Erziehungsurlaub-Erziehungsgeld

Hallo
meine Frau erwartet mitte september ihr erstes kind und ist derzeit voll berufstätig.nach der Geburt möchte sie 1 jahr zuhaus bleiben und danach für 15 std. wieder arbeiten im selben betrieb.
meine fragen dazu
1.muß sie dem Arbeitgeber bereits jetzt informieren über die teilzeit arbeit in einem Jahr,muß er das genehmigen und oder können wir uns noch zeit lassen und kurzfristiger über arbeitsantriit entscheiden.
2.wir möchten das sogenannte Budget beim Versorgunsamt als erziehungsgeld
beantragen,da das ja nur ein jahr gezahlt wird,zählt da auch nur der verdienst in dem einen Jahr als berechnungsgrundlage?oder würde im nachhinein die teilzeit tätigkeit im 2 jahr mit berechnet?

Danke für die bestimmt für mich wervollen antworten

mfg
Klaus

Hallo,
Schau mal hier rein: http://www.arbeitsrecht.de/abisz/faq/erziehungsurlau…

Hier steht auch einiges:
http://www.ratgeberrecht.de/fragen/rfindex10035.html
Gruss lookimalrein

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