Hallo!
Die Frau eines Kunden (selbst., PKV-versichert) wird demnächst ein Kind bekommen, im Anschluß dann in Erziehungsurlaub gehen.
Nun meine Frage: Muß sie in der PKV mitversichert werden?
Beiträge zur GKV werden in der Zeit ja keine abgeführt, oder doch?
Vielen Dank an alle, die meine Wissenslücke schließen helfen. 
Gruß, Björn
Hallo Björn,
wenn ich richtig verstanden habe, sind beide PKV-versichert?
OK, hier gibt es kein Mitversichern, Beitragsausetzung, o.ä.
Der Beitrag zur Versicherung läuft ganz normal weiter. Das einzige, was sie machen kann, ist, das Tagegeld in Anwartschaft zu stellen.
Ausnahmen: AXA Vital und ein Tarif der Hanse-Merkur. Die haben bis 6 Monate bzw. 12 Monate eine Beitragsfreiheit bei Bezug von Mutterschaftsgeld.
Grüße
Raimund
Hallo Raimund!
Nein, nur er ist PKV-versichert. Sie ist in einem Angestelltenverhältnis.
Wie sieht es da aus?
Hallo Björn
Nein, nur er ist PKV-versichert. Sie ist in einem
Angestelltenverhältnis.
Wie sieht es da aus?
Janz einfach: in der Zeit des Erziehungsurlaubes braucht die mamma in der GKV keine Beiträge zu zahlen.
(@ Günter: verbessere mich, wenn ich mich irren sollte!)
Das ist der große Vorteil der Kassen.
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
diese Antwort war k o r r e k t !!!
Gruss
Günter
Hallo Günter,
aber nur wenn die Frau *pflichtvers.* (unter der BBG verdient) in der GKV ist, oder? Nur dann muß sie keine Beiträge an die Krankenkasse zahlen… (da ihr man PKV-vers. ist).
Für das Kind muß aber etwas bezahlt werden - z.B. PKV-vers. oder ‚Kinderbeitrag‘ in der GKV, oder?
Gruß
Sarah
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Sarah,
bestand vor Eintritt der Mutterschutzfrist eine Pflichtversicherung,
besteht für die gesamte Dauer der Elternzeit auch die Beitragsfreiheit.
Bei freiwillig Versicherten geht das nicht !
Das Kind ist in jedem Falle kostenlos familienversichert wenn
der PKV-Ehegatte unterhalb der Beitragsbemesseungsgrenze in der
Krankenversicherung Einkommen hat.
Wenn der PKV-Versicherte mit dem Kind nix zu tun hat, also das
Kind unehelich oder nicht seins ist, dann spielt sein Einkommen
eh keine Rolle.
Gruss
Günter
Hallo Günter,
Deine zweite Antwort ist k o r r e k t!!!
Viele Grüße
von dem Schelm, der nichts Böses denkt!