Hallo und guten Tag, mein Mann arbeitet und wohnt in der Schweiz, ich hingegen in Deutschland. Wie sieht es mit den Sozialleistungen (Kindergeld, Erziehungsgeld, Rentenpunkten,Krankenversicherung) aus, wenn ich meine 3jährige Elternzeit nicht in Deutschland, sondern in der Schweiz verbringen würde. Meinen Arbeitsvertrag würde ich noch nicht kündigen und das Kind sollte in der Schweiz entbunden werden. WER WEISS WAS? Vielen lieben Dank für Deine HILFE und liebe Grüße Sonnenschein
ui das ist für mich eine schwere Frage. Prinzipiell denke ich, dass wenn du in Deutschland normal in den Mutterschutz gehst und den Wohnsitz in Deutschland irgendwie angemeldet bleibt könntest du normal alle Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Würdest Du Dich ummelden und in Deutschland nicht mehr gemeldet sein, würde der Mutterschutz mit allen Sozialleistungen wegfallen. In der Schweiz würde Dein Mann Kindergeld bekommen aber ansonsten hättest du keinerlei Ansprüche. Das heisst du hättest keine Rente und müsstes dich privat Krankenversichern. Genauere Infos können dir aber die Leute bei der Grenzgängerberatung geben.
Hoffe ich konnte ein wenig helfen.
Hallo Sonnenschein,
bezüglich Ihrer Fragen wenden Sie sich doch an das Migrationsamt. Dort erfahren Sie genaue Angaben oder können Sie weiter verweisen.
Kindergeld bzw. Kinderzulage wird dort ausgezahlt wo das Kind und die Person bei der es lebt (!) den Hauptwohnsitz hat. Hier in der Schweiz ist Kindergeld und Erziehungsgeld zusammengefasst in die Kinderzulage. Sonstige Sozialleistungen gibt es nicht, denn Du hast ja hier in der Schweiz noch nichts eingezahlt. Das gibt es in der Regel erst nach zwei Jahren. Wenn Du Deinen deutschen Hauptwohnsitz behältst, kannst Du Dich weiterhin in Deutschland freiwillig krankenversichern. Die Krankenversicherung übernimmt das meiste hier in der Schweiz. Bei einer bevorstehenden Geburt würde ich aber mal mit dem Sachbearbeiter bei der Krankenkasse reden und mir eine Kostengutsprache einholen. Rentenpunkte gibt es von schweizerischer Seite nicht, Du arbeitest ja hier nicht. In Deutschland ruht dann Dein Rentenkonto. Soviel zum allgemeinen. Gehen wir jetzt mal davon aus das Du im Rahmen des Familiennachzuges hier in der Schweiz bist und keinen deutschen Wohnsitz mehr hast, musst Du dich hier auch krankenversichern. Deine deutsche Rente ruht solange, bis du wieder in Deutschland einzahlst oder Rentenansprüche hast. Solltest Du hier arbeiten, bekommst Du natürlich auch eine Schweizerische Rente. Ansonsten klick mal hier: www.comparis.ch -> Umzug in die Schweiz oder www.neu-in-der-schweiz.com oder www.hallo-schweiz.ch
Ich hoffe ich konnte helfen… Liebe Grüsse aus dem Berner Oberland, Gerrit
hallo sonnenschein
danke für deine anfrage und sorry für die verspätete antwort. war im weihnachtsurlaub!
betreffend der krankenvers. kann ich dir wie folgt antwort geben: sobald du einen festen wohnsitz, d.h. du in einer gemelde in der schweiz angemeldet bist, musst du dich obligatorisch versichern. dies gegen die folgen von krankheit und unfall. das obligatorium ist unabhänigig ob du arbeitstätig oder hausfrau bist.
so nun wünsche ich dir eine guten start ins neue jahr.
gruss