Erziehungsurlaub

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an, ich werde in einigen Monaten Vater.
Nehmen wir weiterhin an, ich würde als Mann zumindest teilweise den Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen. Nehmen wir weiterhin an, ich wäre in einem Kleinbetrieb (3 Angestellte) beschäftigt.

Reicht auch in diesem Fall die schriftliche Erklärung gegenüber derm Arbeitgeber - natürlich mit 6-Wochen-Frist vor der Geburt - aus, um unbehelligt den Erziehungsurlaub antreten zu können?

Oder genießt mein Arbeitgeber - eingedenk der Betriebsgröße - irgendwelche relevaten Privilegien, die ich in Erwägung ziehen sollte?

Ich danke im voraus für kompetente Antworten,
beste Grüße

Dirk

Hallo

nehmen wir mal an, ich werde in einigen Monaten Vater.
Nehmen wir weiterhin an, ich würde als Mann zumindest
teilweise den Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen. Nehmen wir
weiterhin an, ich wäre in einem Kleinbetrieb (3 Angestellte)
beschäftigt.

Reicht auch in diesem Fall die schriftliche Erklärung
gegenüber derm Arbeitgeber - natürlich mit 6-Wochen-Frist vor
der Geburt - aus, um unbehelligt den Erziehungsurlaub antreten
zu können?

Oder genießt mein Arbeitgeber - eingedenk der Betriebsgröße -
irgendwelche relevaten Privilegien, die ich in Erwägung ziehen
sollte?

Wenn wir all das „annehmen“, dann hat die Betriebsgröße nichts mit Deinem Recht auf Erziehungsurlaub zu tun. Lediglich eine Teilzeitbeschäftigung für diesen Zeitraum kannst Du nicht einseitig durchsetzen. Unbehelligt antreten kannst Du ihn also.

Der vielleicht entscheidende Unterschied zu größeren Betrieben ist, daß Du keinen Kündigungsschutz genießt, wenn Du aus der Elternzeit zurückkehrst. Ob Dein AG dir das Ganze also dann in Form einer fristgerechten Kündigung am Tag 1 nach der Elternzeit „zurückzahlt“, …? Keine Ahnung. Du kennst ihn besser.

Gruß,
LeoLo