Hallo,
bei Frau K. endet mitte Juni das Elternjahr. Sie bezieht kein Elterngeld mehr und fängt dann wieder Teilzeit an zu arbeiten. Das Kind sollte bei der Oma untergebracht werden. Nun ist folgendes aufgetreten: die Oma ist gesundheitlich nicht mehr in der Lage auf das Kind aufzupassen, was sich jetzt erst ergeben hat. Frau K wohnt in Niedersachsen, dort gibt es kein Landeserziehungsgeld. Kann Frau K noch die Erziehungszeit in Anspruch nehmen bis das Kind 3 Jahre alt ist? Was für den Arbeitgeber allerdings sehr kurzfristig wäre. Kinderkrippe gibt es nicht, Tagesmutter zu teuer und zu spät. Gäbe es noch eine Möglichkeit Geld zu beziehen. Mann verdient mittelmäßig, Geld würde nicht ganz reichen, um zu Haus zu bleiben.