Erziehungsurlaub

Hallo Leute,
kann mir jemand sagen ob mann vor den 6 Wochen vor der Geburt (in denen die Frau nicht beschäftigt werden darf)z.B. nach dem 3. oder 4. Schwangerschaftsmonat aus dem Arbeitsverhältniss austreten kann ohne daß einem später Nachteile beim Erziehungsgeld oder Erziehungsurlaub entstehen.

hallo,
wenn du vor deinem erziehungsurlaub austritts fällt z.b. das mutterschaftsgeld (25 dm pro tag von der krankenkasse den rest bis zum nettogehalt von deinem chef)weg. wenn du während des erziehungsurlaubes (3 Jahre) aus deinem arbeitsverhältnis austrittst,bekommst du erst nach 13 (?) wochen arbeitslosengeld, weil du ja gekündigt hast. vielleicht wirst du dir da ja mit deinem chef einig, daß er dich kündigt (e hätte keine nachteile dadurch!!)
ich hoffe, ich konnte dir helfen.
ciao cadde

Hallo,
ich würde dringend davon abraten, während einer Schwangerschaft zu kündigen. So als Arbeitnehmerin ist man selten so geschützt, als in dieser Zeit der Schwangerschaft.
Danach kann man bis zu drei Jahre in Erziehungsurlaub gehen und nach Ablauf dieser Zeit hat man immer noch Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung.
Je nach Tarifvertrag, hat man in der Zeit des Erziehungsurlaubes auch noch Ansprüche auf Urlaubs-bzw. Weihnachtsgeldzahlungen.
Gruß! Mic

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So ganz verstehe ich Deine Frage ja nicht.
Erziehungsgeld bekommst Du auf jeden Fall, auch wenn Du vorher nur Hausfrau warst. Das hat mit Berufstätigkeit überhaupt nichts zu tun. Und wenn Du „aus dem Arbeitsverhältnis austrittst“ (ich nehme an, Du meinst damit, dass Du selbst kündigst), wozu brauchst Du dann noch Erziehungsurlaub?

Gruss,
Delia

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