Erziehungsurlaub ist bald vorbei

Hallo ,

die Frau eines Kollegen müßte in ca einem Monat wieder bei ihre alten Firma anfangen zu arbeiten da dann der Erziehubngsurlaub vorbei ist.

Als sie damals in Mutterschutz ging hatte sie eine Vollzeitstellung. Wenn sie jetzt wieder anfängt möchte sie natürlich gerne
Halbtags arbeiten. Stimmt es, daß der Arbeitgeber diesen Wunsch erfüllen muß ?

Nach meiner Meinung hat sie nur Anspruch auf einen Vollzeitjob. Wenn sie das aus persönlichen Gründen nicht machen
will, so verliert sie ganz ihren Anspruch auf eine Stellung. Der Arbeitgeber könnte ihr allerdings, falls er möchte und kann, eine
Teilzeitstelle geben. Einen Anspruch darauf hat sie allerdings nicht.

Stimmt meine Meinung oder hat sie das zwischenzeitlich geändert (Gesetze ??) ?

Danke
Arni

Hallo.

Stimmt meine Meinung oder hat sie das zwischenzeitlich
geändert (Gesetze ??) ?

Als IT-Mensch antworte ich einfach mit Ja. Nun beweise mir mal, dass das nicht stimmt :wink:

Ansonsten hat sich da tatsächlich etwas getan, siehe http://imdb.mmk.de/rechts-auskunft/txt/0/3113. Es ist aber so, dass Du ruhig noch mal selbst gugeln solltest, weil Arbeitsrecht eben überwiegend gesprochenes Recht ist. Mit „Anspruch auf Teilzeitarbeit“ findest Du schon so allerleihand.

Gruß kw

Hallo

Soweit der Betrieb unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel 15 oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt, hat sie keinen Anspruch auf einen Teilzeitplatz. Sollten es mehr AN sein, kann sie einen Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit stellen, den sie bei Ablehnung durch den AG gerichtlich prüfen lassen kann.

Wenn sie die Elternzeit beendet wird sie ohne Zustimmung des AG auf jeden Fall in Vollzeit anfangen müssen, da sie den Antrag auf Teilzeit jetzt nicht mehr fristgerecht einreichen können wird.

Zu allem weiteren siehe:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tzbfg/index…

Insbesondere § 8

Gruß,
LeoLo