraphen der besagt, dass Erziehungsrente bei der Einkommensteuer nicht angegeben werden muss, sofern diese weniger als 18 Monaten gezahlt wurde. Ein Finanzbeamter aus dem Bekanntenkreis gab mir damals den Hinweis. Leider steht mir dieser Mensch mit seinem Wissen nicht mehr zur Verfügung. Kann mir hier jemand helfen, damit ich den Einspruch begründen kann?
Vorab schon mal ein herzliches Dankeschön!

Hallo
auf diesem link
http://www.bafoeg-aktuell.de/forum/ehegattenunterhal…
findest Du weitere Informationen, hoffe sie helfen Dir weiter.

Der LSThilfeverein kann Dich auch sehr gut beraten.

Noch ein Aufruf an alle die Erziehungsrente bekommen

Wir alle sind durch die toten Väter/Mütter steuerlich schlechter dran,

d.h. mit einem toten Elternteil seid ihr steuerlich schlechter dran wie mit einem nicht zahlenden Expartner.Bei mir macht das über 1000 Euro im Jahr aus, die ich nicht erhalte!
Mein LSThilfeverein hat schon geklagt, aber verloren.
Ich müsste nun klagen, damit ich und alle anderen davon profitieren,nur woher soll ich das Geld nehmen.
Suche deshalb Betroffene, die mitmachen, die Klage zu finanzieren.
Gruß Gaby